Berliner Schriften

Berliner Schriften

1818-1831

Gutachten und Aufsätze

Über die Einrichtung1)  einer kritischen Zeitschrift der Literatur

(An das Ministerium des Unterrichts eingesandt)[1819/20]

In der Darlegung eines Entwurfs über die Zweckmäßigkeit und über die Art und Weise, eine kritische Zeitschrift der Literatur in Berlin anzulegen, glaube ich mich nicht mit der Auseinandersetzung des allgemeinen Zwecks der Institute dieser Art aufhalten zu dürfen, sondern desselben nur erwähnen zu müssen, um in Beziehung darauf das Eigentümliche zu entwickeln, worin das Interesse, eine solche Anstalt hier ins Werk zu setzen, liegen könnte.

Der Zweck derjenigen Rezensieranstalten, welche sich nicht auf ein einzelnes wissenschaftliches Fach beschränken, neigt sich in der Art und Weise der Ausführung entweder mehr dahin, die Leser von dem Inhalte der literarischen Produktionen, der in wissenschaftlicher oder anderer Rücksicht eine Merkwürdigkeit hätte, oder mehr dahin, nur von der Existenz solcher Produktionen und durch ein Urteil von dem Werte oder Unwerte derselben zu unterrichten, - wobei dann weiter die Heraushebung der wichtigeren Erscheinungen oder auch nur dessen, was der subjektive Zufall den Mitarbeitern in die Hände führt, (wie bei den Heidelberger Jahrbüchern) oder vornehmlich die Vollständigkeit zum Ziele gesetzt wird.

11/9 Der Nutzen - um sogleich auf diesen zu kommen -, der sich von solchen Anstalten versprochen wird, gesichtete, gründliche Kenntnisse zu verbreiten und den Fortgang und das Gedeihen der Wissenschaften, besonders durch das ausgeübte Gericht über das Mittelmäßige und Schlechte, zu befördern, - dieser Nutzen, so plausibel sich dafür das Mittel zunächst darstellt, scheint sich jedoch, wenn man die Erfahrung darüber zu Rate zieht, eben nicht in ausgedehnter, durchgreifender Wirkung zu ergeben, sondern die Masse des Mittelmäßigen und Schlechten eher in dem Verhältnisse, als diese Rezensieranstalten sich vermehrten, gewachsen zu sein und an Breite wie an Autorität gewonnen und gleicherweise das Publikum zu der Meinung geleitet zu haben, Journalwissenschaft und das Lesen von Zeitungen sei das ausreichende Mittel zu Fortschritten in Bildung und Kenntnissen und das bequeme Surrogat für Studium und Beschäftigung mit Inhalt und Sache. Geht man der Quelle solcher Wirkung näher nach, so ist wohl nicht zu verkennen, daß in solchen Rezensieranstalten die Mittelmäßigkeit sich gegenseitig hegt und pflegt, Namen und Ruhm erteilt und daß einerseits aus der Gewohnheit des Aburteilens und andrerseits aus der perennierenden Anschauung des Aburteilens der Wahn und Eigendünkel zur allgemeinen Überzeugung gedeiht, so etwas wie die anderen wenigstens und gewiß etwas Besseres auch produzieren zu können; so daß man wohl jene gegenseitige Pflegung der Mittelmäßigkeit ebensowohl als dieses beständige Herabsetzen gleicherweise für den Dünger halten könnte, der die Fruchtbarkeit dieser Mittelmäßigkeit ins Unendliche erhöht.

11/10 Für eine kritische Zeitschrift, die sich zu erfreuen hätte, unter den Auspizien einer Königlichen Staatsbehörde aufzutreten erschiene es als schickliche Bestimmung, sich außerhalb des Kreises jenes Umtriebs zu stellen und seinen Wirkungen und Zwecken vielmehr entgegenzuarbeiten. Sie möchte sonach den Charakter einer bloßen allgemeinen Rezensieranstalt auszuschließen und sich darauf zu beschränken haben, inländische und ausländische Werke, welche für die Wissenschaften und für Kenntnisse eines umfassenden Interesses einen wirklichen Wert haben, zum Gegenstand der Beurteilung zu machen und sie vornehmlich mit dem Zwecke anzuzeigen, ihren Inhalt zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, dagegen das Gewöhnliche, Beschränkte, Mittelmäßige und Schlechte, das nur eine negative Kritik erleiden könnte, gänzlich unbeachtet zu lassen. Etwa nur solche Werke von weniger gediegenem Werte können beachtet werden, denen äußerliche Umstände ein großes Aufsehen verschafft oder denen dies, daß sie ausgezeichnete Repräsentanten einer allgemeinen Gattung sind, eine weitere Bedeutsamkeit gegeben hätte. Bei diesem so beschränkten Umfange würde allerdings Vollständigkeit zum Ziele zu machen sein. Ausgeschlossen würden ferner die Werke, die ganz speziellen Wissenschaften und speziellen Zweigen derselben gewidmet sind - der Theologie, Jurisprudenz, Medizin, sowie der Technologie, der Kameralwissenschaft und dergleichen -, wobei es offen bleiben könnte, solche in diese Fächer einschlagende Schriften hereinzuziehen, welchen teils der umfassende Inhalt, teils ein allgemeinerer philosophischer Gesichtspunkt - wie bei Werken der Theologie, naturphilosophischen Systemen der Medizin, philosophischen Ansichten der Gesetzgebung, der Staatsökonomie usf. - ein allgemeineres Interesse oder die Prätention eines solchen gäbe. Schriften politischen Inhalts, vornehmlich die der Zeitpolitik, blieben dabei gänzlich entfernt.

11/11 In dieser obgleich mehr negativen, jedoch hier wohl hinreichenden Bestimmung der zu beachtenden Bücher ergäbe sich, ja erwüchse wohl selbst schon größtenteils für sich die Bestimmung der Haltung und des Tones, der in dem Institute herrschen würde und zu behaupten wäre. Einen Hauptbestandteil seiner würdigen Haltung machte es, daß das Gediegene, Tüchtige, Interessante, die Wissenschaften und Kenntnisse wirklich Bereichernde anerkannt und mit Zustimmung, die auf gründlichem Urteil beruhte, bekannt gemacht würde. Außer der bei der Beschäftigung mit dem Beurteilen, besonders mittelmäßiger Produktionen, dem Beurteiler so naheliegenden Sucht, durch Tadel sich das Bewußtsein seiner Überlegenheit, ja selbst erst das Bewußtsein des Berufes zum Beurteilen zu geben, wie er aus demselben Grund auch zu dem entgegengesetzten Tone der vornehmen Schonung und Milde geführt wird, mag sich mit dem Geschäfte der Beurteilung eines bedeutenden Werks leicht der Sinn und die Forderung verknüpfen, als ob der Beurteiler zugleich nicht nur sich als Herr über das Fach, sondern, daß er dies in einem höheren Grade als der Verfasser sei, zu beweisen hätte. Wie sich denn als das letzte Resultat der Beurteilungen sehr gewöhnlich dies ergibt, daß, wenn es dem Referenten gefallen hätte, ein Werk über den Gegenstand zu schreiben, er etwas Vorzüglicheres geleistet haben würde, - ein Resultat, das, wie das damit etwa sich verbindende Bedauern der Leser, in dem Umstande seine Erledigung findet, daß die Referenten selbst Schriftsteller etwa von demselben und leicht von minderem Werte sind als die, gegen deren Werke sie jene Meinung von sich erweckten, und daß sie mit ihren Produktionen dasselbe Schicksal ihrerseits erfahren.

11/12 Die Anerkennung, daß in der Tat, es sei im Inland oder Ausland, literarische Produkte erscheinen, welche eine wirkliche Bereicherung der Kenntnisse, Erweiterung der wissenschaftlichen Ansicht, Neuheit der Entwicklung und der Ideen, auch für den Referenten, von welcher Stärke sonst seine Gelehrsamkeit und der Standpunkt seines Denkens sei, enthalten, - diese Anerkennung wird durch die obige Bestimmung erleichtert, daß nur gewichtige Werke der Beurteilung unterworfen würden, sowie dann dadurch, daß das Geschäft der Beurteilung schon selbst anerkannten wissenschaftlichen Männern übertragen würde. Ohnehin ereignet sich bei den vorhandenen Rezensieranstalten der Fall häufig, daß die bedeutendsten Werke nur darum jahrelang und mehrere gar keine Beurteilung erfahren, weil die bestellten Rezensenten sich erst bemühen, nicht nur in das Werk hinein-, sondern auch darüber hinauszukommen, und, bis sie nicht durch eigenes Studium des Gegenstandes auf den Schultern des Verfassers weiter zu sehen glauben, die Arbeit verschieben zu müssen meinen. Indem als die Absicht des Publikums bei der kritischen Anstalt vorausgesetzt wird, mit den Fortschritten der Wissenschaften und nicht mit der Überlegenheit der Rezensenten bekannt zu werden, so würde es um so mehr Einwirkung der Regierung sein können, jenes Interesse des Publikums gegen ein solches etwaiges Interesse der Referenten geltend zu machen.

Die erwähnten subjektiven Richtungen, von denen, ob sie gleich individuell sind, die Haltung eines Journals großenteils abhängt, habe ich geglaubt berühren zu müssen, weil sie ohne Zweifel nicht zufällig sind, sondern durch die Natur einer Anstalt teils unterstützt, teils aber selbst hervorgerufen werden und nicht sowohl durch Vorschriften oder zutrauensvolle Voraussetzungen, sondern allein durch die Art und Weise der Einrichtung zurückgehalten und entfernt werden können.

An das Berührte würde sich in Ansehung der Beschaffenheit der Kritiken dies anschließen, daß sie überhaupt abhandelnd durch ihren Inhalt, weniger über die Subjektivität des Buchs und seines Verfassers als über die von ihm bearbeitete Sache lehrreich wären und bei der Gründlichkeit zugleich die Rücksicht für das Publikum durch Klarheit der Darstellung und würdige Popularität, wenigstens durch die Vermeidung eines zu sehr sich vereinzelnden Details zum wesentlichen Augenmerk hätten.

11/13 Ich kann der Mühe überhoben sein, die Bemerkung zu machen, daß eine solche literarische Anstalt vorzüglich der Hauptstadt des Reichs, dem Sitze der Akademie der Wissenschaften und der Hauptuniversität entsprechend und anständig erscheint, ebenso, daß diese dreifachen Mittelpunkte eine Zahl von Männern darbieten müssen, durch welche ein solches Institut ins Werk und in einen gedeihlichen Zustand gesetzt und darin erhalten werden könnte. Daß schon von selbst es mehreren ein Bedürfnis ist, eine Gelegenheit zu finden, sich vor dem Publikum über neue gelehrte Werke auszusprechen, dafür läßt sich wohl der Umstand anführen, daß Professor Solger eine gehaltvolle Arbeit dieser Art, seine letzte, an die Wiener Jahrbücher gegeben hat, außerdem, daß ein großer Teil der übrigen Aufsätze dieser Jahrbücher von preußischen Gelehrten herrühren soll, die ohne Zweifel nur aus Mangel einer inländischen Gelegenheit eine solche fremde, wenigstens entfernte, aufsuchen.

11/14 In Beziehung auf das genannte Journal gehe ich auf den wichtigsten Gesichtspunkt über, in den eine hiesige kritische Anstalt zu treten bestimmt sein würde, nämlich ihre Stellung zur Regierung. Auf den meisten, beinahe allen Universitäten Deutschlands waren dergleichen Veranstaltungen entstanden, - entweder der Universitäten selbst oder, wie in Göttingen, einer dortigen sonst konstituierten öffentlichen Gesellschaft. Daß solche Veranstaltungen, indem sie der freiwilligen Tätigkeit und dem Patriotismus der Professoren überwiesen waren, mit der Zeit in Verfall gerieten, sich in einem siechen Gange fortschleppten oder ganz aufhörten und daß Privatunternehmungen an ihre Stelle traten, ist ein ebenso bekannter als natürlicher Erfolg. Aber soviel ich mich erinnere, hat keine die Qualität und den Titel einer Regierungsanstalt getragen; auch die Wiener Jahrbücher gelten, wenn ich recht unterrichtet bin, zwar dafür, mit Vorschub der Regierung entstanden zu sein und ihrer Aufsicht und Betätigung zu genießen, aber dies Verhältnis scheint zugleich als ein privates gehalten zu werden, und sie tragen jenen Titel nicht an der Stirne. Das französische Journal des Savants erscheint dagegen als eine bleibende und ausdrückliche Regierungsanstalt, ebenso wie eine Universität oder näher wie die Arbeiten einer Akademie der Wissenschaften und deren Herausgabe, - Arbeiten, welche die Beförderung der Wissenschaften durch eigene Produktionen wie eine kritische Anstalt durch die fruchtbare Bekanntmachung der Arbeiten anderer zum Zwecke haben. Schon die Betrachtung, daß der letztere Zweck dem ersteren parallel geht, ja als ein wesentliches Komplement desselben erscheint, macht eine weitere Ausführung davon, daß ein solches Institut würdig wäre, Veranstaltung der Königlichen Staatsbebörde zu sein und so zu heißen, überflüssig. Aber dies möchte wohl einer weiteren Ausführung bedürfen, inwiefern es mir scheint, daß nur als Veranstaltung des Gouvernements ein solches Institut diejenige Wirksamkeit für Beförderung und Verbreitung der Wissenschaften und auf das schriftstellerische Treiben haben könne, welche in seinem Zwecke liegt, indem es nur als Regierungsanstalt diejenige Einrichtung bekommen und sich erhalten kann, durch welche es jene Wirksamkeit auszuüben imstande ist.

11/15 Was diese Wirksamkeit zunächst betrifft, so ist, um von ihr vollständiger zu sprechen, die Rückwirkung der Meinung des Publikums mit in Anschlag zu bringen, wodurch sie verstärkt wird, - eine Seite, welche mehrere verwandte Rücksichten darbietet, die ich, um nicht zu ausführlich zu werden, zugleich mit anführen werde. Ich verstehe unter jener Rückwirkung zunächst, daß ein kritisches Institut schon dadurch, daß es existiert und tätig ist, im Publikum die Vorstellung erzeugt, daß auf dieser Universität, Stadt usf. sich eine Versammlung kompetenter Richter zusammen befinde, ein Mittelpunkt, der durch seine geistigen Mittel wie durch den äußeren Zusammenhang eines solchen Unternehmens als eine Autorität erscheint. Dieser Schein wirft sich auf den Ort, wo eine solche Zeitschrift erscheint, selbst wenn nur der Redakteur und etwa einige Mitarbeiter sich daselbst, deren Mehrzahl aber auswärts aufhält. So hat wohl die Allgemeine Deutsche Bibliothek das Ihrige beigetragen, vormals Berlin das Ansehen eines literarischen Mittelpunkts und Richterstuhls zu verschaffen. Wieder schließt sich dann von selbst vieles gern an eine solche Autorität an und vermehrt damit ihren Gehalt und ihre Wirksamkeit. So hat vielleicht der Jenaischen Literatur-Zeitung, an der immer bei weitem die Minderzahl der Arbeiter aus dort Ansässigen bestand, die dasige Universität einen Teil ihres Ansehens zu verdanken gehabt und dieses Ansehen die Neigung, dort als Lehrer angestellt und Mitarbeiter an der kritischen Anstalt zu werden, vermehrt. Und zwar mag jenes Blatt dabei noch insofern näher mitgewirkt haben, als eine solche kritische Anstalt sich im Falle befindet, zu einer ausgebreiteten und gründlichen Kenntnis der Gelehrten, deren Fähigkeit und Brauchbarkeit zu kommen; so daß wohl diese Gelegenheit dazu beigetragen hat, daß es den Nutritoren der dortigen Universität gelingen konnte, den fortwährenden Abgang daselbst berühmt gewordener Gelehrter immer wieder mit noch wenig öffentlich bekannten, aber tüchtigen Männern zu ersetzen und auf diese Weise auch ohne große Kosten den Ruf der Universität auf gleicher Höhe zu erhalten. - Um noch die Göttinger Gelehrte Anzeigen zu erwähnen, so haben sie, so leicht ihre Verfasser es sich mit der intelligenzblattartigen Redaktion machen, dazu doch gewiß mitgewirkt, die dasige gelehrte Gesellschaft zur Würde eines Mittelpunkts zu erheben, dem mancher Gelehrte und Staatsmann seine Arbeiten, Entdeckungen, Merkwürdigkeiten und dergleichen vorlegte und widmete, weil es daselbst eine Beachtung und öffentliche Würdigung zu erwarten hatte. Eine Akademie, welche durch die speziellen Untersuchungen ihrer einzelnen Mitglieder, wie eine Universität, welche durch den Vortrag ihrer Lehrer und die vereinzelten Schriften derselben tätig ist und ihre Existenz beweist, genießt wohl darum noch nicht dieses Ansehens und Einflusses, wenn sie nicht ein beurteilendes Institut damit verbindet und auch über die Arbeiten anderer fortwährend das Wort hat. Von jener ersten Wirksamkeit können ohnehin immer nur wenigere Gewinn ziehen, im Vergleich mit denen, für welche es Bedürfnis ist, durch andere mit dem allgemeinen Zustande der wissenschaftlichen Fortschritte bekanntgemacht zu werden und von kompetenten Richtern ein Urteil über die bedeutenden literarischen Erscheinungen zu erhalten. Dies Bedürfnis einer Autorität, um sich bei ihr zu beruhigen oder erst auf sie hin selbst anzufangen, ist der wichtigste Umstand, der die kritisch-literarische Wirksamkeit nach außen einleitet und begünstigt und dann sie selbst zum Ansehen erhebt.

11/18 So wichtig sich diese kombinierte Wirksamkeit darstellt, um nicht bloß Bücherkenntnis, sondern die Sachkenntnis bei dem Publikum zu vermehren und richtige und bestimmte Begriffe zu verbreiten, so wird sie sich auch über den Teil desselben, der sich mehr auf das Empfangen beschränkt, hinaus auf den aktiven, schriftstellerischen Teil desselben erstrecken. Wenn bei jenem Teil das Bedürfnis der Autorität vorherrschend ist, so zeigt sich bei diesem vielmehr das Gegenteil; aber in der Tat nimmt bei ihm die Abhängigkeit von Autorität nur eine andere Gestalt an. Betrachtet man den wissenschaftlichen Zustand Deutschlands nach seiner aktiven Seite, so heben sich bei der Klasse von Schriftstellern, welche zum Auffassen und populären verständigen Verbreiten und Lehren bestimmt zu sein sich beweist, die zwei Erscheinungen hervor, in Ansehung des Inhalts ganz von der Routine abhängig, ja besonders in Ansichten und in die wissenschaftliche Weise der Ausländer vergraben zu sein und das Einheimische gar nicht zu beachten und aufzunehmen, ehe es von Franzosen oder Engländern hervorgezogen und anerkannt worden ist, - und dabei unmittelbar, und zwar um so mehr, je dürftiger ein Inhalt aufgefaßt ist, sich selbst dies, daß sie bloß durch ein Aufraffen der Gedanken anderer einen kümmerlichen Besitz haben, gänzlich zu verbergen und zu verleugnen und sogar mit Herabsetzung anderer und zunächst derer, von denen sie alles gelernt haben, was sie wissen, die Prätention eigener Entdeckungen, eigentümlicher neuer Theorien und selbstgeschaffener Gedanken zu haben. Daß sie die gediegenen Gedanken und Ansichten anderer aufnehmen, ist nicht das, was man wegwünschen kann; im Gegenteil sind ja die Wissenschaften eine Produktion von mehrtausendjähriger Arbeit, und derjenige ist ein großer Gelehrter, der seine Wissenschaft auf dem Standpunkt, auf dem sie jetzt steht, erlernt hat und gedacht innehat. Lehrer an Universitäten und anderen Anstalten haben zunächst keine andere Pflicht zu erfüllen, als eine solche gedachte Kenntnis dessen, was da ist, zu besitzen und sie anderen zu wiederholen. Was sie weiter tun in Ansehung des Inhalts, ist, wenn es nicht etwa zweideutig und noch mehr ist, wenigstens unbeträchtlich gegen die Masse dessen, was sie der Tradition verdanken. Und die Bedingung, um die Wissenschaft weiterzubringen, ist immer, sich in die vorhandene Wissenschaft einstudiert zu haben. Jene Mehrzahl aber kommt nicht nur durch ihre geringe Kenntnis zu der Prätention von Originalität, sondern diese Prätention macht es ihr wieder unmöglich, sich die erste Bedingung, die Kenntnis des Vorhandenen zu verschaffen. Man kann überall als eine Wirkung, die aus dem Mangel eines imponierenden wissenschaftlichen und literarischen Mittelpunkts in Deutschland hervorgehe, die Selbständigkeit, Originalität, Freiheit der Ansichten, die in unserer Literatur herrsche, rühmen hören. Die Hauptkrankheit aber unseres schriftstellerischen Publikums scheint wohl eben durch die Definition ausgedrückt zu sein, welche Voltaire in dieser Rücksicht von Deutschland gibt, es sei un pays fertile en mauvais originaux. Denn man möchte bei jenem aktiven Teile des Publikums vielmehr leicht den höchsten Mangel an Originalität des Inhalts, ja an einer bloßen Ausdehnung und Mannigfaltigkeit desselben erblicken, dagegen die desto größere formelle Originalität der Einbildung, die sich auf die Dürftigkeit ihres Stoffes und die Seichtigkeit und Verkehrtheit ihrer Einfälle stützt, um zu beweisen, daß sie etwas Besonderes, d. i. vom Anerkannten und Vernünftigen Abweichendes zutage gebracht habe. Diese Sucht nach etwas Besonderem, die zu einem negativen Geiste gegen das Gediegene, Geltende und Anerkannte wird, ist es, die, auf dem theoretischen Felde erzogen und genährt, dann, wenn das Praktische und Politische ein eigentümliches Interesse erweckt hat, sich auf dieses wirft, wo die Originalität der Seichtigkeit ganz homogene, nur jetzt einen Kreis von ganz anderer Bedeutung und Würde anlastende Erscheinungen hervorbringt und der Anfang des leeren Aufspreizens mit hohlen Gedanken die Bahn zu praktischen Originalitäten, d. i. zu törichten, gefährlichen, verbrecherischen Unternehmungen und Handlungen eröffnet.

Die gewöhnlichen Rezensieranstalten, wie oben deren Treiben und Zwecke berührt worden sind, arbeiten diesem Geiste des Negativen gegen das Anerkannte und Anzuerkennende nicht nur nicht entgegen, sondern pflegen und befördern ihn, da er auf ihrem Felde selbst den Hauptton ausmacht. Wenn daher eine allgemeinere Wirkung von einem kritisch-literarischen Institute gedacht werden kann, so wird sie sich ohne Zweifel daran anschließen, daß durch dasselbe im Felde des Wissenschaftlichen, durch das Herausheben und Anerkennen des Wuchtigen und Verdienstvollen und durch ein Stillschweigen über das Mittelmäßige und Schlechte, die anerkannte gründliche Wissenschaft in ihrem Rechte behauptet und gegen die Prätention, Aufsehen zu machen, der Maßstab dessen aufgestellt und fortdauernd betätigt würde, was von neuen Produktionen die Aufmerksamkeit eines gelehrten Instituts auf sich ziehen könnte, - eines Institutes, dessen Autorität, sowie der Wunsch, von demselben beachtet zu werden, dadurch erhöht wird, daß eine darin erwiesene Auszeichnung unter den Augen einer hohen Staatsbehörde erteilt wird und gleichsam als ein dieser abgestattetes Gutachten angesehen werden kann. Einem preußischen Schriftsteller wird es nicht gleichgültig sein, wenn ihm eine solche Beachtung und welche ihm widerfährt, und auch für andere deutsche Schriftsteller wird dies in mannigfaltigen Beziehungen nicht ohne Interesse sein. Diese Wirkung möchte gerade um so kräftiger sein, je unbefangener sie erscheint und es wirklich ist, indem die Zensur von unparteiischen Gelehrten ausgeübt wird und das Wissenschaftliche zu ihrer nächsten und einzigen Rücksicht hat.

11/20 Ich gehe in dieser letzten Beziehung gleich zu einem speziellen Umstande über, der damit in unmittelbarer Verbindung steht. Um nämlich die Unabhängigkeit des direkten wissenschaftlichen Zwecks fortwährend vor dem Publikum zu vergewissern, würde es unerläßlich sein, daß zu jeder Abhandlung der Name des Verfassers beigesetzt werde. Diese Bestimmung partikularisiert wieder gegen das Publikum die Tätigkeit des Institus und stellt deren Erscheinung in diejenige Entfernung von der Regierung, in der sie von dieser steht. Die allgemeine Versicherung einer rücksichtslosen, bloß gelehrten Beurteilung sowie die, es sei anfangs oder von Zeit zu Zeit, aufgeführte namentliche Liste der Mitarbeiter würde immer in der Meinung des Publikums eine Unbestimmtheit oder eine arrière-pensée übriglassen, welche der Wirksamkeit der Anstalt nach ihren verschiedenen Seiten nur hinderlich wäre. Außerdem liegen in dieser Nennung der Namen andere Garantien, welche dieselbe raten. Werden die Kritiken anonym gegeben, so haben sie den äußeren Stein, Produkte, Ansichten und Urteile des ganzen Instituts zu sein, welches damit in positivem Sinne responsabel erschiene, während zwar allerdings eine solidare Responsabilität, aber ohne Zweifel nur im negativen Sinne auf ihm liegen muß, daß es nämlich nicht für die einzelnen Ansichten und Meinungen der Mitarbeiter, wohl aber dafür einsteht, daß nichts auf irgendeine Weise Unschickliches, Unwürdiges und nichts Wertloses mit unterläuft. Wenn der leere Schein eines gemeinsamen Gerichtshofes, den gewöhnliche Rezensieranstalten aus der Anonymität der Verfasser der Kritiken ziehen, ihnen bei dem Publikum auf der einen Seite etwas Imposantes leihen kann und wenn er ihnen selbst, um sich Mitarbeiter zu verschaffen, die sie wegen der sonstigen Unbedeutendheit ihres Namens nicht eingestehen möchten und die sich selbst öffentlich zu erscheinen nicht getrauten, notwendig ist, so ist er ihnen um so nach-teiliger in Absicht auf die Rückwirkung, die er auf die Rezensenten ausübt, denen er leicht einen eigenen Ton des Aburteilens und etwas von der Meinung einflößt, nicht persönlich für ihre Arbeit einzustehen, im Gegenteil, für ihre Subjektivität besondere Rechte und Freiheit erhalten zu haben. - Es würde aber zu weitläufig und verdrießlich sein, den leicht unendlichen subjektiven Verwicklungen nachzugehen, die sämtlich durch das Gesetz, daß der Name des Verfassers einer Anzeige genannt werde, niedergeschlagen werden.

11/21 Wenn ich die entwickelte Wirksamkeit teils auf die allgemeine Bildung, teils auf das schriftstellerische Wesen und Unwesen einer Veranstaltung durch eine Königliche Staatsbehörde nicht unwürdig halten darf, so habe ich zugleich die Überzeugung, daß eine solche Anstalt in Wirklichkeit gesetzt und ihrem Zwecke treu erhalten werden könne, nur insofern sie als eine öffentliche Anstalt der Regierung existiert. - Was aus Privatunternehmungen dieser Art geworden ist, hat man gesehen und sieht es noch täglich. Privatunternehmungen sind ein Eigentum eines oder einer Gesellschaft von Gelehrten oder einer Buchhandlung. Der Eigentümer legt ein Kapital in eine solche Unternehmung, um pekuniären Vorteil daraus zu ziehen. Welche löbliche Vorsätze und glänzende und ehrliche Versprechungen der Eigentümer und die Mitarbeiter, die sich dazu finden, anfangs auch haben und geben mögen, so reißt die Beschaffenheit der Sache solche Institute bald von dem vorgesteckten und verheißenen Wege ab. Außer dem durch die Rücksicht des Gewinnes gewöhnlichen Zwecke einer allgemeinen Vollständigkeit, der mehr oder weniger eine Fabrikarbeit und die negative Behandlungsweise herbeiführt, findet sich der Eigentümer einerseits dahin gebracht, dem vermeinten Geschmacke des Publikums zu huldigen und hiernach die Mitarbeiter aufzusuchen; andererseits sieht er sich genötigt, sich mit hunderterlei Rücksichten auf seine Mitarbeiter, um ihre gute Laune und Mitwirkung zu erhalten, herumzudrücken, den Gang des Ganzen von ihrer Gefälligkeit (denn gegen den Privateigentümer, der den Gewinn des Ganzen zieht, hat ihre Arbeit zugleich wesentlich diese Qualität), von ihren Zufälligkeiten und Bequemlichkeiten abhängig werden und, um den ununterbrochenen Fluß der Hefte zu erhalten, sie von den mittelmäßigen Arbeitern, welche die rüstigsten sind, anfüllen zu lassen. - Es fehlt dem Privateigentümer - gleichgültig ob es einer oder eine Gesellschaft ist - an dem rücksichts- und interesselosen Ansehen, um eine Gesellschaft bedeutender Gelehrter teils zusammenzubringen, teils zu einer regelmäßigen Ablieferung von Arbeiten zu bewegen, teils sie überhaupt zusammenzuhalten. - Wenn das Gouvernement auch, wie bei den Heidelberger Jahrbüchern der Fall ist, sowohl mit Geldunterstützungen an die Buchhandlung, welche Eigentümerin ist, als mit Aufmunterungen und Ermahnungen an die bei der dortigen Universität angestellten Gelehrten herzutritt, so hebt dies so wenig die Grundbestimmung, die in dem Eigentumsrechte der Buchhandlung liegt, auf, daß dadurch das Verhältnis und das Interesse desto unbestimmter und schwankender wird und die Anstalt vollends alle Festigkeit und Richtung verliert.

11/22 Das Mittel daher, um eine Einrichtung zu bewirken und zu erhalten, wodurch die inneren Zufälligkeiten beseitigt werden, durch die ein solches Unternehmen über kurz oder lang zur mittelmäßigen Gewöhnlichkeit herabsinkt und sich ruiniert, kann ich einzig darin finden, daß es Eigentum und Veranstaltung der Regierung ist. Wenn die Arbeit daran sowohl der Auswahl der anzuzeigenden Werke und der Redaktion als der Aufsätze selbst eine Art amtlicher Geschäftssache ist, so wird der Zusammenhalt bewirkt, der dem Institute festen Zweck, Ton und Dauer sichert. Sollte die bloße Privatehre des Gelehrten an eine solche Anstalt geknüpft werden (wie man den Fall bei den obenerwähnten Universitätsinstituten dieser Art ansehen kann) - die öffentliche Ehre hat er in dem sonstigen Amte oder seinen schriftstellerischen Werken -, so kann er solche Verbindung lässig halten oder zurücknehmen, unbeschadet seiner besonderen Ehre, die er bloß an sein Amt, oder an was sonst weiter sein Belieben ist, knüpfen kann. Die Amtspflicht und Amtsehre erscheint dagegen als dasjenige, was das Belieben überhaupt abschneidet und den Zufälligkeiten, besonderen Ansichten, unbedeutenden Empfindlichkeiten usf. der Mitarbeiter, diesen unscheinbaren und sich nicht gestehenden, aber desto gewisser wirkenden Keimen des Untergangs, allein das Gleichgewicht halten kann.

Das oben angeführte Journal des Savants scheint in dem vorhin angegebenen Sinne gefaßt zu sein, - nämlich der gelehrten eigenen Arbeit der französischen Staatsanstalten für die Wissenschaften diese zweite Seite, die Bekanntmachung und Zensur der Arbeiten anderer hinzufügen zu sollen. Die Einrichtung, welche dieses Journal zu einer Staatsanstalt macht, erscheint ferner als dasjenige, was den Wert und die Würdigkeit desselben, und zwar in so langer Dauer gesichert hat. Das Spezielle der inneren Einrichtung ist mir nicht näher bewußt, aber die wesentlichen Züge davon liegen in ihm selbst vor Augen.

In dem Hefte, womit ein neues Jahr oder Halbjahr beginnt, steht das Bureau de Rédaction und die Auteurs verzeichnet; aber an der Spitze über beiden steht der Titel von Monseigneur le Garde des Sceaux. - Wenn der Chef der obersten Unterrichtsbehörde die Spitze der bisher dargestellten Anstalt mit seinem Titel beehren wollte, so würde dadurch nicht nur der ganze Charakter derselben gegen das Publikum bezeichnet, und durch solche Verknüpfung widerführe den Wissenschaften als solchen ihre Ehre, sondern dieser imposante Name bezeichnete schon den Mitarbeitern aufs unmittelbarste und öffentlich ihre Pflichten.

11/23 Ferner würde wohl schon das Äußere der Arbeit es untunlich machen, daß ein Redakteur ihr Genüge leistete; eine Anzahl von etwa fünf oder sechs würde sich aber auch als nützlich, ja selbst als notwendige Bedingung dazu zeigen, daß das Geschäft der Beurteilung und Entscheidung über die Zweckmäßigkeit sowohl der Arbeiten selbst als darüber, welche Werke anzuzeigen wären, nicht als Sache eines Individuums sondern eines Kollegiums erschiene, das zugleich die Würde einer Behörde hätte. Ohne eine solche Form sänke das Verhältnis der Mitarbeiter wieder teils zum bloß persönlichen Verhältnis mit einem Individuum, teils zur Zufälligkeit und Konvenienz derselben zurück. So sehr die Konvenienz bei der Wahl der Bücher, welche die Mitarbeiter zu beurteilen übernähmen, von selbst sich zur Berücksichtigung aufdränge, so würde es, wenn sie allein es bestimmte, Sache des Zufalls bleiben, ob nicht wichtige Werke ganz unbeachtet blieben. Wenn außerdem zwar schon in der Qualität der Mitarbeiter die Garantie für den Gehalt und Ton ihrer Arbeiten liegen würde, so kann es doch nicht an Fällen fehlen wo Rücksichten der Schicklichkeit, der Zweck der Anstalt - der zum Beispiel die Ausführlichkeit gelehrten Details und zu spezielle Erörterungen durch ein beabsichtigtes allgemeines Interesse beschränkte - hier und da den Wunsch zu Abkürzungen, zu Modifikationen eines Ausdrucks, einer Wendung usf. herbeiführen. Solche Wünsche könnten dann unverfänglicher an den Verfasser der Arbeit gebracht werden, wenn sie durch kollegialische Beratung hindurchgegangen, den Charakter von subjektiver Ansicht nicht mit sich führten. Für den Zusammenhalt und die feste Begründung des Ganzen sowie für die soeben berührten Rücksichten möchte es fast als unerläßlich erscheinen, nicht nur, daß die Mitglieder des Redaktionsbureau von der obersten Staatsbebörde ernannt würden, sondern daß sich unter diesen auch Mitglieder der obersten Behörde für den öffentlichen Unterricht befänden, es sei in unbestimmter oder festgesetzter Anzahl. Diese ausdrückliche Vereinigung von gelehrten Regierungsmitgliedern mit bloßen den Wissenschaften und dem Lehramt gewidmeten Gelehrten drängt sich insofern als zweckmäßig auf, als dadurch Verhältnisse und Umstände ersetzt werden, durch welche die Mitglieder des französischen Instituts schon in nähere Beziehung auf die Regierung gestellt sind und in der wissenschaftlichen Arbeit zugleich eine Rücksicht auf die Betätigung der Staatszwecke befestigt ist, - so wie eine solche Anordnung die Regierung in werktätigem Interesse nicht nur für die wissenschaftlichen Anstalten, sondern für die Wissenschaften und die Literatur selbst zeigte.

11/24 In Ansehung der Wahl anderer Mitarbeiter würde das Bureau seine Ansichten gleichfalls der mehrgedachten Staatsbehörde vorzulegen haben. Hierbei zeigte sich die Frage nicht als unwichtig, ob eine bestimmte Anzahl festgesetzt oder ob allerwärts hin Aufforderungen und Einladungen zu erlassen wären. Der bisherigen Vorstellung der Einrichtung könnte es als entsprechend erscheinen, eine bestimmte Anzahl, und zwar hiesiger Gelehrter festzusetzen, teils weil das Ganze dadurch wirklich eine Anstalt des Mittelpunkts der Monarchie wäre und nur so ihre eigentümliche Wirksamkeit und Ansehen nach außen sich begründete, teils weil die Mitarbeiter, nur insofern ihrer eine bestimmte Anzahl ist, für den ununterbrochenen Fortgang des Ganzen verantwortlich gemacht werden könnten, da es ausgeschlossen wäre, sich auf das zufällige Einlaufen von Artikeln anderer zu verlassen. Es wäre dabei nicht ausgeschlossen, sondern es ließe sich ausdrücklich damit verbinden, daß auch mehrere nicht hiesige Gelehrte, um ihrer für die Anstalt wünschenswerten Tätigkeit willen wie zu ihrer Auszeichnung, zur Mitteilnahme aufgefordert und gezogen würden, so jedoch, daß diese Beiträge als eine zufällige Zugabe betrachtet und die Lieferung des erforderlichen Quantums von Materialien auf die Tätigkeit der ordentlichen Mitarbeiter und der Mitglieder des Redaktionsbureau gestellt bliebe.

11/25 Speziellere Bestimmungen, unter anderen, daß die Mitglieder des Bureau regelmäßige Sitzungen hielten, würden sich von selbst als Folgen der wesentlichen Einrichtung ergeben. Ich berühre nur diese, daß die Vorlesung eines jeden aufzunehmenden Aufsatzes in der Versammlung des Bureau - so sehr dies dessen Geschäft zunächst weitläufiger zu machen scheinen kann - leicht als eine wesentliche Anordnung sich empfehlen dürfte. Nicht nur machte das Bureau, als aus allgemein gebildeten und zugleich aus Mitgliedern von verschiedenen Fächern zusammengesetzt, für sich schon ein Publikum und empfände in ihm die Wirkung, die ein Aufsatz auf das öffentliche Publikum machen könnte, sondern auch die Rücksicht des Verfassers auf eine solche Probe vor einer Gesamtheit, von deren Zustimmung die Aufnahme eines Aufsatzes abhinge, würde von selbst dazu beitragen, daß mit Vermeidung eines Details von zu spezieller Ausführung diejenige Allgemeinheit und Interesse der Ansichten und Gegenstände, diejenige Klarheit der Darstellung herrschend blieben, welche für eine höhere und würdige Popularitat die wünschenswertesten Eigenschaften sein würden, - ein Zweck, auf welchen das Referieren, das doch immer statthaben müßte, nicht so einwirken könnte. Das Referieren für sich nähme gleichfalls Zeit weg; es setzte das Lesen des Aufsatzes beim Referenten voraus, der sich vielleicht veranlaßt finden könnte, ein schriftliches Urteil zu machen, - Geschäfte, wodurch auch an Zeit gegen die zum Vorlesen erforderliche eben nicht viel gewonnen werden möchte; außerdem daß ein Referat über die Arbeit eines Kollegen leicht Delikatessen mit sich führte, die durch das bloße Verlesen sich beseitigten. Bei diesem würden sich ohnehin Abkürzungen als tunlich zeigen, welche die Arbeit der Versammlung beschleunigten. - Ob andere äußerliche Arbeiten, die bei dem Institute vorkämen, einem einzelnen Mitglied des Bureau gleichsam als Sekretär aufzutragen wären, würde sich wohl bei der Bestimmung der näheren Art und Weise der Geschäftsführung finden.

Der letzte Punkt, der noch zu erwähnen stände, würde der Überschlag der Kosten sein, den eine solche Unternehmung der Königlichen Regierung verursachen könnte. Daß von dem anscheinend äußerlichen Umstande, ob der Staat oder ein Privatmann Eigentümer wäre, meiner Ansicht nach der ganze sich zu versprechende Erfolg abhänge, habe ich vorhin erwähnt. Indem ich von der Berechnung der Kosten nicht als Sachverständiger sprechen kann, kann ich nur etwa folgendes in dieser Rücksicht bemerken.

11/26 Ein Teil der Ausgaben dieses Instituts - die Anschaffung der anzuzeigenden Werke - würde durch die Anschaffungen der Königlichen Bibliothek ausfallen, wenn eine höhere Bestimmung die in dieser Rücksicht von der Bibliothek zu machenden Ablieferungen für den Gebrauch des Instituts regulierte.

Ob die Erscheinung der Hefte monatlich oder vierteljährlich erfolgte, würde auf die Kosten insofern Einfluß haben, als etwa die monatliche Lieferung für den ganzen Jahrgang wohl eine größere Bogenzahl veranlassen würde. Ob das eine oder das andere sonst vorzuziehen wäre, hängt größtenteils von näherer Konvenienz ab. Nur daß in dem einen und dem anderen Falle die Ablieferungen auf bestimmte Termine und regelmäßig erfolgten, erscheint sowohl für die Ordnung in den Arbeiten als in der Erwartung des Publikums sogleich für sich als vorteilhafter. Sonst die monatliche und vierteljährliche Erscheinung miteinander verglichen, könnte man bei der ersteren den Vorteil sehen, daß dem Publikum öfter etwas Neues in die Hand gegeben wird, das Lesen eines dicken vierteljährlichen Hefts mehr die Art der Lesung eines Buches hat und die geringere Bogenzahl schon für sich die zu große Ausführlichkeit der Abhandlungen untunlicher erscheinen läßt.

11/27 Wenn für ein Monatsheft zehn Bogen, vornehmlich insofern das Quartformat vorgezogen würde - beim Oktavformat könnte man auch bei acht oder neun Bogen stehenbleiben -, gerechnet werden, so betrüge die Bogenzahl eines Jahrgangs einhundertundzwanzig, und die Ausgabe für einen Bogen, zu 750 Exemplaren, mit Redaktionshonorar und Druck- und Papierkosten auf sechs Friedrichsdor angeschlagen, betrüge die Auslage des Ganzen viertausend Taler. Wenn ein Drittel Rabatt für die Post und Buchhandlungen berechnet und das Exemplar eines Jahrgangs auf zehn Taler angesetzt wird, so wäre der Absatz von sechshundert Exemplaren erforderlich, um die Kosten zu decken. Insofern von finanzieller Seite die Unternehmung nicht als ein Risiko, sondern als eine Ausgabe für ein wesentliches wissenschaftliches Bedürfnis und für das Ansehen des Staates behandelt würde, so ließen sich die Kosten eines Exemplars sogleich herabsetzen, was den Abgang selbst befördern würde, wohingegen Buchhandlungen um des Risikos willen auf eine Anzahl von Exemplaren, deren Absatz sie als wahrscheinlich annehmen, sogleich den ganzen Kostenbelauf zu schlagen gewohnt sind. Die Redaktionskosten, die ich unter dem Aufwand aufgeführt habe, würden sich bei dieser Anstalt höher belaufen, weil bei einem Privatunternehmen der Eigentümer, wenn er zugleich Redakteur ist, sie in den Gewinn, den er vom Ganzen bezieht, einrechnet und weil nach dem bisher entwickelten Plane die Redaktion die Qualität eines verpflichtenden Amtsgeschäfts und die Ausgabe dafür die eines Funktionsgehalts erhielte. Ob übrigens diese Ausgabe dadurch einer Verminderung fähig wäre, daß Mitgliedern der Königlichen Akademie der Wissenschaften schon in dieser Qualität und in Rücksicht auf von daher bezogene Gehalte jenes Geschäft zur Pflicht gemacht werden könnte, ist ein weitergehender Umstand, der über meinen Gesichtskreis und den gegenwärtigen Gegenstand hinausliegt.

11/28 Die Anfügung eines Intelligenzblattes könnte für die Verminderung der Kosten gleichfalls in Berücksichtigung kommen. Buchhändleranzeigen würden der Artikel sein, der einen Ertrag abwürfe. Antikritiken, die, wenn sie gegen die Anstalt selbst gerichtet wären, ohnehin nicht gut zu einem Gegenstande des Ertrags gemacht werden könnten, sowohl solchen als noch mehr den gegen andere Zeitungen und kritische Blätter gerichteten, wäre es wohl durchaus das Ratsamste und Anständigste, in jeder Rücksicht den Zugang zu verschließen, so wie auch Antikritiken und sonstige Äußerungen, die in anderen Zeitschriften oder sonst gegen diese Anstalt gerichtet wären, besser unbeantwortet bleiben würden. Erörterungen über Fakta oder andere wissenschaftliche Untersuchungen möchten nur in ganz einzelnen, höchst seltenen Fällen zuzulassen sein, indem die Beurteilung und Anzeige literarischer Produkte, nicht wissenschaftliche Erörterungen der Hauptgegenstand des Journals wären. - Sonst könnte ein Notizenblatt andere Zwecke erfüllen und dazu gebraucht werden, Königliche Verordnungen und Veranstaltungen, welche die Wissenschaften und den öffentlichen Unterricht betreffen, bekannter zu machen, von den öffentlichen Sitzungen der Akademie der Wissenschaften, ihren Preisaufgaben und erteilten Preisen Rechenschaft zu geben. Die Ausdehnung jedoch auf alle gelehrten Neuigkeiten, Anstellungen und Todesfälle von Gelehrten, wo ohnehin die Grenze, wer noch unter die Gelehrten zu rechnen sei, unbestimmt ist, und das Zusammenlesen solcher Notizen aus anderen Blättern aller Art würde teils eine eigene Redaktion erfordern, teils für sich dieser Anstalt fremd sein. Ob aber inländische Anstellungen bei der Akademie, den Universitäten, Gymnasien und dergleichen, von der Königlichen Staatsbehörde als offiziell mitgeteilt, nicht eine Ausnahme von jener Ausschließung machen sollten, habe ich ganz höherem Ermessen anheimzustellen.

Wenn übrigens gleich zum voraus von dem Königlichen Ministerium auf die Hälfte oder sonst einen bestimmten Teil des mit der Zeit doch wohl zu erwartenden Gewinns Verzicht getan würde, so würde hierin - außerdem daß auch dem übrigen Teile eine mit dem allgemeinen Zwecke des Instituts in Beziehung stehende Disposition erhalten werden könnte - schon durch das Liberale solcher Bestimmung eine aufmunternde Möglichkeit liegen, den Redakteurs und den übrigen Mitarbeitern die Aussicht zu einer von ihrer Tätigkeit zum Teil abhängigen Erhöhung des Bezugs und Honorars zu geben. Gesicherter persönlicher Vorteil einerseits und amtsgemäße Tätigkeit andererseits wären somit überhaupt die beiden Momente, welche der eigenen Neigung von Gelehrten für dergleichen Beschäftigungen und ihrem Interesse für die Natur des Zwecks die erforderliche nähere Regulierung und den ständigen Antrieb geben sollten.

11/30 Das bisher Dargelegte möchten etwa die Hauptmomente sein, die bei der äußeren Einrichtung des Instituts, dessen Grundzüge ich zu entwickeln versucht habe, in Rücksicht kommen könnten und bei der Ausführung übrigens wohl noch manche Modifikationen zu erleiden hätten, um die Bestimmung zu erfüllen, deren in dem Obigen zerstreute Züge ich zum Schlusse in dem Zwecke zusammenfasse: als Eigentum und Veranstaltung des Königlichen Gouvernements ein Institut zu begründen, das einen ergänzenden Zusatz zu dem Systeme der so ausgezeichneten Veranstaltungen des Königreichs für Wissenschaften und Bildung ausmachte und zur Entwicklung, öffentlichen Anerkennung und Benutzung dieser Veranstaltungen beitrüge und nicht nur den mit denselben gemeinschaftlichen, sondern auch den weiteren Zwecken des Staates nach der Seite der Gelehrsamkeit und des Standes der Gelehrten hin insofern förderlich wäre, daß dadurch das öffentliche Beurteilungswesen der schriftstellerischen Produkte aus seiner Zufälligkeit, Unbestimmtheit und Abhängigkeit von Privatzwecken und Privatansichten gerissen und diesem Beurteilen, das einmal durch ein allgemeines Bedürfnis hervorgerufen ist, und dem gelehrten und schriftstellerischen Treiben selbst ein fester, an den Staat geknüpfter Mittelpunkt im Königreiche und in Deutschland verschafft würde.

Über den Unterricht in der Philosophie auf Gymnasien

An das Königlich Preußische Ministeriumder geistlichen, Unterrichts- und MedizinalangelegenheitenBerlin, den 16. April 1822

Das Königliche Ministerium hat in dem gnädigen Reskript vom 1. November vorigen Jahres, worin mir aufgegeben worden, über die abgehaltenen Repetitionen des Dr. von Henning zu berichten, zugleich, da von mehreren Seiten die Klage erhoben worden, daß die studierende Jugend ohne die erforderliche Vorbereitung für das Studium der Philosophie auf die Universität zu kommen pflege, auf meine deshalb ehrerbietigst vorgelegten Bemerkungen gnädigst Rücksicht zu nehmen und mir aufzutragen geruht, mich gutachtlich zu äußern, wie eine zweckmäßige Vorbereitung hierzu auf Gymnasien zu veranstalten sein möchte.

11/31 Ich nehme mir in dieser Rücksicht zuerst die Freiheit, anzuführen, daß eine die Abhilfe jenes Mangels bezweckende Veranstaltung auf Gymnasien von selbst nur auf diejenigen eine Wirkung äußern könnte, welche diese Anstalten besucht haben, ehe sie die Universität beziehen. Nach den bestehenden Gesetzen aber sind die Universitätsrektorate angewiesen, auch ungebildete und unwissende Jünglinge zu Universitätsbürgern aufzunehmen, wenn solche nur ein Zeugnis über diese ihre gänzliche Unreife mitbringen. Die ältere Einrichtung bei Universitäten, daß der Dekan derjenigen Fakultät, für die sich ein Studierenwollender meldete, eine freilich zur Formalität herabgesunkene Prüfung mit demselben vornahm, hatte den Universitäten doch immer noch die Möglichkeit und Berechtigung, gänzlich ungebildete und unreife Menschen auszuschließen, belassen. Wenn eine Bestimmung, die aus den Statuten hiesiger Universität, Abschnitt VIII, § 6, Art. 1, S. 43 hierhergezogen werden könnte, der gemachten Anführung und der Praxis zu widerstreiten schiene, so wird doch deren Wirkung durch die nähere Bestimmung, welche in dem Edikte wegen Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler vom 12. Oktober 1812 sich findet und welcher die Praxis sich gemäß verhält, aufgehoben. Als Mitglied der wissenschaftlichen Prüfungskommission, der mich das Königliche Ministerium beizugesellen geruht hat, hatte ich Gelegenheit, zu sehen, daß die Unwissenheit solcher, die sich, um die Universität zu beziehen, ein Zeugnis abholen, durch alle Gradationen hindurchgeht und daß eine zu veranstaltende Vorbereitung für die mehr oder weniger beträchtliche Anzahl solcher Subjekte zuweilen von der Orthographie der Muttersprache anzufangen hätte. Da ich zugleich Professor an der hiesigen Universität bin, so kann ich bei solcher Anschauung von Mangel aller Kenntnisse und Bildung an Universitätsstudierenden nicht anders, als für mich und meine Kollegen erschrecken, wenn ich daran denke, daß wir die Bestimmung haben sollten, für solche Menschen zu lehren, und daß eine Verantwortlichkeit auf uns ruhen sollte, wenn der Zweck und der Aufwand der allerhöchsten Regierung für Universitäten häufig nicht erreicht wird - der Zweck, daß die von der Universität Abgehenden nicht bloß für ihr Brotstudium abgerichtet, sondern daß auch ihr Geist gebildet sei. - Daß die Ehre und die Achtung der Universitätsstudien durch jene Zulassung von ganz unreifen Jünglingen gleichfalls nicht gewinne, wird keiner weiteren Ausführung bedürfen.

11/32 Ich erlaube mir hierbei, dem Königlichen Ministerium meine bei der wissenschaftlichen Prüfungskommission gemachte Erfahrung ehrerbietig anzuführen, daß nämlich - insofern bei jenen Prüfungen beabsichtigt werde, diejenigen, die noch nicht gehörig für die Universität vorbereitet erfunden werden, durch das hierüber ausgestellte Attest über das Maß ihrer Kenntnisse zu belehren und ihnen dadurch den Rat an die Hand zu geben, die Universität noch nicht zu beziehen, sondern vorher die mangelnde Vorbereitung zu ergänzen - dieser Zweck schon darum gewöhnlich nicht erreicht zu werden scheine, weil solchen Examinaten, denen ihre Unwissenheit bezeugt wird, nichts Neues damit gesagt wird, sondern sie mit dem vollständigen Bewußtsein, kein Latein, kein Griechisch, nichts von Mathematik noch von Geschichte zu verstehen, den Entschluß gefaßt haben, die Universität zu beziehen, nach diesem gefaßten Entschluß bei der Kommission nichts suchen, als durch das Attest die Möglichkeit, immatrikuliert zu werden, zu erlangen; ein solches Attest wird sich denselben um so weniger als ein Abraten von der Beziehung der Universität vorstellen, da ihnen damit, der Inhalt mag sein welcher er wolle, vielmehr die Bedingung, zu der Universität zugelassen zu werden, in die Hand gegeben wird.

Um nun auf den näheren, von dem Königlichen Ministerium bezeichneten Gegenstand, die Vorbereitung auf Gymnasien zum spekulativen Denken und dem Studium der Philosophie überzugehen, so sehe ich mich genötigt, dabei von dem Unterschiede einer materielleren und einer formelleren Vorbereitung auszugehen; und ob jene gleich indirekt und entfernter ist, glaube ich dieselbe als die eigentliche Grundlage des spekulativen Denkens betrachten und darum hier nicht mit Stillschweigen übergehen zu dürfen. Indem es jedoch selbst Gymnasialstudien sind, welche ich als den materiellen Teil jener Vorbereitung betrachten würde, so habe ich nur nötig, diese Gegenstände zu nennen und deren Beziehung auf den Zweck, welcher hier in Rede steht, zu erwähnen.

11/33 Der eine Gegenstand, den ich hierher rechnen möchte, würde das Studium der Alten sein, insofern dadurch Gemüt und Vorstellung der Jugend in die großen geschichtlichen und Kunstanschauungen von Individuen und Völkern, deren Taten und Schicksalen wie von ihren Tugenden, sittlichen Grundsätzen und Religiosität eingeführt werden. Für den Geist und dessen tiefere Tätigkeit kann aber das Studium der klassischen Literatur nur insofern wahrhaft fruchtbar werden, als in den höheren Klassen eines Gymnasiums die formelle Sprachkenntnis mehr als Mittel angesehen, jener Stoff dagegen zur Hauptsache gemacht und das Gelehrtere der Philologie auf die Universität und für diejenigen gespart wird, welche sich der Philologie ausschließlich widmen wollen.

Der andere Stoff aber enthält nicht nur für sich den Inhalt der Wahrheit, der auch das Interesse der Philosophie bei eigentümlicher Weise der Erkenntnis ausmacht, sondern er hat in ihm zugleich den unmittelbaren Zusammenhang mit dem Formellen des spekulativen Denkens. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich hier den dogmatischen Inhalt unserer Religion in Erwähnung bringen, indem derselbe nicht nur die Wahrheit an und für sich, sondern sie auch dem spekulativen Denken so sehr entgegengehoben enthält, daß er sogleich selbst den Widerspruch gegen den Verstand und das Darniederschlagen des Räsonnements mit sich führt. Ob aber dieser Inhalt diese auf das spekulative Denken vorbildende Beziehung haben solle, wird davon abhängig sein, ob beim Vortrage der Religion die kirchliche dogmatische Lehre etwa nur als eine historische Sache betrieben, überhaupt nicht die wahrhafte, tiefe Ehrfurcht für dieselbe eingepflanzt, sondern die Hauptsache auf deistische Allgemeinheiten, moralische Lehren oder gar nur auf subjektive Gefühle gestellt werde. Bei solcher Vortragsweise wird vielmehr die dem spekulativen Denken entgegengesetzte Stimmung erzogen, der Eigendünkel des Verstandes und der Willkür an die Spitze gestellt, welcher dann unmittelbar entweder zur einfachen Gleichgültigkeit gegen die Philosophie führt oder aber der Sophisterei anheimfällt.

11/34 Dieses beides, die klassischen Anschauungen und die religiöse Wahrheit, insofern sie nämlich noch die alte dogmatische Lehre der Kirche wäre, würde ich so sehr als den substantiellen Teil der Vorbereitung für das philosophische Studium ansehen, daß, wenn nicht Sinn und Geist des Jünglings mit solchem erfüllt worden, dem Universitätsstudium die kaum mehr lösbare Aufgabe bliebe, den Geist erst für substantiellen Inhalt zu erregen und die schon fertige Eitelkeit und Richtung auf die gewöhnlichen Interessen zu überwinden, welche sonst nun so leicht ihre Befriedigung findet.

Das eigentliche Wesen der Philosophie würde darin gesetzt werden müssen, daß jener gediegene Inhalt spekulative Form gewinne. Daß aber der Vortrag der Philosophie noch von dem Gymnasialunterrichte auszuschließen und für die Universität aufzusparen sei, dies erst auszuführen, bin ich bereits durch das hohe Reskript des Königlichen Ministeriums, welches diese Ausschließung schon selbst voraussetzt, überhoben.

Für den Unterricht des Gymnasiums bleibt so für sich selbst das Mittelglied übrig, welches als der Übergang von der Vorstellung und dem Glauben des gediegenen Stoffes zu dem philosophischen Denken anzusehen ist. Es würde in die Beschäftigung mit den allgemeinen Vorstellungen und näher mit Gedankenformen, wie sie dem bloß räsonierenden Denken und dem philosophischen gemeinschaftlich sind, zu setzen sein. Eine solche Beschäftigung hätte die nähere Beziehung auf das spekulative Denken, daß dieses teils eine Übung voraussetzt, in abstrakten Gedanken für sich, ohne sinnlichen Stoff, der in dem mathematischen Inhalte noch vorhanden ist, sich zu bewegen, teils aber, daß die Gedankenformen, deren Kenntnis durch den Unterricht verschafft würde, später von der Philosophie ebensowohl gebraucht werden, als sie auch einen Hauptteil des Materials ausmachen, das sie verarbeitet. Eben diese Bekanntschaft und Gewohnheit aber, mit förmlichen Gedanken umzugehen, wäre dasjenige, was als die direktere Vorbereitung für das Universitätsstudium der Philosophie anzusehen sein würde.

11/35 In betreff des bestimmteren Kreises der Kenntnisse, auf den der Gymnasialunterricht in dieser Rücksicht zu beschränken wäre, möchte ich zunächst ausdrücklich die Geschichte der Philosophie ausschließen, ob sie sich gleich häufig zunächst als passend dafür darbietet. Ohne die spekulative Idee aber vorauszusetzen, wird sie wohl nichts anderes als nur eine Erzählung zufälliger, müßiger Meinungen und führt leicht dahin - und zuweilen möchte man eine solche Wirkung als Zweck derselben und ihrer Empfehlung ansehen -, eine nachteilige, verächtliche Meinung von der Philosophie, insbesondere auch die Vorstellung hervorzubringen, daß mit dieser Wissenschaft alles nur vergebliche Mühe gewesen und es für die studierende Jugend noch mehr vergebliche Mühe sein würde, sich mit ihr abzugeben.

Dagegen würde ich unter den in den fraglichen Vorbereitungsunterricht aufzunehmenden Kenntnissen

  1. die sogenannte empirische Psychologie anführen. Die Vorstellungen von den Empfindungen der äußeren Sinne, von der Einbildungskraft, Gedächtnis und von den weiteren Seelenvermögen sind zwar für sich schon etwas so Geläufiges, daß ein hierauf sich beschränkender Vortrag leicht trivial und pedantisch sein würde. Einesteils würde aber dergleichen um so eher von der Universität entfernt, wenn es schon auf den Gymnasien vorgekommen, andernteils ließe es sich auf eine Einleitung in die Logik beschränken, wo doch in jedem Falle eine Erwähnung von den Geistesfähigkeiten anderer Art, als das Denken als solches ist, vorausgeschickt werden müßte. Von den äußeren Sinnen, den Bildern und Vorstellungen, dann von der Verbindung, sogenannten Assoziation derselben, dann weiter von der Natur der Sprachen, vornehmlich von dem Unterschied zwischen Vorstellungen, Gedanken und Begriffen, ließe sich immer viel Interessantes und auch insofern Nützliches anführen, als letzterer Gegenstand, wenn auch der Anteil, den das Denken am Anschauen usf. hat, bemerklich gemacht wurde, eine direktere Einleitung in das Logische abgeben würde.

11/36 2. Als Hauptgegenstand aber würden sich die Anfangsgründe der Logik ansehen lassen. Mit Beseitigung der spekulativen Bedeutung und Behandlung könnte sich der Unterricht auf die Lehre von dem Begriffe, dem Urteile und Schlusse und deren Arten, dann von der Definition, Einteilung, dem Beweise und der wissenschaftlichen Methode erstrecken, ganz nach der vormaligen Weise. In die Lehre von dem Begriffe werden schon gewöhnlich Bestimmungen, die näher in das Feld der sonstigen Ontologie gehören, aufgenommen; auch pflegt ein Teil derselben in der Gestalt von Denkgesetzen aufgeführt zu werden. Vorteilhaft würde es sein, hieran eine Bekanntschaft mit den Kantischen Kategorien als sogenannten Stammbegriffen des Verstandes anzuschließen, wobei die weitere Kantische Metaphysik vorbeigelassen, doch durch Erwähnung der Antinomien noch eine wenigstens negative und formelle Aussicht auf die Vernunft und die Ideen eröffnet werden könnte.

11/37 Für die Verknüpfung dieses Unterrichts mit der Gymnasialbildung spricht der Umstand, daß kein Gegenstand weniger fähig ist, von der Jugend nach seiner Wichtigkeit oder Nutzen beurteilt zu werden. Daß diese Einsicht auch allgemeiner untergegangen, macht wohl den Hauptgrund aus, weshalb solcher in früherer Zeit stattgefundene Unterricht nach und nach eingegangen ist. Außerdem ist solcher Gegenstand zu wenig anziehend, um die Jugend in der Universitätszeit, wo es in ihrem Belieben steht, mit welchen Kenntnissen sie sich außer ihrem Brotstudium beschäftigen will, allgemeiner zum Studium des Logischen zu vermögen; auch möchte es nicht ohne Beispiel sein, daß Lehrer positiver Wissenschaften den Studierenden das Studium der Philosophie, worunter sie auch wohl das Studium der Logik begreifen könnten, abraten. Ist aber dieser Unterricht auf den Gymnasien eingeführt, so haben die Schüler derselben es doch wenigstens einmal erlebt, förmliche Gedanken in den Kopf bekommen und darin gehabt zu haben. Als eine höchst bedeutende subjektive Wirkung wäre es zu betrachten, daß die Aufmerksamkeit der Jünglinge darauf hingewiesen würde, daß es ein Reich des Gedankens für sich gibt und die förmlichen Gedanken selbst ein Gegenstand der Betrachtung sind, - und zwar ein Gegenstand, auf welchen die öffentliche Autorität, durch solche Veranstaltung des Unterrichts darin, selbst ein Gewicht lege.

11/38 Daß derselbe die Fassungskraft der Gymnasialschüler nicht übersteige, dafür spricht schon für sich die allgemeine ältere Erfahrung, und wenn es mir erlaubt ist, der meinigen zu erwähnen, so habe ich nicht nur als mehrjähriger Professor der philosophischen Vorbereitungswissenschaften und Rektor an einem Gymnasium die Fähigkeit und Empfänglichkeit solcher Schüler dafür täglich vor Augen gehabt, sondern erinnere mich auch, in meinem zwölften Lebensjahre wegen meiner Bestimmung für das theologische Seminarium meines Vaterlandes die Wolffischen Definitionen von der sogenannten Idea clara an erlernt und im vierzehnten Jahre die sämtlichen Figuren und Regeln der Schlüsse innegehabt zu haben und sie von daher noch jetzt zu wissen. Wenn es den jetzigen Vorurteilen vom Selbstdenken, produktiver Tätigkeit usf. nicht zu sehr Trotz bieten hieße, so wäre ich nicht abgeneigt, etwas dieser Art für den Gymnasialunterricht dieses Zweigs in Vorschlag zu bringen; denn eine Erkenntnis, sie sei welche sie wolle, auch die höchste, um sie zu besitzen, muß man sie im Gedächtnisse haben, man fange hiermit an oder endige damit; wird damit angefangen, so hat man um so mehr Freiheit und Veranlassung, sie selbst zu denken. Überdies könnte dann auf solchem Wege am sichersten dem gesteuert werden, was das Königliche Ministerium mit Recht vermieden wünscht, daß der philosophische Unterricht auf den Gymnasien sich in ein hohles Formelwesen verliere oder über die Grenzen des Schulunterrichts hinausgehe2)

3. Der letzte Gesichtspunkt schließt sich an die höheren Gründe an, um die eigentliche Metaphysik von dem Gymnasium auszuschließen. Doch würde eine Seite sein, die aus der ehemaligen Wolffischen Philosophie in Betracht kommen könnte, das nämlich, was in der Theologia naturalis unter dem Namen der Beweise vom Dasein Gottes vorgetragen worden. Der Gymnasialunterricht wird von selbst den Zusammenhang der Lehre von Gott mit dem Gedanken von der Endlichkeit und Zufälligkeit der weltlichen Dinge, mit den Zweckbeziehungen in denselben usf. nicht umgehen können; dem unbefangenen Menschensinn aber wird solcher Zusammenhang ewig einleuchtend sein, was auch eine kritische Philosophie dagegen einwende. Jene sogenannten Beweise enthalten aber nichts als eine förmliche Auseinanderlegung jenes Inhalts, der sich von selbst beim Gymnasialunterricht einfindet. Sie bedürfen zwar einer weiteren Verbesserung durch die spekulative Philosophie, um dem, was der unbefangene Menschensinn bei seinem Gange enthält, in der Tat zu entsprechen. Für die spätere spekulative Betrachtung würde die vorläufige Bekanntschaft mit jenem förmlichen Gange ihr näheres Interesse haben.

11/39 4. Auf ähnliche Weise ließen sich in dem Gymnasialunterricht über die Moral richtige und bestimmte Begriffe von der Natur des Willens und der Freiheit, des Rechts und der Pflicht anbringen. Dies würde in den höheren Klassen um so tunlicher sein, als jener Unterricht mit dem Religionsunterrichte verbunden sein wird, der durch alle Klassen geht, also wohl 8 bis 10 Jahre fortgesetzt wird. Auch könnte es in unseren Zeiten noch mehr Bedürfnis scheinen, der seichten Einsicht, von deren auch in Gymnasien schon getragenen Früchten so manches öffentlich bekannt geworden, durch richtige Begriffe über die Natur der Verpflichtung des Menschen und Staatsbürgers entgegenzuarbeiten.

Dies wäre die unmaßgebliche Meinung, die ich über die Ausdehnung des Inhalts der philosophischen Vorbereitungsstudien auf Gymnasien dem Königlichen Ministerium ehrerbietigst vorlege. Was etwa noch die Ausdehnung in Ansehung der Zeit, ingleichen die Stufenfolge des Vortrags jener Kenntnisse betrifft, so würde über das, was rücksichtlich des Religiösen und Moralischen erwähnt worden, in dieser Beziehung nichts weiter zu erinnern sein. In betreff der Anfänge psychologischer und logischer Kenntnisse könnte angegeben werden, daß, wenn zwei Stunden wöchentlich in einem Jahreskursus darauf verwendet würden, der psychologische Teil vornehmlich als Einleitung zu behandeln und dem Logischen vorauszuschicken sein würde. Würden bei gleicher Stundenzahl, die sich als genügend ansehen ließe, etwa drei oder vier halbjährige Kurse darauf verwendet, so ließen sich ausführlichere Notizen von der Natur des Geistes, seinen Tätigkeiten und Zuständen beibringen, und dann könnte es vorteilhafter sein, von dem einfachen, abstrakten und darum leicht zu fassenden logischen Unterricht anzufangen. Er würde so in eine frühere Periode fallen, wo die Jugend für die Autorität noch folgsamer und gelehriger, weniger von der Prätention angesteckt ist, daß, um ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen, die Sache ihrer Vorstellung und dem Interesse ihrer Gefühle angemessen sei.

11/40 Die etwaige Schwierigkeit, die Stunden des Gymnasialmlterrichts mit zwei neuen zu vermehren, ließe sich vielleicht am unbedenklichsten durch das Abbrechen von einer oder zwei Stunden an dem sogenannten Unterrichte im Deutschen und der deutschen Literatur, oder noch passender durch das Aufheben der Vorlesungen über juridische Enzyklopädie, wo solche auf Gymnasien vorkommen, und Ersetzung derselben durch die logischen Lektionen beseitigen, - um so mehr, damit die allgemeine Geistesbildung auf den Gymnasien, die als derselben ausschließlich gewidmet angesehen werden können, nicht bereits verkümmert und auf ihnen nicht schon die Abrichtung auf den Dienst und auf das Brotstudium eingeleitet zu werden scheine.

Was schließlich noch die Lehrbücher betrifft, welche für solchen Vorbereitungsunterricht sich den Lehrern empfehlen ließen, so wüßte ich keines von den mir bekannten als vorzüglich vor den anderen anzugeben; der Stoff aber findet sich wohl ungefähr in jedem, und zwar in den älteren reichlicher, bestimmter und unvermischter mit heterogenen Ingredienzien, und eine hohe Instruktion des Königlichen Ministeriums würde die Anweisung erteilen können, welche Materien herauszuheben seien.

In schuldiger Ehrerbietung verharre ich

11/41 Eines hohen Königlichen Ministeriums gehorsamsterG. W. F. Hegel,Prof. p. o. der Philosophiean hiesiger Königlicher Universität

Vorredezu Hinrichs’ Religionsphilosophie3)

[1822]

Der Gegensatz von Glauben und Vernunft, der das Interesse von Jahrhunderten beschäftigt hat, und nicht bloß das Interesse der Schule, sondern der Welt, kann in unserer Zeit von seiner Wichtigkeit verloren zu haben, ja beinahe verschwunden zu sein scheinen. Wenn dem in der Tat so wäre, so würde vielleicht unserer Zeit hierüber nur Glück zu wünschen sein. Denn jener Gegensatz ist von dieser Natur daß der menschliche Geist sich von keiner der beiden Seiten desselben wegwenden kann; jede beweist sich vielmehr in seinem innersten Selbstbewußtsein zu wurzeln, so daß, wenn sie im Widerstreite begriffen sind, der Halt des Geistes erschüttert und die unseligste Entzweiung sein Zustand ist. Wenn aber der Widerstreit des Glaubens und der Vernunft verschwunden und in eine Aussöhnung übergegangen ist, so würde es wesentlich von der Natur dieser Aussöhnung selbst abhängen, inwiefern zu ihr Glück zu wünschen wäre.

11/42 Denn es gibt auch einen Frieden der Gleichgültigkeit gegen die Tiefen des Geistes, einen Frieden des Leichtsinns, der Kahlheit; in einem solchen Frieden kann das Widerwärtige beseitigt scheinen, indem es nur auf die Seite gestellt ist. Dasjenige aber, was nur übersehen oder verachtet wird, ist darum nicht überwunden. Im Gegenteil, wenn nicht in der Aussöhnung die tiefsten wahrhaften Bedürfnisse befriedigt, wenn das Heiligtum des Geistes sein Recht nicht erlangt hätte, so wäre die Entzweiung an sich geblieben, und die Feindschaft eiterte sich desto tiefer im Innern fort; der Schade würde nur, mit sich selbst unbekannt und unerkannt, desto gefährlicher sein.

Ein unbefriedigender Friede kann zustande gekommen sein, wenn der Glaube inhaltslos geworden und von ihm nichts als die leere Schale der subjektiven Überzeugung übriggeblieben ist und andererseits die Vernunft auf die Erkenntnis von Wahrheit Verzicht getan hat und dem Geiste nur ein Ergehen teils in Erscheinungen, teils in Gefühlen übriggelassen ist. Wie sollte da noch großer Zwiespalt zwischen Glauben und Vernunft stattfinden können, wenn in beiden kein objektiver Inhalt mehr, somit kein Gegenstand eines Streites vorhanden ist?

11/43 Unter Glauben verstehe ich nämlich nicht - weder das bloß subjektive Überzeugtsein, welches sich auf die Form der Gewißheit beschränkt und noch unbestimmt läßt, ob und welchen Inhalt dieses Überzeugtsein habe, noch auf der andern Seite nur das Credo, das Glaubensbekenntnis der Kirche, welches in Wort und Schrift verfaßt ist und in den Mund, in Vorstellung und Gedächtnis aufgenommen sein kann, ohne das Innere durchdrungen, ohne mit der Gewißheit, die der Mensch von sich hat, mit dem Selbstbewußtsein des Menschen sich identifiziert zu haben. Zum Glauben rechne ich, nach dem wahrhaften alten Sinn desselben, das eine Moment ebensosehr als das andere und setze ihn darein, daß beide in unterschiedener Einheit vereint sind. Die Gemeinde (Kirche) ist in glücklichem Zustande, wenn der Gegensatz in ihr sich rein auf den angegebenen formellen Unterschied beschränkt und weder der Geist der Menschen aus sich einen eigentümlichen Inhalt dem Inhalte der Kirche entgegensetzt, noch die kirchliche Wahrheit zu einem äußerlichen Inhalt übergegangen ist, welcher den Heiligen Geist gleichgültig gegen sich läßt. Die Tätigkeit der Kirche innerhalb ihrer selbst wird vornehmlich in der Erziehung des Menschen bestehen, in dem Geschäfte, daß die Wahrheit, welche zunächst nur der Vorstellung und dem Gedächtnis gegeben werden kann, zu einem Innerlichen gedeihe, das Gemüt davon eingenommen und durchdrungen [werde] und das Selbstbewußtsein sich und seinen wesentlichen Bestand nur in jener Wahrheit finde. Daß diese beiden Seiten weder unmittelbar noch fortdauernd und fest in allen Bestimmungen miteinander vereinigt sind, sondern eine Trennung der unmittelbaren Gewißheit seiner selbst von dem wahrhaften Inhalte vorhanden ist, gehört in die Erscheinung jener fortdauernden Erziehung; die Gewißheit seiner selbst ist zunächst das natürliche Gefühl und der natürliche Wille und das demselben entsprechende Meinen und eitle Vorstellen; der wahrhafte Inhalt aber kommt zunächst äußerlich in Wort und Buchstaben an den Geist, und die religiöse Erziehung bewirkt beides in einem, - daß die Gefühle, die der Mensch nur unmittelbar von Natur hat, ihre Kraft verlieren und das, was Buchstabe war, zum eigenen lebendigen Geiste werde.

11/44 Diese Verwandlung und Vereinigung des zunächst äußerlichen Stoffes findet zwar sogleich einen Feind vor, mit dem sie es zu tun hat; sie hat einen unmittelbaren Widersacher an dem Naturgeiste und muß solchen zur Voraussetzung haben, eben weil es der freie Geist, nicht ein Naturleben ist, was erzeugt werden soll, weil der freie Geist nur als ein wiedergeborener ist. Dieser natürliche Feind aber ist durch die göttliche Idee ursprünglich überwunden und der freie Geist erlöst. Der Kampf mit dem Naturgeiste ist darum nur die Erscheinung im endlichen Individuum. Aber es kommt aus dem Individuum noch ein anderer Feind hervor, ein Feind, der nicht in der bloßen Natürlichkeit des Menschen den Ort seines Ausgangs, sondern ihn vielmehr in dem übersinnlichen Wesen desselben, im Denken hat, - dem Urstande des Innern selbst, dem Merkzeichen des göttlichen Ursprungs des Menschen, demjenigen, wodurch er sich vom Tiere unterscheidet und was allein, wie es die Wurzel seiner Hoheit, so die seiner Erniedrigung ist; denn das Tier ist weder der Hoheit noch der Erniedrigung fähig. Wenn das Denken sich eine solche Selbständigkeit nimmt, in der es dem Glauben gefährlich wird, so ist ein höherer, hartnäckigerer Kampf eingeleitet, als jener erstere Kampf ist, in welchem nur der natürliche Wille und das unbefangene, sich noch nicht für sich stellende Bewußtsein befaßt ist. Dieses Denken ist dann dasjenige, was man menschliches Denken, eigenen Verstand, endliche Vernunft genannt [hat] und mit Recht von dem Denken unterscheidet, welches, obwohl im Menschen, doch göttlich ist, von dem Verstand, der nicht das Eigene, sondern das Allgemeine sucht, von der Vernunft, welche das Unendliche und Ewige als das allein Seiende weiß und betrachtet.

Es ist jedoch nicht notwendig, daß jenes endliche Denken sogleich der Glaubenslehre entgegengesetzt sei. Zunächst wird es vielmehr innerhalb derselben und vermeintlich zugunsten der Religion bemüht sein, um sie mit seinen Erfindungen, Neugierden und Scharfsinnigkeiten auszuschmücken, zu unterstützen und zu ehren. In solchem Bemühen geschieht es, daß der Verstand als Folgerungen oder Voraussetzungen Gründe und Zwecke, eine Menge von Bestimmungen an die Glaubenslehren anknüpft, - Bestimmungen, die von endlichem Gehalte sind, denen aber leicht eine gleiche Würde, Wichtigkeit und Gültigkeit wie der ewigen Wahrheit selbst beigelegt wird, weil sie in unmittelbarem Zusammenhange mit dieser erscheinen. Indem sie zugleich nur endlichen Gehalt haben und daher ebensosehr der Gegenrede und Gegengründe fähig sind, bedürfen sie leicht, um behauptet zu werden, äußerlicher Autorität und werden ein Feld für menschliche Leidenschaften. Im Interesse der Endlichkeit erzeugt, haben sie nicht das Zeugnis des Heiligen Geistes für sich, sondern zu ihrem Beistande endliche Interessen.

11/45 Die absolute Wahrheit selbst aber tritt mit ihrer Erscheinung in zeitliche Gestaltung und in deren äußerliche Bedingungen, Zusammenhänge und Umstände. - Dadurch ist sie von selbst schon mit einer Mannigfaltigkeit von örtlichem, geschichtlichem und anderem positiven Stoffe umgeben. Weil die Wahrheit ist, muß sie erscheinen und erschienen sein; diese ihre Manifestation gehört zu ihrer ewigen Natur selbst, welche untrennbar von ihr ist, so sehr, daß diese Trennung sie vernichten, nämlich ihren Inhalt zu einem leeren Abstraktum herabsetzen würde; von der ewigen Erscheinung aber, die dem Wesen der Wahrheit inhäriert, muß die Seite des momentanen, örtlichen, äußerlichen Beiwesens wohl unterschieden werden, um nicht das Endliche mit dem Unendlichen, das Gleichgültige mit dem Substantiellen zu verwechseln. Dem Verstande wird an dieser Seite ein neuer Spielraum für seine Bemühungen und die Vermehrung des endlichen Stoffes aufgetan, und an dem Zusammenhange dieses Beiwesens findet er unmittelbare Veranlassung die Einzelheiten desselben zu der Würde des wahren Göttlichen, den Rahmen zur Würde des davon umschlossenen Kunstwerkes zu erheben, um für die endlichen Geschichten, Begebenheiten, Umstände, Vorstellungen, Gebote usf. dieselbe Ehrfurcht, denselben Glauben zu fordern als für das, was absolutes Sein, ewige Geschichte ist.

11/46 An diesen Seiten ist es denn, wo die formelle Bedeutung des Glaubens hervorzutreten beginnt, - die Bedeutung, daß er ein Fürwahrhalten überhaupt sei; das, was für wahr gelten soll, mag seiner inneren Natur nach beschaffen sein, wie es wolle. Es ist dies dasselbe Fürwahrhalten, welches in den alltäglichen Dingen des gemeinen Lebens, dessen Zuständen, Verhältnissen, Begebenheiten oder sonstigen natürlichen Existenzen, Eigenschaften und Beschaffenheiten an seinem Orte ist und gilt. Wenn die sinnliche äußerliche Anschauung oder das innere unmittelbare Gefühl, die Zeugnisse anderer und das Zutrauen zu ihnen usf. die Kriterien sind, aus welchen der Glaube für dergleichen Dinge hervorgeht, so kann wohl hierbei eine Überzeugung, als ein durch Gründe vermitteltes Fürwahrhalten, von dem Glauben als solchem unterschieden werden. Aber diese Unterscheidung ist zu geringfügig, um für solche Überzeugung einen Vorzug gegen den bloßen Glauben zu behaupten; denn die sogenannten Gründe sind nichts anderes als die bezeichneten Quellen dessen, was hier Glaube heißt.

Von anderer Art aber ist in Ansehung dieses allgemeinen Fürwahrhaltens ein Unterschied, der sich auf den Stoff und insbesondere den Gebrauch bezieht, der von dem Stoffe gemacht wird. Indem nämlich diejenigen endlichen und äußerlichen Geschichten und Umstände, welche in dem Umfange des religiösen Glaubens liegen, in einem Zusammenhange mit der ewigen Geschichte, welche die objektive Grundlage der Religion ausmacht, stehen, so schöpft die Frömmigkeit ihre mannigfaltigen Erregungen, Erbauungen und Belehrungen über die weltlichen Verhältnisse, individuellen Schicksale und Lagen aus diesem Stoffe und findet ihre Vorstellungen und den ganzen Umfang ihrer Bildung meistenteils oder ganz an jenen Kreis von Geschichten und Lehren, von welchem die ewige Wahrheit umgeben ist, angeknüpft. Auf alle Fälle verdient solcher Kreis, in welchem als einem Volksbuche die Menschen ihr Bewußtsein über alle weiteren Verhältnisse ihres Gemüts und Lebens überhaupt geschöpft haben, ja welcher auch das Medium ist, durch welches sie ihre Wirklichkeit zu dem religiösen Gesichtspunkt erheben, wenigstens die größte Achtung und eine ehrfurchtsvolle Behandlung.

Ein anderes ist es nun, wenn solcher Kreis unbefangen bloß von der frommen Gesinnung gebraucht und für dieselbe benutzt wird und, wenn er vom Verstande gefaßt und wie er von diesem gefaßt und festgesetzt ist, anderem Verstande so geboten wird, daß er diesem als Regel und ein Festes für das Fürwahrhalten gelten, hiermit dieser Verstand nur dem Verstande sich unterwerfen soll und [nur,] wenn diese Unterwerfung im Namen der göttlichen Wahrheit gefordert wird.

11/47 In der Tat tut solche Forderung das Gegenteil ihrer selbst; indem es nicht der göttliche Geist des Glaubens ist, sondern der Verstand, welcher die Unterwerfung des Verstandes unter sich verlangt, so wird vielmehr der Verstand unmittelbar dadurch berechtigt, das Hauptwort in den göttlichen Dingen zu haben. Gegen solchen Inhalt des Buchstabens und der dürren Gelehrsamkeit der Orthodoxie hat der bessere Sinn ein göttliches Recht. So geschieht es denn, daß, je breiter sich diese endliche Weisheit über göttliche Dinge macht, je mehr sie Gewicht auf das äußerliche Historische und auf die Erfindung ihres eigenen Scharfsinns legt, sie desto mehr gegen die göttliche Wahrheit und gegen sich selbst gearbeitet hat. Sie hat das der göttlichen Wahrheit entgegengesetzte Prinzip hervorgebracht und anerkannt, einen ganz anderen Boden für das Erkennen aufgetan und bereitet, und auf diesem wird die unendliche Energie, die das Prinzip des Erkennens zugleich in sich besitzt und in der die tiefere Möglichkeit seiner einstigen Versöhnung mit dem wahren Glauben liegt, sich gegen die Einzwängung in jenes endliche Verstandesreich kehren und dessen Ansprüche, das Himmelreich sein zu wollen, zerstören.

11/48 Es ist der bessere Sinn, der, empört über den Widerspruch solcher Anmaßung, Endlichkeiten und Äußerlichkeiten als das Göttliche anerkennen und verehren zu lassen, ausgerüstet mit der Waffe des endlichen Denkens, als Aufklärung einerseits die Freiheit des Geistes, das Prinzip einer geistigen Religion, hergestellt und behauptet, andererseits aber als nur abstraktes Denken keinen Unterschied zu machen gewußt hat zwischen Bestimmungen eines nur endlichen Inhalts und Bestimmungen der Wahrheit selbst. So hat dieser abstrakte Verstand sich gegen alle Bestimmtheit gekehrt, die Wahrheit durchaus alles Inhalts entleert und sich nichts übriggehalten als einerseits das rein Negative selbst, das caput mortuum eines nur abstrakten Wesens, und andererseits endlichen Stoff, teils den, der seiner Natur nach endlich und äußerlich ist, teils aber den, den er sich aus dem göttlichen Inhalt verschafft hat, als welchen selbst er zu der Äußerlichkeit von bloß gemeinhistorischen Begebenheiten, zu lokalen Meinungen und besonderen Zeitansichten herabgesetzt hat. - Untätig kann aber das Denken überhaupt nicht sein. Aus und in jenem Gotte ist nichts zu holen, noch zu erholen, denn er ist bereits in sich ganz hohl gemacht. Er ist das Unerkennbare, denn das Erkennen hat es mit Inhalt, Bestimmung, Bewegung zu tun, das Leere aber ist inhaltslos, unbestimmt, ohne Leben und Handlung in sich. Die Lehre der Wahrheit ist ganz nur dies, Lehre von Gott zu sein und dessen Natur und Geschäfte geoffenbart zu haben. Der Verstand aber, indem er allen diesen Inhalt aufgelöst hat, hat Gott wieder eingehüllt und ihn zu dem, was er früher zur Zeit der bloßen Sehnsucht war, zu dem Unbekannten, herabgesetzt. Der denkenden Tätigkeit bleibt daher kein Stoff als der vorher angegebene endliche, nur mit dem Bewußtsein und der Bestimmung, daß es nichts als zeitlicher und endlicher Stoff ist; sie ist darauf beschränkt, in solchem Stoffe sich zu ergehen und die Befriedigung in der Eitelkeit zu finden, das Eitle vielfach zu gestalten, zu wenden und eine große Masse desselben gelehrterweise vor sich zu bringen.

11/49 Dem Geiste aber, der es in dieser Eitelkeit nicht aushält, ist nur das Sehnen gelassen; denn das, worin er sich befriedigen wollte, ist ein Jenseits. Es ist gestaltlos, inhaltslos, bestimmungslos; nur durch Gestalt, Inhalt, Bestimmung ist aber etwas für den Geist, ist es Vernunft, Wirklichkeit, Leben, ist es an und für sich. Jener endliche Stoff aber ist nur etwas Subjektives und unfähig, den Gehalt für das leere Ewige abzugeben. Das Bedürfnis, das in dem Geiste, der nach Religion wieder sucht, liegt, hat darum näher die Bestimmung, daß es einen Gehalt, der an und für sich sei, eine Wahrheit verlangt, die nicht dem Meinen und dem Eigendünkel des Verstandes angehöre, sondern welche objektiv sei. Was nun diesem Bedürfnisse allein noch übrig ist, um zu einer Befriedigung zu gelangen, ist, in die Gefühle zurückgetrieben zu werden. Das Gefühl ist noch die einzige Weise, in welcher die Religion vorhanden sein kann; an den höheren Gestalten ihrer Existenz, an der Form des Vorstellens und Fürwahrhaltens eines Inhalts, hat immer die Reflexion einen Anteil, und die Reflexion hat sich bis zur Negation aller objektiven Bestimmung getrieben.

Dies sind kurz die Grundzüge des Ganges, den die formelle Reflexion in der Religion genommen hat. Das System von spitzfindigen, metaphysischen, kasuistischen Unterscheidungen und Bestimmungen, in welche der Verstand den gediegenen Inhalt der Religion zersplitterte und auf das er die gleiche Autorität, als die ewige Wahrheit hat, legte, ist das erste Übel, das innerhalb der Religion selbst beginnt. Das andere Übel aber, sosehr es zunächst das Gegenteil zu sein scheint, ist schon in diesem ersten Standpunkte gegründet und nur eine weitere Entwicklung desselben; es ist das Übel, daß das Denken als selbständig auftritt und mit den formellen Waffen, welchen jene Masse von dürrer Gehaltlosigkeit ihren Ursprung und die es selbst jenem ersten Geschäfte verdankt, sich dagegenkehrt und sein letztes Prinzip, die reine Abstraktion selbst, das bestimmungslose höchste Wesen, findet. Für die philosophische Betrachtung hat es Interesse, eben dieses der Reflexion selbst unerwartete Umschlagen in ein Feindseliges gegen das, was ihr eigenes Werk ist, zu bemerken, - ein Umschlagen, welches ebenso nur die eigene Bestimmung der Reflexion selbst ist.

11/50 Nach dem Gesagten bestimmt sich das Übel, in welches die Aufklärung die Religion und die Theologie gebracht hat, als der Mangel an gewußter Wahrheit, einem objektiven Inhalt, einer Glaubenslehre. Eigentlich kann jedoch nur von der Religion gesprochen werden, daß sie solchen Mangel leide, denn eine Theologie gibt es nicht mehr, wenn es keinen solchen Inhalt gibt. Diese ist darauf reduziert, historische Gelehrsamkeit und dann die dürftige Exposition einiger subjektiver Gefühle zu sein. Das angegebene Resultat aber ist es, was von der religiösen Seite geschehen ist, zur Versöhnung des Glaubens und der Vernunft. Es ist jetzt noch zu erwähnen, daß die Philosophie auch von ihrer Seite zu dieser Ausgleichung, und zwar auf dieselbe Weise die Hand geboten hat. Denn der Mangel, in den die Philosophie herabgefallen ist, zeigt sich gleichfalls als Mangel an objektivem Inhalte. Sie ist die Wissenschaft der denkenden Vernunft, wie der religiöse Glaube das Bewußtsein und absolute Fürwahrhalten der für die Vorstellung gegebenen Vernunft, und dieser Wissenschaft ist der Stoff so dünne geworden als dem Glauben.

11/51 Die Philosophie, von welcher der Standpunkt der allgemeinen Bildung des Gedankens in neuerer Zeit zunächst festgestellt worden und welche sich mit Recht die kritische genannt hat, hat nichts anderes getan, als daß von ihr das Geschäft der Aufklärung, welches zunächst auf konkrete Vorstellungen und Gegenstände gerichtet war, auf seine einfache Formel reduziert worden ist; diese Philosophie hat keinen anderen Inhalt und Resultat, als aus jenem räsonierenden Verstande hervorgegangen ist. Die kritische oder Kantische Philosophie ist zwar so gut als die Aufklärung etwas dem Namen nach Antiquiertes, und man würde übel ankommen, wenn man denjenigen, welche sich die Philosophen unter den Schriftstellern nennen, ferner den wissenschaftlichen Schriftstellern über Materien der Theologie, Religion, Moral, so auch [denen], welche über politische Angelegenheiten, Gesetze und Staatsverfassungssachen schreiben, heutigentags noch schuld gäbe, was von Philosophie daran zu sein scheinen könnte, sei Kantische Philosophie, - so wie man ebenso übel ankommen würde, wenn man den räsonierenden Theologen und noch mehr denen, welche die Religion auf subjektive Gefühle stellen, noch die Aufklärung zuschreiben wollte. - Wer hat nicht die Kantische Philosophie widerlegt oder verbessert und wird nicht etwa noch jetzt zum Ritter an ihr? Wer ist nicht weiter fortgeschritten? Betrachtet man aber die Taten dieser Schriftstellerei, der philosophischen, moralischen und der theologischen, welche letztere häufig gegen nichts so stark als dagegen, etwas Philosophisches sein zu wollen, protestiert, so erkennt man sogleich nur dieselben Grundsätze und Resultate, welche aber hier bereits als Voraussetzungen und anerkannte Wahrheiten erscheinen. “An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.” Der Umstand, sich ganz nur auf der Heerstraße der Zeitvorstellung und Vorurteile zu befinden, hindert den Eigendünkel nicht, zu meinen, daß seine aus dem allgemeinen Strome aufgeschöpften Trivialitäten ganz originelle Ansichten und neue Entdeckungen auf dem Gebiete des Geistes und der Wissenschaft seien.

Das, was an und für sich ist, und was endlich und zeitlich ist, - dies sind die zwei Grundbestimmungen, die bei einer Lehre von der Wahrheit vorkommen müssen, und von welchem Gehalt eine solche Lehre sei, da kommt es darauf an, wie diese zwei Seiten gefaßt und festgestellt sind und welche Stellung dem Geiste zu ihnen angewiesen ist. Betrachten wir hiernach die Wahrheiten der Zeitphilosophie - Wahrheiten, die so sehr für anerkannt gelten, daß kein Wort mehr über sie zu verlieren sei.

11/52 Die eine der absoluten Voraussetzungen in der Bildung unserer Zeit ist, daß der Mensch nichts von der Wahrheit wisse. Der aufklärende Verstand ist nicht sowohl zum Bewußtsein und zum Aussprechen dieses seines Resultates gekommen, als daß er es herbeigeführt hat. Er ist, wie erwähnt worden, davon ausgegangen, das Denken von jenen Fesseln des anderen Verstandes, der auf dem Boden der göttlichen Lehre selbst seine Endlichkeiten gepflanzt und für dies sein wucherndes Unkraut die absolute göttliche Autorität gebrauchen wollte, zu befreien und die Freiheit herzustellen, welche von der Religion der Wahrheit errungen und zu ihrer Heimat gemacht worden. So hat er zunächst den Irrtum und Aberglauben anzugreifen den Willen gehabt, und was ihm wahrhaft gelungen ist zu zerstören, ist freilich nicht die Religion gewesen, sondern jener pharisäische Verstand, der über die Dinge einer anderen Welt auf Weise dieser Welt klug gewesen und seine Klugheiten auch Religionslehre nennen zu können gemeint hat. Er hat den Irrtum entfernen wollen, nur um der Wahrheit Raum zu machen; er hat ewige Wahrheiten gesucht und anerkannt und die Würde des Menschen noch darein gesetzt, daß für ihn, und für ihn nur, nicht für das Tier, solche Wahrheiten sind. In dieser Absicht sollen diese Wahrheiten das Feste und Objektive gegen die subjektive Meinung und die Triebe des Gefühls sein und das Meinen wie die Gefühle wesentlich der Einsicht der Vernunft gemäß und unterworfen und durch sie geleitet sein, um eine Berechtigung zu haben.

11/53 Die konsequente und selbständige Entwicklung des Prinzips des Verstandes aber führt dahin, alle Bestimmung und damit allen Inhalt nur als eine Endlichkeit zu fassen und so die Gestaltung und Bestimmung des Göttlichen zu vernichten. Durch diese Ausbildung ist die objektive Wahrheit, die das Ziel sein sollte, mehr bewußtlos zu der Dünne und Dürre herabgebracht worden, welche nun von der Kantischen Philosophie nur zum Bewußtsein gebracht und als die Bestimmung des Ziels der Vernunft ausgesprochen zu werden nötig hatte. Demnach ist von dieser die Identität des Verstandes als das höchste Prinzip, als das letzte Resultat wie für das Erkennen selbst, so für seinen Gegenstand angegeben worden, - das Leere der atomischen Philosophie, Gott bestimmungslos, ohne alle Prädikate und Eigenschaften in das Jenseits des Wissens hinaufgesetzt oder vielmehr zur Inhaltslosigkeit herabgesetzt. Diese Philosophie hat diesem Verstande das richtige Bewußtsein über sich gegeben, daß er unfähig sei, Wahrheit zu erkennen; aber indem sie den Geist nur als diesen Verstand auffaßte, hat sie es zum allgemeinen Satze gebracht, daß der Mensch von Gott - und als ob es außer Gott überhaupt absolute Gegenstände und eine Wahrheit geben könnte -, überhaupt von dem, was an sich ist, nichts wissen könne. Wenn die Religion die Ehre und das Heil des Menschen darein setzt, Gott zu erkennen, und ihre Wohltat darein, ihm diese Erkenntnis mitgeteilt und das unbekannte Wesen desselben enthüllt zu haben, so ist in dieser Philosophie, im ungeheuersten Gegensatze gegen die Religion, der Geist zu der Bescheidenheit des Viehs als zu seiner höchsten Bestimmung verkommen, nur daß er unseligerweise den Vorzug besitze, noch das Bewußtsein über diese Unwissenheit zu haben; wogegen das Vieh in der Tat die viel reinere, wahrhafte, nämlich die ganz unbefangene Bescheidenheit der Unwissenheit besitzt. Dies Resultat darf man nun wohl dafür ansehen, daß es mit weniger Ausnahme allgemeines Vorurteil unserer Bildung geworden ist. Es hilft nichts, die Kantische Philosophie widerlegt zu haben oder sie zu verachten; die Fortschritte und Einbildungen von Fortschritten über sie hinaus mögen sich sonst auf ihre Weise viel zu tun gemacht haben; sie sind nur dieselbe Weltweisheit wie jene, denn sie leugnen dem Geiste die Fähigkeit und die Bestimmung zur objektiven Wahrheit.

11/54 Das andere, hiermit unmittelbar zusammenhängende Prinzip dieser Weisheit ist, daß der Geist, indem er freilich erkennend, aber die Wahrheit ihm versagt ist, es nur mit Erscheinungen, mit Endlichkeiten zu tun haben kann. Die Kirche und die Frömmigkeit haben häufig die weltlichen Wissenschaften für verdächtig und gefährlich, ja oft für feindselig gegen sie gehalten und dieselben dafür angesehen, daß sie zum Atheismus führen. Ein berühmter Astronom soll gesagt haben, er habe den ganzen Himmel durchsucht und keinen Gott darin finden können. In der Tat geht die weltliche Wissenschaft auf Erkennen des Endlichen; indem sie in das Innere desselben hineinzusteigen sich bemüht, sind Ursachen und Gründe das Letzte, bei welchem sie sich beruhigt. Aber diese Ursachen und Gründe sind wesentlich ein dem zu Erklärenden Analoges, und darum sind es gleichfalls nur endliche Kräfte, welche in ihren Bereich fallen. Wenn nun gleich diese Wissenschaften ihre Erkenntnisse nicht zur Region des Ewigen - welches nicht nur ein Übersinnliches ist, denn auch jene Ursachen und Kräfte, das Innere, welches vom reflektierenden Verstande erzeugt und auf seine Weise erkannt wird, sind nicht ein Sinnliches - hinüberführen, indem sie nicht das Geschäft dieser Vermittlung haben, so ist doch die Wissenschaft des Endlichen durch nichts abgehalten, eine göttliche Sphäre zuzugeben. Gegen eine solche höhere Sphäre liegt es für sich ganz nahe, dasjenige, was nur durch die Sinne und die verständige Reflexion in das Bewußtsein kommt, für einen Inhalt anzuerkennen, der nichts an und für sich, der nur Erscheinung ist. Aber wenn auf die Erkenntnis der Wahrheit überhaupt Verzicht geleistet ist, dann hat das Erkennen nur einen Boden, den Boden der Erscheinung. Auf diesem Standpunkte kann es auch in den Bemühungen der Erkenntnis mit einer von ihr sonst als göttlich anerkannten Lehre nicht um die Lehre selbst, sondern allein um die äußerliche Umgebung derselben zu tun sein. Die Lehre für sich bleibt außer dem Interesse der geistigen Tätigkeit, und es kann nicht eine Einsicht, ein Glaube und Überzeugung von derselben gesucht werden, denn ihr Inhalt ist als das Unerreichbare angenommen. So muß die Beschäftigung der Intelligenz mit den Lehren der Religion sich auf ihre erscheinenden Seiten beschränken, sich auf die äußerlichen Umstände werfen und das Interesse [zu] einem historischen werden, einem solchen, wo der Geist es mit Vergangenheiten, einem von sich Abgelegenen zu tun hat, nicht selbst darin präsent ist. Was die ernsthafte Bemühung der Gelehrsamkeit, des Fleißes, des Scharfsinns usf. herausbringt, wird gleichfalls Wahrheit genannt und ein Meer solcher Wahrheiten zutage gefördert und fortgepflanzt; aber dies sind nicht Wahrheiten der Art, wie sie der ernste Geist der Religion für seine Befriedigung fordert.

11/55 Wenn nun das, was diesseits ist und Gegenwart für den Geist hat, dieses breite Reich des Eitlen und Erscheinenden ist, das aber, was an und für sich ist, dem Geiste entrückt und ein leeres Jenseits für ihn ist, wo kann er noch einen Ort finden, in welchem ihm das Substantielle begegnete, das Ewige an ihn käme und er zur Einigkeit damit, zur Gewißheit und dem Genusse derselben gelangen könnte? Es ist nur die Region des Gefühls, wohin sich der Trieb zur Wahrheit flüchten kann. Das Bewußtsein kann das Gehaltvolle, vor der Reflexion nicht Wankende nur noch in der eingehüllten Weise der Empfindung ertragen. Diese Form ermangelt der Gegenständlichkeit und der Bestimmtheit, die das Wissen und der seiner bewußte Glaube erfordert, die aber der Verstand zunichte zu machen gewußt, vor welcher sich eben wegen dieser Gefahr die Religiosität nur fürchtet und deswegen in diese Einhüllung zurückzieht, welche dem Denken keine Seite zum dialektischen Angriff darzubieten scheint. In solcher Religiosität, wenn sie aus echtem Bedürfnisse hervorgeht, wird die Seele den verlangten Frieden finden können, indem sie in der Intensität und Innerlichkeit das zu ergänzen bestrebt ist, was ihr an Inhalt und Extension des Glaubens abgeht.

Es kann aber noch als das dritte allgemeine Vorurteil die Meinung angeführt werden, daß das Gefühl die wahrhafte und sogar einzige Form sei, in welcher die Religiosität ihre Echtheit bewahre.

11/56 Unbefangen ist zunächst diese Religiosität nicht mehr. Der Geist fordert überhaupt, weil er Geist ist, daß, was in dem Gefühle ist, für ihn auch in der Vorstellung vorhanden sei, der Empfindung ein Empfundenes entspreche und die Lebendigkeit der Empfindung nicht eine bewegungslose Konzentration bleibe, sondern zugleich eine Beschäftigung mit objektiven Wahrheiten und dann, was in einem Kultus geschieht, eine Ausbreitung zu Handlungen sei, welche sowohl die Gemeinsamkeit der Geister in der Religion beurkunden, als auch, wie die Beschäftigung mit den Wahrheiten, die religiöse Empfindung nähren und in der Wahrheit erhalten und ihr den Genuß derselben gewähren. Aber solche Ausdehnung zu einem Kultus wie zu einem Umfange von Glaubenslehren verträgt sich nicht mehr mit der Form des Gefühls; vielmehr ist die Religiosität in der hier betrachteten Gestalt aus der Entwicklung und Objektivität zum Gefühle geflohen und hat dieses polemisch für die ausschließende und überwiegende Form erklärt.

Hier ist es denn, wo die Gefahr dieses Standpunkts und sein Umschlagen in das Gegenteil dessen, was die Religiosität in ihm sucht, den Anfang nimmt. Dies ist eine Seite von größter Wichtigkeit, welche nur kurz noch zu berühren ist, wobei ich mich, ohne in die Natur des Gefühls hier weiter eingehen zu können, nur auf das Allgemeinste berufen muß. Es kann kein Zweifel dagegen stattfinden, daß das Gefühl ein Boden ist, der, für sich unbestimmt, zugleich das Mannigfaltigste und Entgegengesetzteste in sich schließt. Das Gefühl für sich ist die natürliche Subjektivität, ebensowohl fähig, gut zu sein als böse, fromm zu sein als gottlos. Wenn nun vormals die sogenannte Vernunft, was aber in der Tat der endliche Verstand und dessen Räsonnement war, zum Entscheidenden ebensowohl über das, was ich für wahr halten, als was mir Grundsatz für das Handeln sein soll, gemacht ist und wenn es nun das Gefühl sein soll, aus welchem die Entscheidung, was ich sei und was mir gelte, hervorgehen soll, so ist auch noch der Schein von Objektivität verschwunden, der wenigstens im Prinzip des Verstandes liegt; denn nach diesem soll das, was mir gelten soll, doch auf einem allgemeingültigen Grunde, auf etwas, das an und für sich sei, beruhen. Noch bestimmter aber gilt in aller Religion wie in allem sittlichen Zusammenleben der Menschen, in der Familie wie im Staate, das an und für sich seiende Göttliche, Ewige, Vernünftige als ein objektives Gesetz und dies Objektive so als das Erste, daß das Gefühl durch dasselbe allein seine Haltung, allein seine wahrhafte Richtung bekomme. Die natürlichen Gefühle sollen vielmehr durch die Lehren und die Übung der Religion und durch die festen Grundsätze der Sittlichkeit bestimmt, berichtigt, gereinigt, und aus diesen Grundlagen [soll] erst in das Gefühl gebracht werden, was dasselbe zu einem richtigen, religiösen, moralischen Gefühle macht.

11/58 “Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geiste Gottes und kann es nicht erkennen, denn es muß geistlich gerichtet sein.” Der natürliche Mensch aber ist der Mensch in seinen natürlichen Gefühlen, und dieser ist es, der nach der Lehre der Subjektivität zwar nichts erkennen, aber allein es sein soll, der, wie er als natürlicher Mensch ist, den Geist Gottes vernehme. Unter den Gefühlen des natürlichen Menschen befindet sich freilich auch ein Gefühl des Göttlichen, ein anderes aber ist das natürliche Gefühl des Göttlichen, ein anderes der Geist Gottes. Und aber welche anderen Gefühle finden sich nicht noch in der Menschen Herz? Selbst daß jenes natürliche Gefühl ein Gefühl des Göttlichen sei, liegt nicht im Gefühle als natürlichem; das Göttliche ist nur im und für den Geist, und der Geist ist dies, wie oben gesagt worden, nicht ein Naturleben, sondern ein wiedergeborener zu sein. Soll das Gefühl die Grundbestimmung des Wesens des Menschen ausmachen, so ist er dem Tiere gleichgesetzt, denn das Eigene des Tieres ist es, das, was seine Bestimmung ist, in dem Gefühle zu haben und dem Gefühle gemäß zu leben. Gründet sich die Religion im Menschen nur auf ein Gefühl, so hat solches richtig keine weitere Bestimmung, als das Gefühl seiner Abhängigkeit zu sein, und so wäre der Hund der beste Christ, denn er trägt dieses am stärksten in sich und lebt vornehmlich in diesem Gefühle. Auch Erlösungsgefühle hat der Hund, wenn seinem Hunger durch einen Knochen Befriedigung wird. Der Geist hat aber in der Religion vielmehr seine Befreiung und das Gefühl seiner göttlichen Freiheit; nur der freie Geist hat Religion und kann Religion haben; was gebunden wird in der Religion, ist das natürliche Gefühl des Herzens, die besondere Subjektivität; was in ihr frei wird und eben damit wird, ist der Geist. In den schlechtesten Religionen - und dies sind solche, in welchen die Knechtschaft und damit der Aberglaube am mächtigsten ist - ist für den Menschen in der Erhebung zu Gott der Ort, wo er seine Freiheit, Unendlichkeit, Allgemeinheit, d. i. das Höhere, was nicht aus dem Gefühle als solchem, sondern aus dem Geiste stammt, fühlt, anschaut, genießt.

11/59 Wenn man von religiösen, sittlichen usf. Gefühlen spricht, so wird man freilich sagen müssen, daß dies echte Gefühle seien; und wenn dann, wie wir von da aus auf diesen Standpunkt gekommen sind, das Mißtrauen oder vielmehr die Verachtung und der Haß des Denkens - die Misologie, von welcher schon Platon spricht - hinzugekommen ist, so liegt es nahe bei der Hand, in die Gefühle für sich das Echte und Göttliche zu setzen. Es wäre, besonders zunächst in Beziehung auf die christliche Religion, freilich nicht notwendig, für den Ursprung der Religion und Wahrheit nur eine Wahl zwischen Verstand und Gefühl zu sehen, und man muß das, was die christliche Religion für ihre Quelle angibt, die höhere göttliche Offenbarung, bereits beseitigt haben, um auf jene Wahl beschränkt zu sein und dann nach Verwerfung des Verstandes, ferner des Gedankens überhaupt eine christliche Lehre auf Gefühle gründen zu wollen. - Indem aber überhaupt das Gefühl der Sitz und die Quelle des Wahrhaftigen sein soll, so übersieht man diese wesentliche Natur des Gefühls, daß es für sich eine bloße Form, für sich unbestimmt ist und jeden Inhalt in sich haben kann. Es ist nichts, was nicht gefühlt werden kann und gefühlt wird. Gott, Wahrheit, Pflicht wird gefühlt, das Böse, die Lüge, Unrecht ebensosehr; alle menschlichen Zustände und Verhältnisse werden gefühlt; alle Vorstellungen des Verhältnisses seiner selbst zu geistigen und natürlichen Dingen werden Gefühle. Wer wollte es versuchen, alle Gefühle, vom religiösen Gefühl, Pflichtgefühl, Mitleiden an usf. zum Neide, Haß, Hochmut, Eitelkeit, usf., Freude, Schmerz, Traurigkeit usf. zu nennen und aufzuzählen. Schon aus der Verschiedenheit, noch mehr aber aus dem Gegensatz und Widerspruch der Gefühle läßt auch für das gewöhnliche Denken der richtige Schluß sich machen, daß das Gefühl etwas nur Formelles ist und nicht ein Prinzip für eine wahrhafte Bestimmung sein kann. Ferner ist ebenso richtig zu schließen, daß, indem das Gefühl zum Prinzip gemacht wird, es nur darum zu tun ist, dem Subjekte es zu überlassen, welche Gefühle es haben will; es ist die absolute Unbestimmtheit, welche sich als Maßstab und Berechtigung gibt, d. h. die Willkür und das Belieben, zu sein und zu tun, was ihm gefällt, und sich zum Orakel dessen zu machen, was gelten, was für Religion, Pflicht, Recht, edel gelten soll.

Die Religion, wie Pflicht und Recht, wird und soll auch Sache des Gefühls werden und in das Herz einkehren, wie auch die Freiheit überhaupt sich zum Gefühle herabsenkt und im Menschen ein Gefühl der Freiheit wird. Allein ein ganz anderes ist, ob solcher Inhalt wie Gott, Wahrheit, Freiheit aus dem Gefühle geschöpft [werden], ob diese Gegenstände das Gefühl zu ihrer Berechtigung haben sollen oder ob umgekehrt solcher objektive Inhalt als an und für sich gilt, in Herz und Gefühl erst einkehrt und die Gefühle erst vielmehr wie ihren Inhalt, so ihre Bestimmung, Berichtigung und Berechtigung von demselben erhalten. Auf diesen Unterschied der Stellung kommt alles an. Auf ihm beruht die Abscheidung alter Rechtlichkeit und alten Glaubens, wahrhafter Religiosität und Sittlichkeit, welche Gott, Wahrheit und Pflicht zu dem Ersten macht, von der Verkehrtheit dem Eigendünkel und der absoluten Selbstsucht, welche in unserer Zeit aufgegangen und den Eigenwillen, das eigene Meinen und Belieben zur Regel der Religiosität und des Rechten macht. Gehorsam, Zucht, Glaube im alten Sinne des Worts, Ehrfurcht vor Gott und der Wahrheit, sind die Empfindungen, welche mit der ersteren Stellung zusammenhängen und aus ihr hervorgehen, Eitelkeit, Eigendünkel, Seichtigkeit und Hochmut die Gefühle, welche aus der zweiten Stellung hervorgehen, oder es sind vielmehr diese Gefühle des nur natürlichen Menschen, aus welchen diese Stellung entspringt.

11/60 Die bisherigen Bemerkungen wären geeignet, den Stoff für eine weitläufige Ausführung zu geben, welche ich [von] einigen Seiten desselben teils anderwärts schon gemacht, teils aber ist zu einer solchen hier der Ort nicht. Sie mögen nur Erinnerungen an die angeregten Gesichtspunkte sein, um dasjenige näher zu bezeichnen, was das Übel der Zeit und damit was ihr Bedürfnis ausmacht. Dieses Übel, die Zufälligkeit und Willkür des subjektiven Gefühls und seines Meinens, mit der Bildung der Reflexion verbunden, welche es sich erweist, daß der Geist des Wissens von Wahrheit unfähig sei, ist von alter Zeit her Sophisterei genannt worden. Sie ist es, die den Spitznamen der Weltweisheit, den Herr Friedrich von Schlegel neuerlichst wieder hervorgesucht hat, verdient; denn sie ist eine Weisheit in und von demjenigen, was man die Welt zu nennen pflegt, von dem Zufälligen, Unwahren, Zeitlichen; sie ist die Eitelkeit, welche das Eitle, die Zufälligkeit des Gefühls und das Belieben des Meinens zum absoluten Prinzip dessen, was Recht und Pflicht, Glaube und Wahrheit sei, erhebt. Man muß freilich oft diese sophistischen Darstellungen Philosophie nennen hören; doch widerspricht nun auch selbst diese Lehre der Anwendung des Namens von Philosophie auf sie, denn von ihr kann man häufig hören, daß es mit der Philosophie nichts sei. Sie hat recht, von der Philosophie nichts wissen zu wollen; sie spricht damit das Bewußtsein dessen aus, was sie in der Tat will und ist. Von je ist die Philosophie im Streite gegen die Sophistik gewesen; diese kann aus jener nur die formelle Waffe, die Bildung der Reflexion, nehmen, hat aber am Inhalte nichts Gemeinschaftliches mit ihr, denn sie ist eben dies, alles Objektive der Wahrheit zu fliehen. Auch der anderen Quelle der Wahrheit, wie die Wahrheit Sache der Religion ist, der heiligen Schriften der Offenbarung kann sie sich nicht bedienen, um einen Inhalt zu gewinnen; denn diese Lehre anerkennt keinen Grund als die eigene Eitelkeit ihres Dafürhaltens und Offenbarens.

11/62 Was aber das Bedürfnis der Zeit betrifft, so ergibt sich, daß das gemeinschaftliche Bedürfnis der Religion und der Philosophie auf einen substantiellen, objektiven Inhalt der Wahrheit geht. Wie die Religion von ihrer Seite und auf ihrem Wege ihrem Inhalte wieder Ansehen, Ehrfurcht und Autorität gegen das beliebige Meinungswesen verschaffe und sich zu einem Bande von objektivem Glauben, Lehre, auch Kultus herstelle, diese Untersuchung für sich von so weitreichender Natur müßte zugleich den empirischen Zustand der Zeit nach seinen vielfachen Richtungen in gründliche Rücksicht nehmen und daher wie hier nicht an ihrem Orte, auch überhaupt nicht bloß philosophischer Art sein. An einem Teile des Geschäfts, dies Bedürfnis zu befriedigen, treffen aber die beiden Sphären der Religion und der Philosophie zusammen. Denn dies kann wenigstens erwähnt werden, daß die Entwicklung des Geistes der Zeiten es herbeigeführt hat, daß dem Bewußtsein das Denken und die Weise der Ansicht, welche mit dem Denken zusammenhängt, zu einer unabweislichen Bedingung dessen geworden ist, was es für wahr gelten lassen und anerkennen soll. Es ist hier gleichgültig auszumachen, inwieweit es nur ein Teil der religiösen Gemeinde wäre, welcher ohne die Freiheit des denkenden Geistes nicht mehr zu leben, d. h. nicht mehr geistig zu existieren fähig wäre, oder inwiefern vielmehr die ganzen Gemeinden, in denen sich dies höhere Prinzip aufgetan hat, es sind, für welche nunmehr die Form des Denkens, auf irgendeine Stufe entwickelt, unerläßliche Forderung ihres Glaubens ist. Die Entwicklung und das Zurückgehen auf die Prinzipien ist sehr vieler Stufen fähig; denn das Denken kann, um sich populär auszudrücken, darein gesetzt werden, besondere Fälle, Sätze usf. auf einen immanenten allgemeinen Satz zurückzuführen, welcher relativ der Grundsatz für jenen im Bewußtsein davon abhängig gemachten Stoff ist. Was so auf einer Stufe der Entwicklung des Gedankens ein Grundsatz, ein letztes Festes ist, das bedarf für eine andere Stufe wieder weiterer Zurückführung auf noch allgemeinere, tiefere Grundsätze. Die Grundsätze aber sind ein Inhalt, den das Bewußtsein fest in der Überzeugung hält, ein Inhalt, dem sein Geist das Zeugnis gegeben und der nun ungetrennt vom Denken und von der eigenen Selbstheit ist. Sind die Grundsätze dem Räsonnement preisgegeben, so ist oben der Abweg bemerkt, auf dem es die subjektive Meinung und Willkür an die Stelle von Grundsätzen stellt und sich zur Sophisterei steigert.

11/63 Die Art und Weise der Überzeugung aber, welche in der Religion stattfindet, kann in der Gestalt dessen, was eigentümlich Glauben heißt, stehenbleiben, wobei nur nicht außer acht zu lassen ist, daß auch der Glaube nicht als etwas Äußerliches, mechanisch Einzugebendes vorgestellt werden dürfe, sondern, damit er lebendig und keine Knechtschaft sei, wesentlich des Zeugnisses von dem inwohnenden Geiste der Wahrheit bedarf und ins eigene Herz eingesetzt worden sein muß. Wenn aber in das religiöse Bedürfnis das Element der Grundsätze eingedrungen ist, so ist jenes Bedürfnis nun ungetrennt von dem Bedürfnisse und der Tätigkeit des Gedankens, und die Religion erfordert nach dieser Seite eine Wissenschaft der Religion, - eine Theologie. Was in dieser mehr ist oder nur in ihr mehr zu sein verdient als die allgemeine, jedem Mitgliede jedweder Bildung zugehörige Kenntnis der Religion, dies hat diese Wissenschaft mit der Philosophie gemein. So hat sich im Mittelalter die scholastische Theologie erzeugt, - eine Wissenschaft, welche die Religion nach der Seite des Denkens und der Vernunft ausgebildet und sich bemüht hat, die tiefsten Lehren der geoffenbarten Religion denkend zu erfassen. Gegen die erhabene Richtung solcher Wissenschaft ist diejenige Weise der Theologie sehr zurück, die ihren wissenschaftlichen Unterschied von der allgemeinen Religionslehre bloß in das geschichtliche Element setzt, welches sie in seiner Breite und Länge, in seinen grenzenlosen Einzelheiten zu der Religion hinzufügt. Der absolute Inhalt der Religion ist wesentlich ein Gegenwärtiges, und darum nicht in dem äußerlichen Zusatz des gelehrten Geschichtlichen, sondern nur in der vernünftigen Erkenntnis kann der Geist das weitere ihm Gegenwärtige und Freie finden, was sein ewiges Bedürfnis, zu denken und hiermit die unendliche Form dem unendlichen Inhalte der Religion hinzuzufügen, zu befriedigen vermag.

Mit dem Vorurteil, mit welchem das Philosophieren über den Gegenstand der Religion in unserer Zeit zu kämpfen hat, nämlich daß das Göttliche nicht begriffen werden könne, daß vielmehr sogar der Begriff und das begreifende Erkennen Gott und die göttlichen Eigenschaften in das Gebiet der Endlichkeit herabsetze und eben damit vielmehr vernichte, - mit diesem Vorurteil hatte glücklicherweise die scholastische Theologie noch nicht zu kämpfen; die Ehre und Würde der denkenden Erkenntnis war so sehr nicht herabgesetzt gewesen, im Gegenteil, wie unangetastet so noch unbefangen gelassen. Es war nur die neuere Philosophie selbst, welche ihr eigenes Element, den Begriff, so sehr mißverstand und ihn in diesen Mißkredit brachte. Sie hat die Unendlichkeit desselben nicht erkannt und die endliche Reflexion, den Verstand, damit verwechselt, - so sehr, daß nur der Verstand denken, die Vernunft aber nicht denken, sondern nur unmittelbar wissen, d. i. nur fühlen und anschauen, somit nur sinnlich soll wissen können.

11/64 Die älteren griechischen Dichter gaben von der göttlichen Gerechtigkeit die Vorstellung, daß die Götter das sich Erhebende, das Glückliche, das Ausgezeichnete anfeinden und es herabsetzen. Der reinere Gedanke von dem Göttlichen hat diese Vorstellung vertrieben. Platon und Aristoteles lehren, daß Gott nicht neidisch ist und die Erkenntnis seiner und der Wahrheit den Menschen nicht vorenthält. Was wäre es denn anders als Neid, wenn Gott das Wissen von Gott dem Bewußtsein versagte; er hätte demselben somit alle Wahrheit versagt, denn Gott ist allein das Wahre; was sonst wahr ist und etwa kein göttlicher Inhalt zu sein scheint, ist nur wahr, insofern es in ihm gegründet ist und aus ihm erkannt wird; das übrige daran ist zeitliche Erscheinung. Die Erkenntnis Gottes, der Wahrheit, ist allein das den Menschen über das Tier Erhebende, ihn Auszeichnende und ihn Beglückende oder vielmehr Beseligende, nach Platon und Aristoteles wie nach der christlichen Lehre.

Es ist die ganz eigentümliche Erscheinung dieser Zeit, auf der Spitze ihrer Bildung zu jener alten Vorstellung zurückgekehrt zu sein, daß Gott das Unmitteilende sei und seine Natur dem menschlichen Geiste nicht offenbare. Diese Behauptung von dem Neide Gottes muß innerhalb des Kreises der christlichen Religion um so mehr auffallen, als diese Religion nichts ist und sein will als die Offenbarung dessen, was Gott ist, und die christliche Gemeinde nichts sein soll als die Gemeinde, in die der Geist Gottes gesandt und in welcher derselbe - der eben, weil er Geist, nicht Sinnlichkeit und Gefühl, nicht ein Vorstellen von Sinnlichem, sondern Denken, Wissen, Erkennen ist und, weil er der göttliche, heilige Geist ist, nur Denken, Wissen und Erkennen von Gott ist - die Mitglieder in die Erkenntnis Gottes leitet. Was wäre die christliche Gemeinde noch ohne diese Erkenntnis? Was ist eine Theologie ohne Erkenntnis Gottes? Eben das, was eine Philosophie ohne dieselbe ist, ein tönend Erz und eine klingende Schelle!

11/65 Indem mein Freund, der mit nachstehender Schrift sich dem Publikum zum ersten Male vorstellt, gewünscht hat, daß ich derselben ein Vorwort voranschicken möge, so mußte sich mir dabei die Stellung zunächst vor Augen bringen, in welche ein solcher Versuch, wie eine spekulative Betrachtung der Religion ist, zu demjenigen tritt, dem er auf der Oberfläche der Zeit zunächst begegnet. Ich glaubte in diesem Vorworte den Verfasser selbst daran erinnern zu müssen, welche Aufnahme und Gunst er sich von einem Zustande zu versprechen habe, wo dasjenige, was sich Philosophie nennt und wohl den Platon selbst immer im Munde führt, auch keine Ahnung von dem mehr hat, was die Natur des spekulativen Denkens, der Betrachtung der Idee ist, wo in Philosophie wie in Theologie die tierische Unwissenheit von Gott und die Sophisterei dieser Unwissenheit, welche das individuelle Gefühl und das subjektive Meinen an die Stelle der Glaubenslehre wie der Grundsätze der Rechte und der Pflichten setzt, das große Wort führt, wo die Schriften von christlichen Theologen wie eines Daub10)  und Marheineke11) , welche noch die Lehre des Christentums wie das Recht und die Ehre des Gedankens bewahren, und Schriften, worin die Grundsätze der Vernunft und Sittlichkeit gegen die den sittlichen Zusammenhalt der Menschen und des Staats wie die Religion zerstörenden Lehren verteidigt und durch den Begriff begründet werden, die schnödeste Verunglimpfung der Seichtigkeit und des üblen Willens erfahren.

Was aber meines Freundes eigene Tendenz bei der Abfassung seiner Abhandlung gewesen, kann ich nicht besser als mit dessen Worten sagen; er schrieb mir darüber in einem Briefe vom 25. Januar d. l. J. folgendes:

11/66 “Mein Buch hat jetzt eine ganz andere Gestalt gewonnen, als es in dem Ihnen zugesandten Manuskripte hatte und haben konnte, und wird, wie ich hoffe, Sie jetzt mehr ansprechen. Dasselbe ist aus dem Bedürfnisse meines Geistes so eigentlich hervorgegangen. Denn von Jugend auf war die Religion (keine Frömmelei) mir immer das Höchste und Heiligste, und ich hielt sie für wahr, aus dem ganz einfachen Grunde, weil der Geist des Menschengeschlechts in dieser Hinsicht sich nicht täuschen läßt. Die Wissenschaft nahm mir aber das vorstellende Element, in welchem ich die Wahrheit zu schauen gewohnt war, und was war natürlicher, als daß ich die durch die Wissenschaft in mir bewirkte höchste Entzweiung und höchste Verzweiflung aufzuheben und so in dem Elemente des Wissens die Versöhnung zu gewinnen bemüht war. Dann sagte ich zu mir selber: kann ich das, was in dem Christentum als die absolute Wahrheit vorliegt, nicht durch die Philosophie in der reinen Form des Wissens begreifen, so daß die Idee selber diese Form ist, so will ich nichts mehr von aller Philosophie wissen. - Aber dann muß die Wissenschaft (fuhr ich weiter fort), wie sie sich als christliche Philosophie in der neueren Zeit entwickelt hat, selbst das höchste Erzeugnis des Christentums sein, und so wurde diese Untersuchung, die ich in dem Buche ausgeführt habe, meine Aufgabe, welche ich denn von seiten der Religion zu meiner Beruhigung und damit zur Anerkennung der Wissenschaft zu lösen bestrebt gewesen bin.”

11/67 Berlin, am Ostertage 1822

Über eine Anklagewegen öffentlicher Verunglimpfungder katholischen Religion

Berlin, den 3. April 1826

Auf die im Auftrage des Herrn Ministers mir von dem Herrn Geheimen Rat Schulze gemachte vertrauliche Eröffnung in Beziehung auf eine Angabe von Äußerungen, die ich über die katholische Religion in meinen Vorlesungen gemacht haben soll, finde ich mich veranlaßt, folgende Bemerkungen zu machen, deren wesentlichen Inhalt ich bereits öffentlich vom Katheder an meine Zuhörer gerichtet nachdem ich von jener Klage in Kenntnis gesetzt worden bin:

  1. daß von mir als Professor der Philosophie, auf einer Königlich Preußischen Universität, in Berlin und als lutherischem Christen nicht anders erwartet werden dürfe, als daß ich mich nach diesen Qualitäten über die Lehren und den Geist des Katholizismus aussprechen werde; daß es etwas Neues sei, wenn dies auffallend befunden werde; eine andere Erwartung hätte ich als persönliche Beleidigung, ja als eine Beleidigung der hohen Regierung anzusehen, welche nicht nur tolerant gegen die evangelische Kirche sei, sondern welche ausdrücklich seit langem die erhabene Stellung eingenommen, an der Spitze der evangelischen Staaten Deutschlands zu stehen und auf welche alle Protestanten immer ihre Augen richten und in ihr ihre Hauptstütze und festen Haltungspunkt sehen.

11/68 2. daß ich nicht eine Gelegenheit vom Zaune gebrochen, um über die katholische Kirche zu sprechen; sondern in meinen Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie habe ich wie bei der Philosophie der Kirchenväter über die christliche, so bei der scholastischen Philosophie über die katholische Religion notwendig zu sprechen gehabt, als innerhalb welcher jene sich bewegt und an ihr ihre Grundlage hat.

3. daß ich im wissenschaftlichen Interesse, welches ich bei meinen Vorträgen allein vor Augen habe, es nicht bei milden und schüchternen, noch bei bloß verdammenden und absprechenden Allgemeinheiten habe bewenden lassen, sondern die katholische Lehre in ihrem Mittelpunkte, der Hostie, habe auffassen, von dieser sprechen und mit wissenschaftlicher Bestimmtheit über sie habe sprechen müssen und daher die Lehre Luthers als die wahrhafte und von der Philosophie ihrerseits für die wahrhaftige erkannte auseinandergesetzt und ausgesprochen habe. Ich würde übrigens hier in dieser Erklärung respektwidrig zu handeln glauben, wenn ich mir das Recht, das mir als lutherischem Christen zukommt, ausdrücklich vorbehalten wissen wollte, die katholische Lehre von der Hostie kurzweg für papistischen Götzendienst und Aberglauben erklären zu dürfen.

11/69 4. daß, was die Angabe betrifft über Konsequenzen, die ich aus dieser katholischen Lehre gezogen, so könnte ich mich auf das Recht des mündlichen Vortrags berufen, dessen Sinn, in Rücksicht auf beiläufige Erwähnungen wenigstens, oft auf Nuancen selbst des Tons der Stimme beruht und der daher durch leichte, unscheinbare Abweichungen, Weglassungen oder Zusätze verändert, ja gänzlich verkehrt werden kann, und ich erinnere mich bestimmt, hierbei zum Teil ganz in unbestimmtem, hypothetischem Sinne gesprochen zu haben. Was aber die Sache betrifft, so muß es mir gleichgültig sein, ob und welche Konsequenzen die katholische Kirche an ihre Lehren knüpfte, - gleichgültig einmal nach der historischen Seite hin, nach welcher mir nur zu bekannt ist, wie mancherlei offen und breit behauptete Konsequenzen, wie z. B. Anmaßungen der Päpste und des sonstigen Klerus über die weltliche Gewalt der Fürsten und Obrigkeiten sowie über die Glaubensfreiheit der Christen überhaupt, über die von der katholischen Kirche abweichenden Konfessionen und deren Verwandte, über die Wissenschaft insbesondere usf., auch hinwiederum umgekehrt abgeleugnet worden sind, Lehren und Behauptungen der katholischen Kirche zu sein; - gleichgültig das andere Mal, indem, wenn sie urteilt, eine Konsequenz fließe nicht aus einer ihrer Prämissen, oder gar, sie fließe wohl daraus, solle aber nicht gemacht werden, mir hierüber nicht das Urteil der katholischen Kirche, sondern mein Urteil gilt.

5. daß, wenn die, so meine Vorträge angeben, über Konsequenzen, die ich gezogen haben soll, sich empfindlich zeigen, sie sich dagegen haben zuschulden kommen lassen, für sich das Recht anzusprechen, sogar persönliche Konsequenzen zu ziehen, denen eine Verteidigung entgegenzusetzen ich hier zunächst, wie ich es für überflüssig halten zu dürfen das Vertrauen habe, auch unter meiner Würde finden muß; wogegen bei einer förmlich gemachten Mitteilung ich wohl eine Klage bei dem Königlichen Ministerium oder etwa auch vielmehr bei den Königlichen Gerichten zu erheben haben möchte. Das Amt eines Professors, insbesondere der Philosophie, würde die penibelste Stellung sein, wenn er auf die Absurditäten und Bosheiten, die, wie andere und ich genug Erfahrung gemacht, über seine Vorträge im Umlauf gesetzt werden, achten und sich einlassen wollte. So finde ich unter den mir angeschuldigten Äußerungen vieles, was ich mit der Qualität von Mißverständnissen kurz abweisen und bedecken könnte, aber es mir schuldig zu sein glaube, näher einen Teil für Unrichtigkeiten und Mißverständnisse eines schwachen Verstandes, einen anderen nicht bloß dafür, sondern für Unwahrheiten, und einen Teil auch nicht bloß für falsche Schlüsse aus falschen Prämissen, sondern für boshafte Verunglimpfungen zu erklären.

11/70 6. daß, wenn eine Klage wegen Äußerungen, die ich auf dem Katheder vor katholischen Zuhörern getan und die ihnen ein Ärgernis gegeben, [geführt wird,] sie entweder nur sich selbst anzuklagen hätten, daß sie philosophische Vorlesungen auf einer evangelischen Universität bei einem Professor, der sich dessen rühmt, als Lutheraner getauft und erzogen zu sein, es ist und bleiben wird, besuchen, oder ihren Oberen Schuld beizumessen hätten, welche sie nicht davor warnten oder, wie anderwärts in Ansehung der katholisch-theologischen Studenten geschehen, es ihnen verboten.

11/71 Hegel,Prof. p. o. der Philos. auf hies. Königl. Univers.

Über die Bekehrten

[von Ernst Raupach]

(Antikritisches12) )

Vom 11. Januar 1826

Nach der gestern erfolgten zweiten Aufführung des neuen Raupachschen Stücks Die Bekehrten erlauben Sie mir, einige antikritische Bemerkungen über die Kritik, die Sie im dritten Stücke der Schnellpost davon gegeben, zu übersenden, indem ich es Ihrem Urteil überlasse, ob Sie dieselben, die nicht auf Humor und Witz gestellt sind, in Ihr von beiden sprudelndes Blatt aufnehmen mögen.

11/72 Die erste Bemerkung betrifft gleich die Beziehung Ihrer Kritik auf die gestrige Aufführung. Bei der ersten war das Haus, wie Sie gesehen haben werden, nicht voll; die beiden Reihen Logen waren so gut wie ganz leer! - Ich stimmte von Herzen in die Deklamationen eines unserer Bekannten ein, der sich darüber ereiferte, nicht lebhaftere Neugierde auf ein neues Stück eines Autors zu finden, der die Bühne schon mit mehreren beliebten Produkten bereichert hat; jener Bekannte hatte, wie er sagte, bei seinem späten Hingang zum Schauspielhause eine Queue vor den Türen zu finden gehofft, der entweder bereits die Hände aus äußerlicher Kälte in die innere Wärme vorausklatschte oder auch die Erfüllung dessen, was geschrieben steht, ahnen ließe: siehe, die Füße derer, die dich hinauspochen werden, stehen schon vor der Türe. Keins von beiden, - die Gleichgültigkeit ist immer das Schlimmste. Nun stand weiter zu hoffen, eine Anzeige in Ihrem Blatte werde auf das Stück, wenigstens auf das Interesse aufmerksam machen, welches von dem Publikum für ein neues Stück zu erwarten sei. Solche Lauigkeit aber, wie sich für die zweite Aufführung, so sehr als für die erste, frischeste, zeigte, kann weder für Schauspieler noch für Verfasser aufmunternd sein. Wenn die Zuschauerschaft, die sich zufälligerweise an einem Abende einfindet, von der Art zu sein pflegt, nur à la fortune du pot gekommen zu sein, bloß um die Langeweile etwas besser als zu Hause zu vertreiben, so weiß, auch nach bestandener erster und zweiter Aufführung vor der trägen Masse, weder Dichter noch Schauspieler, noch selbst Intendanz recht, wie sie mit dem Stück und dem Spiel bei dem Publikum daran sind.

Der Schnellpost-Artikel über Die Bekehrten war nicht von der Art, die Lauigkeit und Trägheit zur Teilnahme und Bezeigung einer Teilnahme zu bekehren. Er läßt dem Spiele der sämtlichen Schauspieler zwar die gebührende Gerechtigkeit widerfahren, daß dasselbe befriedigend nicht nur, vortrefflich, ja ausgezeichnet gewesen. Diese Harmonie des Genusses ist schon nichts Alltägliches; welcher Unterschied entstand durch solche Art von Harmonie und Disharmonie für die Wirkung der letzten Aufführungen von Don Juan und Armide!

11/73 An die Anerkennung, welche Sie den Leistungen der Schauspieler angedeihen lassen, knüpfe ich aber die Frage an, ob der Dichter nicht seinerseits die Aufgabe in der Hauptsache müsse erfüllt haben, wenn er Situationen und Charaktere gezeichnet hat, in denen Künstler, die wir als vorzüglich kennen, in den Stand gesetzt wurden, ihr Vermögen zu entfalten und geltend zu machen. Es hilft nichts, wenn ausgezeichnete Schauspieler an mittelmäßige Rollen die viele Würze ihres Talents aufbieten; in mittelmäßigen Rollen mögen mittelmäßige Talente leicht sich als gut ausnehmen, ausgezeichnete werden eher nur eine mittelmäßige Erscheinung hervorbringen; so werde ich in dem Prinzen von Pisa durch den Widerspruch dessen gequält, was Herr Beschort und selbst Madame Stich in ihren Rollen leisten können und was sie für sich zu leisten vermögen.

11/74 Um aber Ihrer Kritik näherzukommen, so macht sie es sich vornehmlich mit der Fabel des Stücks, mit der Handlung oder vielmehr mit dem Mangel an Handlung zu tun. Sie lassen sich in eine Charakterisierung der allgemeinen Manier des Herrn Verfassers verfallen. Als Hauptzug hebe ich zunächst aus, daß derselbe sich zu sehr gefallen, mit Außerwesentlichem, mit Zufälligem zu spielen, - daß seine Lustspiele aus einer überschraubten Gewaltaufgabe eines blinden Zufalls fließen. Ich kenne nur wenige der Raupachschen Stücke, will aber dessenungeachtet sogleich wieder die Frage hinzusetzen, und zwar nicht die allgemeinere: sollen wir mit dem Zufälligen, dem Außerwesentlichen mehr als spielen?, sondern die nähere Frage, ob nicht eben dies die Natur des Lustspiels ist, mit dem Zufälligen, dem Außerwesentlichen zu spielen. Auf diesem Boden ohnehin ist es daß sich die heiteren Lebensverwirrungen ergeben, die Sie für das Lustspiel fordern. Von dieser heiteren Art ist denn auch der eine Teil der Verwirrungen in den Bekehrten, der andere freilich ist ernsterer Art; würde aber ein Lustspiel ganz des Ernstes entbehren, so sänke es in der Tat zum Possenspiele und noch tiefer hinab. Wenn Sie zwar dieses Stück - doch wohl nur nach einer Seite oder in einem Augenblick der Laune - für ein Possenspiel anzusehen geneigt scheinen, so halte ich dies selbst noch immer für ein größeres Kompliment, als wenn, wie wir neulich gesehen, das Publikum das Lustspiel in ein Schauspiel umtauft und der Verfasser selbst dazu Gevatter steht. Wäre es um Autoritäten für Nicht-bloß-Heiteres in den Lustspielen zu tun, so würde ich vor allem den Aristophanes zitieren, in dessen meisten, für uns wenigstens farcenhaft zugehenden Stücken zugleich der allerbitterste Ernst, nämlich sogar der politische, und zwar in allem Ernste, das Hauptinteresse ausmacht. Ich könnte fortfahren und die Shakespeareschen Lustspiele anführen, allein ich finde, daß Sie das Heitere nicht sowohl dem Ernste als dem Zufälligen und Gewalttätigen der Zufälligkeit entgegensetzen, und will daher nur dies noch bemerken, daß mir in dem neuen Lustspiele gerade darin das richtige Verhältnis getroffen scheint, daß die ernsthaften Verwicklungen, die Verwicklungen der tieferen, edleren Leidenschaften, der würdigeren Charaktere, aus den komischen Verwicklungen der untergeordneten Personen herkommen.

11/76 Es wird auf die nähere Art und Weise ankommen, wie das Zufällige hereingelassen ist. Herrn Raupachs Erdennacht, Isidor und Olga und was sonst von ihm früher auf die Bühne kam, kenne ich nicht; was ich von diesen Stücken gehört, macht mich vermuten, daß Herrn Raupachs dramatisches Talent vielleicht seitdem eine heiterere, wahrhaftere Ansicht gewonnen und eine glücklichere Laufbahn gewählt hat; es ist nicht für billig zu achten, Vorurteile, die aus jenen ersten Arbeiten geschöpft sein mögen, in die Betrachtung anderer Produktionen einzumischen. So habe ich in dem neuen Stücke nichts von einer Disharmonie eines Gemüts in “sich selbst” finden können, sowenig als in der Kritik und Antikritik und in Alanghu. Warum sollte nicht ein Autor, der Bekehrte auf die Bühne bringt, sich selbst bekehrt haben können, insbesondere wenn das, was in Früherem unangenehm war, etwa mehr einer Verstandesansicht über einen Kreis äußerlicher Verhältnisse oder einer Theorie der Kunst als dem Talente selbst angehörte. Nur Mangel des Talents ist unverbesserlich; aber auch ein solches, das Erfreuliches zu leisten imstande wäre, wird von einer schiefen, verderblichen Richtung schwer abzubringen sein, wenn es in selbstgemachte Sublimitäten einer Kunsttheorie festgerannt ist und sich jene durch diese rechtfertigt. - Alanghu, das zwei Tage nach den Bekehrten gegeben wurde, zu sehen, hatte mir das letztere Stück Lust gemacht. Wie ich in Ihrem Artikel las, daß Herr Raupach sich gefalle, mit dem Außerwesentlichen, Zufälligen zu spielen, so fiel mir dabei mehr noch Alanghu als die Bekehrten ein, und ich will mich zunächst über den einen Sinn erklären, in dem ich wohl damit übereinstimme, daß Herr Raupach es mit dem Zufälligen nicht genau genommen habe. In Alanghu wird die Verwicklung durch die Eifersucht eines der Chefs in der Horde und deren Verbündung mit dem Fanatismus und Hochmut des Lama, die Entwicklung durch den Gott aus der Feuerwerker-Maschinerie, der den Priester totblitzt, bewirkt, wie jene in den Bekehrten durch die Gespenstererscheinung, die hier jedoch nur als Posse gebraucht wird, eingeleitet ist. Dergleichen Motive gehören freilich zu den ganz abgedroschenen Theatercoups, und es liegt nahe, an den Dichter die Forderung zu machen, daß er uns mit etwas durch die Neuheit Pikantem von Zufälligkeit überrascht hätte. In der Tat aber ist in die Erfindung der Begebenheiten kein besonders großes Verdienst zu setzen; sie sind nur der äußerliche Rahmen für die Charaktere, für die Leidenschaften und deren Situationen, für den eigentlichen Stoff der Kunst. Die Fabeln, die Sophokles in der Antigone, Elektra usf. behandelt hat, waren doch auch wohl sehr abgedroschene Geschichten - wie die Geschichten, die Shakespeare bearbeitete, aus Chroniken, Novellen, der bekannten Historie usf. genommen und wenigstens nicht seine Erfindung sind. Es ist um das vornehmlich zu tun, was der Dichter in solchen Rahmen eingeschlossen hat. In Alanghu hat Herr Raupach zu dem vielleicht nachlässig und bequem aufgenommenen Beiwesen einen etwa auch nicht weit hergeholten Mittelgrund einer tatarischen Horde hinzugefügt, der es aber sogleich auch äußerlich noch natürlicher und möglicher machte, jene breite, weinerliche Empfindsamkeit, jene weinerliche, matte und oft schlechte Moralität oder die krampfhafte Leidenschaftlichkeit einer beschränkten oder verkehrten armen Seele, an denen wir so lange gelitten und unsere Tränen erschöpft haben, zu verbannen und dagegen das uns längst verleidete Bild eines Naturkindes wieder in sein theatralisches Recht einzusetzen. Wir können uns mit der Unbedeutendheit, vielleicht selbst Trivialität des Rahmens aussöhnen, weil er als die äußerliche Bedingung erscheint, die Hauptfigur einzuführen, - ein Bild von lebens- und seelenvoller Natürlichkeit, das durch diese Zeichnung die Schauspielerin in den Stand setzt, alle Seiten ihres Talents, Gemüts und Geistes zu entfalten und uns das anziehende Gemälde feuriger, unruhiger, tätiger Leidenschaftlichkeit mit naiver, liebenswürdiger Jugendlichkeit, der lebhaftesten, entschlossensten Energie, mit empfindungsvoller, geistreicher Sanftmut und Anmut verschmolzen, vor die Seele zu bringen. Eine solche Hauptfigur drückt die Umgebung, wenn sie auch mit mehr Bemühung erfunden wird, sehr bald zu außerwesentlichen Zufälligkeiten herab.

11/77 Doch bei Gelegenheit der Bekehrten sprachen Sie nicht sowohl von zufälligen Zufälligkeiten als von gezwungener, von überschraubter Gewaltaufgabe, die vermittels eines gemachten Zufalls gemacht wird. Wenn, wie es scheint, das Verhältnis von zwei jungen Liebenden, deren Temperament durch ihre natürliche, aber noch unbesonnene oder ungezogene Lebhaftigkeit in Heftigkeit gegeneinander verfällt und sie bis zur Feindschaft entzweit, nicht in jenen Ihren Tadel eingeschlossen ist, so trifft derselbe dagegen ganz den alten Grafen, der, um dem Neffen die Geliebte zu erhalten, sich selbst mit ihr trauen, dann vom Papst scheiden lassen, seinen Tod und Begräbnis gespielt hat und nun in der Exposition des Stücks als Eremit auftritt. Ob solche Großmut für sich allzu abenteuerlich, ob sie für ein Lustspiel zu abenteuerlich sei, darüber ließe sich wohl hin und her reden; aber ich würde nicht absehen, wie man es darüber zu einer entscheidenden Ansicht bringen könnte. Doch ist hierbei daran zu erinnern, daß die Voraussetzung, welche jedes Drama hat, auf Handlungen und Begebenheiten beruht, die der Eröffnung desselben im Rücken liegen; mehr oder weniger Wahrscheinlichkeit, die ohnehin ein sehr relatives Ding ist, in dem, was bereits hinter uns ist, kann uns eben nicht viel kümmern. Was uns wesentlich angeht, ist die dadurch herbeigeführte Situation für sich; sie ist das Gegenwärtige, das interessant und im Lustspiele pikant sein soll. Wir sind es ohnehin längst gewohnt, auch selbst für die Tragödie in Ansehung der Voraussetzungen uns vieles gefallen zu lassen. Ich führe das nächste Beispiel an, an das ich durch häufige Erklärungen eines Bekannten dagegen erinnert werde; bei Lear ist die Voraussetzung die Abtretung seines Reichs, und daß er das schlechte Herz (man kann es nicht einmal schlechte Gesinnung nennen) seiner beiden älteren Töchter und die baren Niederträchtigkeiten seiner beiden Herren Eidame gar nicht in seiner Empfindung gehabt, gar nicht gekannt habe; - immer für sich eine starke Zumutung, solche Voraussetzung zulässig zu finden, wenn man sie auch nur als die äußerliche Bedingung für das Schauspiel des sich von da aus entwickelnden, wahnsinnigen Kummers betrachten will.

11/78 Es versteht sich aber von selbst, daß der Dichter diese Gleichheit nach Weiblichkeit und Männlichkeit zu nuancieren hatte, ebenso, daß die Frau dabei nur gewinnen konnte; darum mag auch hier nur diese Modifikation näher erwähnt werden, die der Dichter mit einer Zartheit behandelt hat, welche, anvertraut der Künstlerin, die wir als Julia des Romeo kennen, ihr volle Wirkung tun mußte. In Torquato darf es nicht schwerhalten, die alte Empfindung und die Hoffnung wieder zu erwecken; in Klothilde geschieht dieser Übergang durch eine schöne Stufenfolge, deren Reize um so anziehender sind, je mehr sie zugleich innere Wahrheit hat. Die Stimmung der ersten Situation exponiert sich in dem noch unbelebteren, aber ruhigen und edlen Sinn einer schmerzlosen, nicht empfindsamen, kläglichen Trauer einer empfindungslos gewordenen, doch interessant gebliebenen Erinnerung. Diese Ruhe wird gestört in dem Wiedersehen Klothildens mit Torquato; der erste Moment darin erinnerte uns an Julia, mit dem Unterschiede freilich, daß Julia indem bei ihr in der Unwissenheit der Liebe, Klothilde aber, indem hier nur in deren Schlaf und äußerlicher Erinnerung diese Empfindung, dort als nie vormals gefühlt, hier wiedererwachend eintritt, von der gleichen reizenden Verlegenheit übergossen wird. Klothildens Verlegenheit - eine Schüchternheit gegen sich selbst so sehr als gegen Torquato - wird darum eine reichere Szene; Stellung und Arme bleiben, das Auge, das man sonst in lebhafter Bewegung zu sehen gewohnt ist, wagt es zuerst nicht aufzusehen, seine Stummheit unterbricht hier und da ein nicht zum Seufzen werdendes Heben der Brust, es wagt einige verstohlene Blicke, die denen Torquatos zu begegnen fürchten, es drängt sich aber auf ihn, wenn die seinigen sich anderwärts hinwenden. Der Dichter ist für glücklich zu achten, dessen Konzeption von einer Künstlerin ausgeführt wird, die es für die Erzählung des Inhalts, der durch die Sprache ausgedrückt ist, überflüssig macht, mehr als die Züge der seelenvollen Beredsamkeit ihrer Gebärde anzugeben. Der Gartenszene, in welcher das Entfalten der aufblühenden Empfindung und die welke Erinnerung derselben vermittels der Erinnerung selbst zur belebten Gegenwart erfrischt wird, weitläufiger zu erwähnen, bin ich enthoben, da Sie deren Vortrefflichkeit anerkannt haben.

11/79 Aber der Szenen der Entzweiung ist noch zu gedenken, die auf die Unterbrechung der Gartenszene durch das noch unverfängliche Mittel des Hustens und dann durch die darauf gebauten Lügen erfolgt. Die Entzweiung steigert sich zu bitterem Zorne, selbst bis zur Heftigkeit des Hohnes. Je vortrefflicher sich diese Szenen in der Darstellung machen, desto mehr können sie die Empfindung von Gewaltsamkeit erregen, sowohl in Rücksicht auf das frühere Lob der erworbenen Mildigkeit, das jeder sich selbst und dem anderen darüber erteilt hat, als in Rücksicht auf die Befriedigung, welche die zu erwartende Wiederversöhnung gewähren soll. Für den Glauben jedoch an die Möglichkeit einer gründlichen Aussöhnung sind wir an den ganzen Ton des italienischen Kreises gewiesen, in dem die Handlung spielt, der gleich entfernt von der in der Tat gewaltsamen und gewalttätigen Spitzfindigkeit spanischer Delikatesse und Ehre als von der moralischen Empfindsamkeit gehalten ist, welche den vergänglichen Zorn nicht als eine akute Krankheit kennt, sondern in welcher der Unwille sich in eine chronische Krankheit, unendliche Gekränktheit und Verachtung eines unversöhnbaren Hochmuts verwandelt. Am profitabelsten ließe sich der Tadel eines Widerspruchs zwischen der Heftigkeit dieser Szenen und der sonstigen Empfindung und Stimmung damit abweisen, daß dieser Widerspruch der Triumph der Kunst, daß er die Ironie sei, denn bekanntlich wird diese für den Gipfel der Kunst erklärt. Sie soll darin bestehen, daß alles, was sich als schön, edel, interessant anläßt, hintennach sich zerstöre und aufs Gegenteil ausgehe, der echte Genuß in der Entdeckung gefunden werde, daß an den Zwecken, Interessen, Charakteren nichts sei. Der gesunde Sinn hat solche Verkehrungen sonst nur für ungehörige und unerfreuliche Täuschung, solche Interessen und Charaktere, die nicht durchgeführt werden, für Halbheiten genommen und dergleichen Haltungslosigkeit dem Unvermögen des Dichters zugeschrieben. Wenn nun zwar die Verfeinerung der Gedanken dahin gekommen, jene Halbheit für mehr, sogar als ein Ganzes zu erklären, so ist das Publikum jedoch noch nicht dahin gebracht, an Geburten solcher Theorie Interesse und Gefallen zu finden. In unserem Stücke werden die Hauptpersonen zwar bekehrt, doch sind sie gottlob! nicht ironisch; es gibt sich, wie in den beiden früher genannten Raupachschen Stücken, ein gesunder Sinn und gesunder Geist zu erkennen, der nicht zur Krankheit jener Theorie versublimiert ist. An Ironie fehlt es auch übrigens hier nicht, sie ist aber an ihren rechten Platz, in das Kammermädchen und den Narren, verlegt. Die völlige Inkonsequenz und daß sie nur in dem Wunsche, einen Mann zu bekommen, Haltung hat, nur durch das Gespenst eine weitere bekommt, sowie, daß Burchiello seinen Widerwillen gegen eine Heirat am Ende hinunterschlucken muß, ist, wenn es einmal Ironie sein soll, Ironisches genug, wenigstens ist es Lustiges.

11/80 Lustig bleibt auch der Mißton jener Szenen, aber überdies bleibt er innerhalb der Möglichkeit, daß nicht bloß ein äußerliches Ende des Lustspiels, sondern daß bei dem Naturell der Hauptpersonen eine gründliche Auflösung der Verwicklung zustande komme. Der alte Graf nennt sie am Ende der Katastrophe noch Kinder, wie sie früher waren, und er selbst steht mit ihnen und den übrigen in dem Kreise einer wohlwollenden und sinnigen Natürlichkeit, welche durch Leidenschaftlichkeit wohl getrübt werden kann, eine Trübung aber, die, noch frei von moralischer Reflexion, nicht den inneren Kern angreift und sich nicht zur Zerrissenheit steigert. Vielleicht hätte es in der Exposition geschehen können, daß diese Grundlage von Heiterkeit auch an den Hauptfiguren sich sichtbarer hervorhöbe. Shakespeare bewirkt dies öfters durch das Verhältnis und Konversationen der Hauptpersonen mit dem Narren oder Kammerkätzchen, freilich nicht immer auf eine Weise, die für fein oder selbst nur für anständig gelten könnte. Die Empfindlichkeit Klothildens, die dem Kammermädchen einmal mit dem Fortschicken droht, ist vielleicht ein Zug, der für jenen Kreis etwas Fremdartiges hat. Dem Narren Burchiello ist am meisten oder allein das Reflektieren und die allgemeinen und ernsthaften Gedanken zugeteilt, und dies nach Standesgebühr, denn das Stück soll Lustspiel sein und ist Lustspiel. Die Ausführung des “Unlogikalischen” in dem Vorgeben des Grafen von seinem Tode, in einer der ersten Szenen, in denen Burchiello auftritt, ist vielleicht etwas zu trocken geraten; sonst fehlt es nicht an witzigen Einfällen, und die Rolle wie das ergötzliche Spiel ist in dem zierlichen Stile eines Grazioso gehalten. Der Lebenskreis wie der Ton der Charaktere erinnert überhaupt an die heitere, sinnige, edlere Sphäre, in der sich die komische Muse Calderons und zuweilen auch Shakespeares bewegt.

11/82 Unter den vielen Formen von Drama, in denen unsere dramatischen Autoren sich herumversuchen, ist diejenige, die Herr Raupach in diesem Stücke gewählt hat, gewiß vorzüglich wert, angebaut zu werden. Es sind der Stücke von sinniger Heiterkeit, die auf unserem Boden wachsen, eben nicht sehr viele; unsere Bühnen pflegen sich dafür an die Bühnen unserer erfindungsreichen Nachbarn zu wenden. Herr Raupach verdient daher um so mehr auf dem erfreulichen Wege, den er hier eingeschlagen, alle mögliche Aufmunterung vom Publikum. Diese letztere Rücksicht muß auch die Entschuldigung enthalten für die Weitläufigkeit, in welche diese Bemerkungen ausgelaufen sind, die Entschuldigung aber gleichfalls weitläufig zu machen, würde überflüssig sein, indem, wenn ich sie zu lesen bekommen werde, ich damit Ihre Verzeihung lese.

Über die englische Reformbill13)

11/83 Die dem englischen Parlamente gegenwärtig vorliegende Reformbill beabsichtigt zunächst, in die Verteilung des Anteils, welchen die verschiedenen Klassen und Fraktionen des Volks an der Erwählung der Parlamentsglieder haben, Gerechtigkeit und Billigkeit dadurch zu bringen, daß an die Stelle der gegenwärtigen {bizarrsten, unförmlichsten}14)  Unregelmäßigkeit und Ungleichheit, die darin herrschst, eine größere Symmetrie gesetzt werde. Es sind Zahlen, Lokalitäten, Privatinteressen, welche anders gestellt werden sollen; aber es sind zugleich in der Tat die edlen Eingeweide, die vitalen Prinzipien der Verfassung und des Zustandes Großbritanniens, in welche jene Veränderung eindringt. Von dieser Seite verdient die vorliegende Bill besondere Aufmerksamkeit, und diese höheren Gesichtspunkte, die in den bisherigen Debatten des Parlaments zur Sprache gekommen sind, hier zusammenzustellen, soll der Gegenstand dieses Aufsatzes sein. Daß die Bill im Unterhause einen so vielstimmigen Widerspruch gefunden und die zweite Lesung nur durch den Zufall einer Stimme durchgegangen ist, kann nicht verwundern, da es gerade die auch im Unterhause mächtigen Interessen der Aristokratie sind, welche angegriffen und reformiert werden sollen. Wenn alle diejenigen, die teils persönlich, teils aber deren Kommittenten an bisheriger Bevorrechtung und Gewicht verlieren sollen, sich der Bill entgegensetzten, so würde sie sogleich auf das Entschiedenste die Majorität gegen sich haben. Die, welche die Bill eingebracht, konnten sich nur darauf verlassen, daß nunmehr gegen die Hartnäckigkeit der Privilegien das Gefühl der Gerechtigkeit in denen selbst mächtig geworden, welche ihren Vorteil in jenen Bevorrechtigungen haben, - ein Gefühl, das eine große Unterstützung an dem Eindruck der Besorgnis bekam, welchen bei den interessierten Parlamentsgliedern das benachbarte Beispiel Frankreichs hervorbrachte; die beinahe allgemeine Stimme, die sich in England über das Bedürfnis einer Reform aussprach, pflegt im Parlamente als ein höchst wichtiges Motiv geltend gemacht zu werden. Wenn aber auch die öffentliche Stimme von Großbritannien ganz allgemein für Reform in der Ausdehnung oder Beschränkung wäre, wie die Bill sie vorschlägt, so müßte es noch erlaubt sein, den Gehalt dessen zu prüfen, was solche Stimme verlangt, um so mehr, als wir in neueren Zeiten nicht selten erfahren haben, daß ihre Forderungen sich unausführbar oder in der Ausführung unheilbringend zeigten und daß die allgemeine Stimme sich nun ebenso heftig gegen dasjenige kehrte, was sie kurz vorher heftig zu verlangen und gutzuheißen schien. Die Alten, welche in den Demokratien, denen sie von ihrer Jugend an angehörten, eine lange Reihe von Erfahrungen durchgelebt und zugleich ihr tiefsinniges Nachdenken darauf gewandt haben, hatten andere Vorstellungen von der Volksstimme, als heutzutage mehr a priori gang und gäbe sind.

11/84 Die projektierte Reform geht von der unbestreitbaren Tatsache aus, daß die Grundlagen, nach welchen der Anteil bestimmt worden war, den die verschiedenen Grafschaften und Gemeinden Englands an der Besetzung des Parlamentes hatten, im Verlaufe der Zeit sich vollkommen geändert haben, daß damit die “Rechte solchen Anteils” von den Prinzipien der Grundlagen selbst vollkommen abweichend und allem widersprechend geworden sind, was in diesem Teile einer Verfassung als gerecht und billig dem einfachsten Menschenverstand einleuchtet. Einer der bedeutendsten Gegner der Bill, Robert Peel, gibt es zu, daß es leicht sein möge sich über die Anomalien und Absurdität der englischen Verfassung auszulassen, und die Widersinnigkeiten sind in allen ihren Einzelheiten in den Parlamentsverhandlungen und in den öffentlichen Blättern ausführlich dargelegt worden. Es kann daher hier genügen, an die Hauptpunkte zu erinnern, daß nämlich Städte von geringer Bevölkerung oder auch deren - und zwar sich selbst ergänzende - Magistrate, mit Ausschluß der Bürger, sogar auf zwei bis drei Einwohner (und zwar Pächter) herabgekommene Flecken das Recht behalten haben, Sitze im Parlament zu vergeben, während viele in späteren Zeiten emporgekommene blühende Städte von hunderttausend und mehr Bewohnern von dem Rechte solcher Ernennung ausgeschlossen sind, wobei zwischen diesen Extremen noch die größte Mannigfaltigkeit sonstiger Ungleichheit vorhanden ist. Als eine nächste Folge hat sich ergeben, daß die Besetzung einer großen Anzahl von Parlamentsstellen sich in den Händen einer geringen Zahl von Individuen befindet (wie berechnet worden, die Majorität des Hauses in den Händen von 150 Vornehmen), daß ferner eine noch bedeutendere Anzahl von Sitzen käuflich, zum Teil ein anerkannter Handelsgegenstand ist, so daß der Besitz einer solchen Stelle durch Bestechung, förmliche Bezahlung einer gewissen Summe an die Stimmberechtigten, erworben wird oder überhaupt in vielfachen anderen Modifikationen sich auf ein Geldverhältnis reduziert.

11/86 Es wird schwerlich irgendwo ein ähnliches Symptom von politischer Verdorbenheit eines Volkes aufzuweisen sein. Montesquieu hat die Tugend, den uneigennützigen Sinn der Pflicht gegen den Staat, für das Prinzip der demokratischen Verfassung erklärt; in der englischen hat das demokratische Element ein bedeutendes Gebiet in der Teilnahme des Volks an der Wahl der Mitglieder des Unterhauses, - der Staatsmänner, welchen der wichtigste Teil der über die allgemeinsten Angelegenheiten beschließenden Macht zukommt. Es ist wohl eine ziemlich übereinstimmende Ansicht der pragmatischen Geschichtsschreiber, daß, wenn in einem Volke in die Wahl der Staatsvorsteher das Privatinteresse und ein schmutziger Geldvorteil sich überwiegend einmischt, solcher Zustand als der Vorläufer des notwendigen Verlustes seiner politischen Freiheit, des Untergangs seiner Verfassung und des Staates selbst zu betrachten sei. Dem Stolze der englischen Freiheit gegenüber dürfen wir Deutsche wohl anführen, daß, wenn auch die ehemalige deutsche Reichsverfassung gleichfalls ein unförmliches Aggregat von partikulären Rechten gewesen, dieselbe nur das äußere Band der deutschen Länder war und das Staatsleben in diesen in Beziehung auf die Besetzung und die Wahlrechte zu den in ihnen bestandenen Ländern nicht solche Anomalie wie die erwähnte, noch weniger jene alle Volksklassen durchdringende Eigensucht in sich hatte. Wenn nun auch neben dem demokratischen Elemente das aristokratische in England eine so höchst bedeutende Macht ist und es den rein aristokratischen Regierungen wie Venedig, Genua, Bern usf. zum Vorwurfe gemacht worden, daß sie ihre Sicherheit und Festigkeit in dem Versenken des von ihnen beherrschten Volks in gemeine Sinnlichkeit und in der Sittenverderbnis desselben finden, und wenn es ferner selbst zur Freiheit gerechnet wird, seine Stimme ganz nach Gefallen, welches Motiv [auch] den Willen bestimme, zu geben, so ist es als ein gutes Zeichen von dem Wiedererwachen des moralischen Sinnes in dem englischen Volke anzuerkennen, daß eines der Gefühle, welche das Bedürfnis einer Reform herbeigeführt, der Widerwille gegen jene Verderbtheit ist. Man wird es gleichfalls für den richtigen Weg anerkennen, daß der Versuch der Verbesserung nicht mehr bloß auf moralische Mittel der Vorstellungen, Ermahnungen, Vereinigung einzelner Individuen, um dem Systeme der Korruption nichts zu verdanken und ihm entgegenzuarbeiten, gestellt werden soll, sondern auf die Veränderung der Institutionen; das gewöhnliche Vorurteil der Trägheit, den alten Glauben an die Güte einer Institution noch immer festzuhalten, wenn auch der davon abhängende Zustand ganz verdorben ist, hat auf diese Weise endlich nachgegeben. Eine durchgreifendere Reform ist um so mehr gefordert worden, als die beim Eintritt jedes neuen Parlaments aus Veranlassung der Anklagen wegen vorgefallener Bestechung veranlaßten Propositionen zu einer Verbesserung ohne bedeutenden Erfolg blieben, - als selbst der kürzlich gemachte, sich so sehr empfehlende Vorschlag, das wegen erwiesener Bestechung einem Flecken genommene Wahlrecht auf die Stadt Birmingham zu übertragen und damit eine billige Geneigtheit selbst [nur] zu einer höchst gemäßigten Abstellung der auffallendsten Ungleichheit zu bezeigen, durch ministerielle Parlamentstaktik besonders des sonst für freisinniger gepriesenen Ministers Peel wegmanövriert worden war und ein im Beginn der Sitzung des gegenwärtigen Parlaments genommener großer Anlauf sich darauf reduziert hatte, daß den Kandidaten verboten worden, Bänder an die ihnen günstig gesinnten Wähler ferner auszuteilen. Die Anklagen eines zur Wahl berechtigten Orts wegen Bestechung und die Untersuchungen und der Prozeß darüber waren, da die Mitglieder der beiden Häuser, welche die Richter über solches Verbrechen sind, in überwiegender Anzahl in das System der Korruption verwickelt sind und im Unterhause die Mehrzahl ihre Sitze demselben verdankt, für bloße Farcen und selbst für schamlose Prozeduren zu offen und zu laut erklärt worden, als daß auf solchem Wege auch nur einzelne Remeduren noch erwartet werden konnten.

11/87 Der im Parlament gegen Angriffe auf positive Rechte sonst gewöhnliche Grund, der aus der Weisheit der Vorfahren hergenommen wird, ist bei dieser Gelegenheit nicht geltend gemacht worden; denn mit dieser Weisheit, welche darein zu setzen ist, daß die Austeilung von Wahlrechten der Parlamentsmitglieder nach der damaligen Bevölkerung oder sonstigen Wichtigkeit der Grafschaften, Städte und Burgflecken bemessen worden ist, steht das Verhältnis in zu grellem Widerstreit, wie sich Bevölkerung, Reichtum, Wichtigkeit der Landschaften und der Interessen in neueren Zeiten gestellt haben. Auch ist der Gesichtspunkt, daß so viele Individuen eine Einbuße an Vermögen, eine noch größere Menge an einer Geldeinnahme verlieren, nicht zur Sprache gebracht worden; der Geldgewinn, der aus der direkten Bestechung gezogen wird, ist, obgleich alle Klassen durch Geben oder Empfangen dabei beteiligt sind, gesetzwidrig. Der Kapitalwert, der an den Burgflecken, denen ihr Wahlrecht genommen werden soll, verlorengeht, gründet sich auf die im Lauf der Zeiten geschehene Verwandlung eines politischen Rechts in einen Geldwert, und obgleich der Erwerb um einen Preis, der nunmehr herabsinkt, so gut als beim Ankauf von Sklaven bona fide geschehen und sonst im englischen Parlament bei neuen Gesetzen in solchem Fall sehr auf die Erhaltung reellen Eigentums und auf Entschädigung, wenn für dasselbe ein Verlust entsteht, Bedacht genommen wird, so sind doch im gegenwärtigen Falle keine Ansprüche darauf, noch Schwierigkeiten von dieser Seite her erhoben worden, sosehr dieser Umstand als Motiv gegen die Bill bei einer Anzahl von Parlamentsgliedern wirksam sein mag.

11/88 Dagegen wird ein anderes, England vorzugsweise eigentümliches Rechtsprinzip durch die Bill angegriffen, nämlich der Charakter des Positiven, den die englischen Institutionen des Staatsrechts und Privatrechts überwiegend an sich tragen. Jedes Recht und dessen Gesetz ist zwar der Form nach ein positives, von der obersten Staatsgewalt verordnetes und gesetztes, dem darum, weil es Gesetz ist, Gehorsam geleistet werden muß. Allein zu keiner Zeit mehr als heutigentages ist der allgemeine Verstand auf den Unterschied geleitet worden, ob die Rechte auch nach ihrem materiellen Inhalte nur positiv oder auch an und für sich recht und vernünftig sind, und bei keiner Verfassung wird das Urteil so sehr veranlaßt, diesen Unterschied zu beachten, als bei der englischen, nachdem die Kontinentalvölker sich so lange durch die Deklamationen von englischer Freiheit und durch den Stolz der Nation auf ihre Gesetzgebung haben imponieren lassen. Bekanntlich beruht diese durch und durch auf besonderen Rechten, Freiheiten, Privilegien, welche von Königen oder Parlamenten auf besondere Veranlassungen erteilt, verkauft, geschenkt oder ihnen abgetrotzt worden sind; die Magna Charta, Bill of rights, diese wichtigsten Grundlagen der englischen Verfassung, die nachher durch Parlamentsbeschlüsse weiter bestimmt worden sind, sind mit Gewalt abgedrungene Konzessionen oder Gnadengeschenke, Pacta usf., und die Staatsrechte sind bei der privatrechtlichen Form ihres Ursprungs und damit bei der Zufälligkeit ihres Inhalts stehengeblieben. Dieses in sich unzusammenhängende Aggregat von positiven Bestimmungen hat noch nicht die Entwicklung und Umbildung erfahren, welche bei den zivilisierten Staaten des Kontinents durchgeführt worden und in deren Genuß z. B. die deutschen Länder sich seit längerer oder kürzerer Zeit befinden.

11/89 In England mangelten bisher die Momente, welche den vornehmlichen Anteil an diesen so glorreichen als glücklichen Fortschritten haben. Unter diesen Momenten steht obenan die wissenschaftliche Bearbeitung des Rechts, welche einerseits allgemeine Grundlagen auf die besonderen Arten und deren Verwicklungen angewendet und in ihnen durchgeführt, andererseits das Konkrete und Spezielle auf einfachere Bestimmungen zurückgebracht hat; daraus konnten die nach allgemeinen Prinzipien überwiegend verfaßten Landrechte und staatsrechtlichen Institutionen der neueren Kontinentalstaaten hervorgehen, wobei in Ansehung des Inhalts dessen, was gerecht sei, der allgemeine Menschenverstand und die gesunde Vernunft ihren gebührenden Anteil haben durften. Denn ein noch wichtigeres Moment in Umgestaltung des Rechts ist zu nennen, - der große Sinn von Fürsten, solche Prinzipien wie das Beste des Staates, das Glück ihrer Untertanen und den allgemeinen Wohlstand, vornehmlich aber das Gefühl einer an und für sich seienden Gerechtigkeit zu dem Leitstern ihrer legislatorischen Wirksamkeit zu machen, mit welcher zugleich die gehörige monarchische Macht verbunden ist, um solchen Prinzipien gegen bloß positive Privilegien, hergebrachten Privateigennutz und den Unverstand der Menge Eingang und Realität zu verschaffen. England ist so auffallend in den Institutionen wahrhaften Rechts hinter den anderen zivilisierten Staaten Europas aus dem einfachen Grunde zurückgeblieben, weil die Regierungsgewalt in den Händen derjenigen liegt, welche sich in dem Besitz so vieler einem vernünftigen Staatsrecht und einer wahrhaften Gesetzgebung widersprechender Privilegien befinden.

Dieses Verhältnis ist es, auf welches die projektierte Reformbill eine bedeutende Einwirkung haben soll, - nicht aber etwa dadurch, daß das monarchische Element der Verfassung eine Erweiterung von Macht bekommen sollte, im Gegenteil, wenn der Bill nicht sogleich allgemeine Ungunst entgegenkommen soll, muß die Eifersucht gegen die Macht der Krone wohl das hartnäckigste englische Vorurteil, geschont bleiben, und die vorgeschlagene Maßregel verdankt vielmehr einen Teil ihrer Popularität dem Umstande, daß jener Einfluß durch sie noch geschwächt gesehen wird. Was das große Interesse erweckt, ist die Besorgnis einerseits, die Hoffnung andererseits, daß die Reform des Wahlrechts andere materielle Reformen nach sich ziehen werde. Das englische Prinzip des Positiven, auf welchem dort, wie bemerkt, der allgemeine Rechtszustand beruht, leidet durch die Bill in der Tat eine Erschütterung, die in England ganz neu und unerhört ist, und der Instinkt wittert aus diesem Umsturz der formellen Grundlage des Bestehenden die weitergreifenden Veränderungen.

11/90 Von solchen Aussichten ist im Verlaufe der Verhandlungen des Parlaments einiges, doch mehr beiläufig, erwähnt worden; die Urheber und Freunde der Bill mögen teils in dem guten Glauben sein, daß sie nicht weiterführe, als sie eben selbst reicht, teils, um die Gegner nicht heftiger aufzuregen ihre Hoffnungen nicht lauter werden lassen, - wie die Gegner das, wofür sie besorgt sind, nicht als einen Preis des Sieges vorhalten mögen; da sie viel besitzen, haben sie allerdings viel zu verlieren. Daß aber von dieser substantielleren Seite der Reform nicht mehr im Parlament zur Sprache gebracht worden ist, daran hat die Gewohnheit einen großen Anteil, daß bei wichtigen Gegenständen in dieser Versammlung immer die meiste Zeit mit Erklärungen der Mitglieder über ihre persönliche Stellung verbracht wird; sie legen ihre Ansichten nicht als Geschäftsmänner, sondern als privilegierte Individuen und Redner vor. Es ist in England für die Reform ein weites, die wichtigsten Zwecke der bürgerlichen und Staatsgesellschaft umfassendes Feld offen. Die Notwendigkeit dazu beginnt gefühlt zu werden; einiges von dem, worauf bei der Gelegenheit gedeutet worden, mag als Beispiel dienen, wieviel Arbeit, die anderwärts abgetan ist, für England noch bevorsteht.

11/93 Unter den Aussichten auf materielle Verbesserungen wird zu allererst die Hoffnung zu Ersparnissen in der Verwaltung gemacht; so oft aber dies Ersparen als durchaus notwendig für die Erleichterung des Drucks und des allgemeinen Elends, in dem sich das Volk befinde, von der Opposition angeregt wird, so wird auch jedesmal wiederholt, daß alle Anstrengungen dafür bisher vergeblich gewesen, auch die von den Ministerien und selbst in der Thronrede gegebene populäre Hoffnung jedesmal getäuscht worden sei. Diese Deklamationen werden nach allen seit fünfzehn Jahren gemachten Reduktionen der Taxen auf dieselbe Weise wiederholt. Zur endlichen Erfüllung derselben werden in einem reformierten Parlament bessere Aussichten gezeigt, nämlich in der größeren Unabhängigkeit einer größeren Anzahl seiner Mitglieder von dem Ministerium, auf dessen Schwäche, Hartherzigkeit gegen das Volk, Interesse usf. die Schuld einer fortdauernden übermäßigen Ausgabe geschoben wird. Zieht man aber die Hauptartikel der englischen Staatsausgabe in Erwägung, so zeigt sich kein großer Raum für das Ersparen; der eine, die Zinsen der enormen Staatsschuld, ist keiner Verminderung fähig; der andere, die Kosten der Land- und Seemacht mit Einschluß der Pensionen, hängt nicht nur mit dem politischen Verhältnisse, besonders mit dem Interesse der Basis der englischen Existenz, des Handels, und mit der Gefahr innerer Aufstände, sondern auch mit den Gewohnheiten und Anforderungen der diesem Stande sich widmenden Individuen, im Wohlleben und Luxus den anderen Ständen nicht nachzustehen, aufs innigste zusammen, so daß sich ohne Gefahr hier nichts abdingen ließe. Die Rechnungen, welche das Geschrei über die so berüchtigten Sinekuren an den Tag gebracht hat, haben gezeigt. daß auch eine gänzliche, ohne große Ungerechtigkeit nicht zu bewirkende Aufhebung derselben kein wichtiger Gegenstand sein würde. Aber man braucht sich auf das Materielle nicht einzulassen, sondern nur zu bemerken, daß die unermüdlichen, in das kleinste Detail der Finanzen eingehenden Bemühungen eines Hume so gut als immerfort erfolglos sind; dies kann nicht allein der Korruption der Aristokratie des Parlaments und der Nachgiebigkeit des Ministeriums gegen sie, deren Beistand es bedarf und welche sich und ihren Verwandten die mannigfachsten Vorteile durch Sinekuren, überhaupt einträgliche Stellen der Verwaltung, des Militärdienstes, der Kirche und des Hofes verschaffe, zugeschrieben werden. Die verhältnismäßig sehr geringe Stimmenzahl, welche solche Vorschläge zur Verminderung der Ausgaben für sich zu haben pflegen, deutet auf einen geringen Glauben an die Möglichkeit oder auf ein schwaches Interesse für solche Erleichterungen des angeblichen allgemeinen Drucks, gegen welchen die Parlamentsglieder allerdings durch ihren Reichtum geschützt sind. Diejenige Fraktion derselben, welche für unabhängig gilt, pflegt auf seiten des Ministeriums zu sein, und diese Unabhängigkeit zeigt sich zuweilen geneigt, weiter zu gehen, als es ihrem gewöhnlichen Verhalten oder den Vorwürfen der Opposition nach scheinen sollte, bei Gelegenheiten, wo das Ministerium ein ausdrückliches näheres Interesse für eine Geldbewilligung darlegt; wie denn vor einigen Jahren eine Zulage von 1000 Pfd., die für den so geachteten Huskisson, welcher wegen Überhäufung seiner verdienstlichen Geschäfte im Handelsbüro eine einträgliche Stelle aufgab, von dem Ministerium mit großem Interesse in Vorschlag gebracht wurde, mit großer Majorität abgeschlagen worden ist; wie dies auch bei Vorschlägen von Erhöhung der für England eben nicht reichlich zugemessenen Apanagen königlicher Prinzen nicht selten gewesen ist. In diesen eine Persönlichkeit und das Gefühl von Anstand betreffenden Fällen hat die Leidenschaftlichkeit die sonst bewiesene Lauigkeit des Parlaments für Ersparnisse überwunden. - So viel ist wohl einleuchtend, daß keine Reformbill die Ursachen der hohen Besteuerung in England direkt aufzuheben vermag; Englands und Frankreichs Beispiel könnte sogar zu der Induktion führen, daß Länder, in welchen die Staatsverwaltung in die Bewilligung von Versammlungen, die vom Volke gewählt sind, gelegt ist, am stärksten mit Auflagen belastet sind; in Frankreich, wo der Zweck der englischen Reformbill, das Wahlrecht auf eine beträchtlichere Anzahl von Bürgern auszudehnen, in ziemlich großem Maße ausgeführt ist, wurde soeben in französischen Blättern das Budget dieses Landes mit einem hoffnungsvollen Kinde verglichen, das täglich bedeutende Fortschritte mache. Um gründliche Vorkehrungen zu treffen, den drückenden Zustand der englischen Staatsverwaltung zu mindern, würde zu tief in die innere Verfassung der partikulären Rechte eingegriffen werden müssen; es ist keine Macht vorhanden, um bei dem enormen Reichtum der Privatpersonen ernstliche Anstalten zu einer erklecklichen Verminderung der ungeheuren Staatsschuld zu machen. Die exorbitanten Kosten der verworrenen Rechtspflege, die den Weg der Gerichte nur den Reichen zugänglich machen, - die Armentaxe, welche ein Ministerium in Irland, wo die Notwendigkeit sosehr als die Gerechtigkeit sie forderte, nicht einzuführen vermögen würde, - die Verwendung der Kirchengüter, der noch weiter Erwähnung geschehen wird, - und viele andere große Zweige des gesellschaftlichen Verbandes setzen für eine Abänderung noch andere Bedingungen in der Staatsmacht voraus, als in der Reformbill enthalten sind. - Beiläufig wurde im Parlament die in Frankreich geschehene Abschaffung der Zehnten der Kirche, der gutsherrlichen Rechte, der Jagdrechte erwähnt; alles dies sei unter den Auspizien eines patriotischen Königs und eines reformierten Parlaments geschehen; und die Richtung der Rede scheint die Aufhebung von Rechten jener Art für sich schon als einen bedauerlichen Umsturz der ganzen Konstitution zu bezeichnen, außerdem daß sie noch die greuelvolle Anarchie jenes Landes zur Folge gehabt habe. Bekanntlich sind in anderen Staaten dergleichen Rechte nicht nur ohne solche Folgen verschwunden, sondern die Abschaffung derselben ist als eine wichtige Grundlage von vermehrtem Wohlstand und wesentlicher Freiheit betrachtet worden. Daher möge einiges weitere darüber hier angeführt werden.

11/96 Was zuerst den Zehnten betrifft, so ist in England längst das Drückende dieser Abgabe bemerklich gemacht worden; abgesehen von der besonderen Gehässigkeit, die auf solcher Art von Abgabe überhaupt liegt, in England aber vollends nicht wunder nehmen kann, wenn daselbst in manchen Gegenden der Geistliche täglich aus den Kuhställen den zehnten Topf der gemolkenen Milch, das zehnte der täglich gelegten Eier usf. zusammenholen läßt, so ist auch die Unbilligkeit gerügt worden, die in dieser Abgabe durch die Folge liegt, daß, je mehr durch Fleiß, Zeit und Kosten der Ertrag des Bodens erhöht wird, um so mehr die Abgabe steigt, somit auf die Verbesserung der Kultur, worein in England große Kapitalien gesteckt werden, statt sie aufzumuntern, eine Steuer gelegt wird. Der Zehnte gehört der Kirche in England; in anderen, besonders protestantischen Ländern ist zum Teil längst (in preußischen Ländern schon vor mehr als hundert Jahren), zum Teil neuerlich der Zehnte ohne Pomp und Aufsehen wie ohne Beraubung und Ungerechtigkeit abgeschafft oder ablösbar gemacht und den Einkünften der Kirche das Drückende benommen und ihnen zweckmäßigere und anständigere Erhebung gegeben worden. In England hat aber auch sonst die Natur der ursprünglichen Berechtigung des Zehnten eine wesentlich verkümmerte und verkehrte Wendung erhalten; die Bestimmung für die Subsistenz der Religionslehrer und die Erbauung und Unterhaltung der Kirchen ist überwiegend in die Art und Weise eines Ertrags von Privateigentum übergegangen; das geistliche Amt hat den Charakter einer Pfründe, und die Pflichten desselben haben sich in Rechte auf Einkünfte verwandelt. Abgerechnet, daß eine Menge einträglicher geistlicher Stellen, Kanonikate, ganz ohne Amtsverrichtungen sind, ist es nur zu sehr bekannt, wie häufig es geschieht, daß englische Geistliche sich mit allem anderen als mit den Funktionen ihres Amts, mit Jagd usf. und sonstigem Müßiggang beschäftigen, die reichen Einkünfte ihrer Stellen in fremden Ländern verzehren und die Amtsverrichtungen einem armen Kandidaten für ein Almosen, das ihn zur Not gegen Hungertod schützt, übertragen. Über den Zusammenhang, in welchem hier der Besitz einer geistlichen Stelle und der Bezug der Einkünfte derselben mit der Ausübung der Pflichten des Amtes verbunden mit sittlichem Wandel stehen, darüber gibt ein vor etlichen Jahren bei den Gerichten verhandeltes Beispiel eine umfassende Vorstellung. Gegen einen Geistlichen, namens Frank, wurde bei Gericht der Antrag gemacht, denselben wegen Wahnsinns für unfähig, sein Vermögen zu verwalten, zu erklären und dieses unter Kuratel zu stellen; er hatte eine Pfarre von 800 Pfd. Einkünften, außer anderen Pfründen von etwa 600 Pfd. (etwas weniger als 10 000 Rtlr.); die gerichtliche Klage aber wurde von seinem Sohne, als dieser majorenn geworden, im Interesse der Familie angebracht. Die durch viele Tage und eine Menge von Zeugenaussagen öffentlich abgelegte Beweisführung über die angeschuldigte Verrücktheit brachte Handlungen dieses Pfarrers zum Vorschein, die derselbe, von einer geistlichen Behörde ganz ungestört, in einem Laufe von Jahren sich hatte zuschulden kommen lassen, und z. B. von der Beschaffenheit, daß er einmal am hellen Tage durch die Straßen und über die Brücke seiner Stadt, in höchst unanständiger Gesellschaft, unter dem Gefolge einer Menge höhnender Gassenjungen gezogen war; - noch viel skandalöser waren die ebenfalls durch Zeugen erhärteten eigenen häuslichen Verhältnisse des Mannes. Solche Schamlosigkeit eines Geistlichen von der englischen Kirche hatte ihm in dem Besitze seines Amtes und im Genusse der Einkünfte seiner Pfründen keinen Eintrag getan; die Verachtung, in welche die Kirche durch solche Beispiele am meisten dadurch verfällt, daß sie, der Einrichtung einer bischöflichen Hierarchie unerachtet, solcher Verdorbenheit und deren Skandal von sich aus nicht steuert, trägt, wie die Habsucht anderer Geistlichen in Beitreibung ihrer Zehnten, das Ihrige dazu bei, auch diejenige Achtung zu vermindern, welche von dem englischen Publikum für das Eigentumsrecht der Kirche gefordert wird. Daß solches Eigentum durch seine Bestimmung für den religiösen Zweck einen ganz anderen Charakter habe als Privateigentum, über das die freie Willkür der Besitzer zu disponieren hat, - daß diese Verschiedenheit ein verschiedenes Recht begründe und der Genuß dieses Vermögens an Pflichten als Bedingungen geknüpft sei und daß jener Zweck in protestantischen Staaten eine Berechtigung der Staatsgewalt, für die Erfüllung dieses Zwecks und der an Einkünfte geknüpften Pflichten mitzuwachen, begründe, - dergleichen Grundsätze scheinen in England noch ganz fremd und unbekannt zu sein. Bei dem abstrakten Gesichtspunkte des Privatrechts hierüber stehenzubleiben, ist aber zu sehr in dem Vorteile der Klasse, die im Parlamente überwiegenden Einfluß hat, dadurch mit dem Ministerium, das die hohen und einträglichsten geistlichen Stellen zu vergeben hat, zusammenhängt und die jüngeren Söhne oder Brüder, die, da der Grundbesitz in England im allgemeinen nur auf den ältesten Sohn übergeht, ohne Vermögen gelassen werden, durch solche Pfründen zu versorgen das Interesse hat. Dieselbe Klasse soll auch nach der Reformbill ihre Stellung im Parlament behalten, sogar noch erweitern; es ist daher sehr problematisch, ob sie für ihr Interesse, in Rücksicht auf die Reichtümer der Kirche und ihr Patronat, etwas zu besorgen habe.

11/98 Die Besorgnisse über eine Reform eines solchen Zustandes der englischen Kirche haben alle Ursache, sich besonders auf ihr Etablissement in Irland zu erstrecken, welches seit mehreren Jahren, vornehmlich im Betriebe der Angelegenheit der Emanzipation, die für sich nur die politische Seite betraf, so heftig angegriffen worden ist. Die der katholischen Kirche, zu der bekanntlich die Mehrzahl der irländischen Bevölkerung gehört, daselbst ehemals gehörigen Güter, die Kirchen selbst, die Zehnten, die Verpflichtung der Gemeinden, die Kirchengebäude in baulichem Zustande zu erhalten, die Utensilien des Gottesdienstes, auch den Unterhalt der Küster usf. zu beschaffen, alles dies ist kraft des Eroberungsrechtes der katholischen Kirche genommen und zum Eigentume der anglikanischen gemacht worden. In Deutschland hat der dreißigjährige Krieg vor mehr als anderthalbhundert Jahren und in neuerer Zeit die vernünftige Bildung mit sich geführt, daß einem Lande oder einer Provinz, Stadt, Dorf die der Kirche ihrer Bevölkerung gehörigen Güter belassen worden sind oder daß auf andere Weise für das Bedürfnis des Kultus gesorgt worden ist; {die Religion des Fürsten und der Regierung hat die Kirchengüter des Gebiets, die zu einem anderen Kultus gehören, nicht eingezogen}. Selbst die Türken haben den ihnen unterworfenen Christen, Armeniern, Juden meist ihre Kirchen gelassen; indem sie ihnen auch verboten, dieselben, wenn sie verfielen, zu reparieren, lassen sie doch die Erlaubnis dazu erkaufen; aber die Engländer haben der von ihnen besiegten katholischen Bevölkerung alle Kirchen weggenommen. Die Irländer, deren Armut, Elend und daraus entstehende Verwilderung und Demoralisation im Parlamente ein stehendes, von allen Ministerien eingestandenes Thema ist, sind gezwungen, ihre eigenen Geistlichen aus den wenigen Pfennigen, die sie besitzen können, zu besolden und ein Lokal für den Gottesdienst zu beschaffen, dagegen die Zehnten alles Güterertrages an anglikanische Geistliche zu bezahlen, in deren weitläufigen, selbst zwei, drei, sechs und mehr eigentliche Pfarrdörfer in sich begreifenden Kirchsprengeln sich oft nur sehr wenige Protestanten (zuweilen ist der Küster der einzige) befinden; sie sind gezwungen, auch die Reparatur der nun anglikanischen Kirchengebäude, die Beschaffung der Utensilen des Kultus usf. zu bezahlen. Die Feinde der Emanzipation haben vornehmlich auch das Schreckbild der Reform solcher schreienden Ungerechtigkeit als einer wahrscheinlichen Folge jener Maßregel vorgehalten; aber die Freunde derselben haben sich und ihre Anhänger im Gegenteil wesentlich damit beruhigt, daß mit der Emanzipation die Forderungen der Katholiken befriedigt und das Etablissement der anglikanischen Kirche in Irland um so gesicherter sein werde. Dies in einer zivilisierten und christlich-protestantischen Nation beispiellose Verhältnis und der positive Rechtstitel, durch Eigennutz aufrechtgehalten, hat bisher gegen die vorauszusetzende religiöse Gesinnung der anglikanischen Geistlichkeit und gegen die Vernunft des englischen Volkes und seiner Repräsentanten ausgehalten; die Reformbill versetzt zwar etliche irische Mitglieder mehr, worunter auch Katholiken sein können, in das Unterhaus; diesem Umstande möchte dagegen die in derselben Bill enthaltene Vermehrung der Mitglieder aus derjenigen Klasse, deren Interesse mit jenem Zustande der Kirche zusammenhängt, mehr als das Gleichgewicht halten.

11/99 Die gutsherrlichen Rechte, welche gleichfalls in jener Besorgnis der sich auf sie mit der Zeit ausdehnenden Reform befaßt werden können, gehen in England seit langem nicht mehr bis zur Hörigkeit der ackerbauenden Klasse, aber drücken auf die Masse derselben so sehr als die Leibeigenschaft, ja drücken sie zu einer ärgeren Dürftigkeit als die Leibeigenen herab. In England selbst, zwar in der Unfähigkeit gehalten, Grundeigentum zu besitzen, und auf den Stand von Pächtern oder Tagelöhnern reduziert, findet sie teils in dem Reichtume Englands überhaupt und in der ungeheuren Fabrikation, wenn diese in Flor ist, Arbeit; aber mehr noch halten die Armengesetze, die ein jedes Kirchspiel verpflichten, für seine Armen zu sorgen, die Folgen der äußersten Dürftigkeit von ihr ab. In Irland dagegen hat die allgemeine Eigentumslosigkeit der von der Arbeit des Ackerbaus lebenden Klasse diesen Schutz nicht; die Beschreibungen der Reisenden wie die parlamentarisch dokumentierten Angaben schildern den allgemeinen Zustand der irischen Landbauern als so elend, wie sich selbst in kleinen und armen Distrikten der zivilisierten, auch der in der Zivilisation zurückstehenden Länder des Kontinents nicht leicht Beispiele finden. Die Eigentumslosigkeit der Landbau treibenden Klasse hat ihren Ursprung in Verhältnissen und Gesetzen des alten Lehensrechts, welches jedoch, wie es auch noch in mehreren Staaten besteht, dem am Boden, den er zu bauen hat, angehefteten Bauern eine Subsistenz auf demselben sichert; indem aber auf einer Seite die irischen Leibeigenen wohl persönliche Freiheit besitzen, haben auf der andern Seite die Gutsherren das Eigentum so vollständig an sich genommen, daß sie sich von aller Verbindlichkeit, für die Subsistenz der Bevölkerung, die das ihnen gehörige Land baut, zu sorgen, losgesagt haben. Nach dieser Berechtigung geschieht es, daß Gutsherren, wenn sie eine Kultur des Bodens für vorteilhafter finden, bei der sie weniger Hände bedürfen, die bisherigen Bebauer, die für ihre Subsistenz an diesen Boden so gut als die Leibeigenen gebunden waren und deren Familien seit Jahrhunderten Hütten auf diesem Boden bewohnten und ihn bebauten, zu Hunderten, ja Tausenden aus diesen Hütten, die nicht das Eigentum der Bewohner sind, vertrieben und den schon Besitzlosen auch die Heimat und die angeerbte Gelegenheit ihrer Subsistenz entzogen, - von Rechts wegen; auch dies von Rechts wegen, daß sie, um sie gewiß aus dem Grunde jener Hütten auszujagen und ihnen die Zögerung des Auszuges oder das Wiedereinschleichen unter solches Obdach abzuschneiden, diese Hütten verbrennen ließen.

11/100 Dieser Krebsschaden Englands wird jahraus jahrein dem Parlament vorgelegt; wie viele Reden sind darüber gehalten, wie viele Komitees niedergesetzt, wie viele Zeugen abgehört, wie viele gründliche Reports abgestattet, wie viele Mittel vorgeschlagen worden, die entweder ganz ungenügend oder ganz unausführbar schienen! Der vorgeschlagene Abzug der Überzahl der Armen durch Kolonisation müßte, um eine Wirkung zu versprechen, wenigstens eine Million Einwohner fortnehmen; wie dies bewirken? abgesehen davon, daß der dadurch entstehende leere Raum, wenn die sonstigen Gesetze und Verhältnisse blieben, auf dieselbe Weise, wie er vorher angefüllt war, sich bald ausfüllen würde. Eine Parlamentsakte (subletting act), welche die Verteilung in kleine Pachte, die Unterkunftsweise und den Brutboden der fruchtbaren Bettlerklasse in Irland beschränken sollte, zeigte sich so wenig geschickt, dem Übel abzuhelfen, daß sie, nach ein paar Jahren des Versuchs, kürzlich zurückgenommen werden mußte. Der Zeitpunkt des Übergangs von Lehnbesitz in Eigentum ist ungenutzt, der ackerbauenden Klasse Grundeigentum einzuräumen, vorübergegangen; einige Möglichkeit dazu könnte durch Änderung der Erbrechte, Einführung der gleichen Verteilung des elterlichen Vermögens unter die Kinder, die Befugnis der Beschlagnahme und des Verkaufs der Güter zu Bezahlung der Schulden, überhaupt durch Linderung des rechtlichen Charakters des Grundeigentums, der unsägliche Formalitäten und Kosten bei der Veräußerung usf. nach sich zieht, eingeführt werden. Aber die englische Gesetzgebung über Eigentum hat in diesen wie in vielen anderen Stücken zu weit hin zu der Freiheit desselben, deren es in den Kontinentalländern genießt, alle Privatverhältnisse sind zu tief in diese Fesseln eingewachsen. Vollends würde die Eröffnung der Möglichkeit für die landbautreibende Klasse, Grundeigentum zu erwerben, durch Änderung dieser Gesetze nur höchst unbedeutend sein im Verhältnis zum Ganzen; die Schwäche der monarchischen Macht hat über jenen Übergang nicht wachen können; die parlamentarische Gesetzgebung bleibt auch nach der Reformbill in den Händen derjenigen Klasse, die ihr Interesse und noch mehr ihre starre Gewohnheit in dem bisherigen Systeme der Eigentumsrechte hat, und ist bisher immer nur darauf gerichtet, den Folgen des Systems, wenn die Not und das Elend zu schreiend wird, direkt, somit durch Palliative (wie der subletting act) oder moralische Wünsche (daß die irländischen Gutsbesitzer ihre Residenz in Irland nehmen möchten u. dgl.) abzuhelfen.

11/101 Auch ist der Jagdrechte erwähnt worden als eines Gegenstandes, welcher einer Reform ausgesetzt werden könnte, - ein Punkt, dessen Berührung so vielen englischen Parlamentsmitgliedern und deren Zusammenhang an das Herz greift; aber der Unfug und die Übelstände sind zu groß geworden, als daß nicht eine Veränderung der Gesetze hierüber in Anregung hätte gebracht werden müssen; insbesondere hat die Vermehrung der Gefechte und Morde, die von den Wilddieben an den Parkaufsehern begangen werden, des Verlusts an Wild, den die Gutsbesitzer in ihren Parks erleiden, insbesondere der Verbrechen des Wilddiebstahls, die vor die Gerichte kommen, doch nur ein kleiner Teil derjenigen sind, welche wirklich verübt werden, dann der harten, unverhältnismäßigen Strafen, die auf das unberechtigte Jagen gesetzt sind und verhängt werden - denn es ist die jagdberechtigte Aristokratie selbst, welche diese Gesetze machte und wieder in der Qualität von Magistratspersonen und Geschwornen zu Gerichte sitzt -, eine allgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das Interesse der Jagdliebhaber wird gleichfalls durch die große Ausdehnung der Jagdberechtigung in den offenen Gebieten in Anspruch genommen; der Sohn eines Squire hat das Jagdrecht, und jeder Pfarrer gilt für einen Squire, so daß der Sohn diesen Vorzug haben kann, den der Vater, wenn er nicht selbst schon Sohn eines Squire ist, nicht besitzt usf. Seit mehreren Jahren wird Jahr für Jahr eine Jagdbill zur Verbesserung dieser Gesetze im Parlament eingebracht, aber keine hat noch das Glück gehabt, gegen die privilegierten Jagdinteressenten durchgesetzt werden zu können; auch dem gegenwärtigen Parlament liegt eine solche Bill vor. Es muß noch für problematisch angesehen werden, inwieweit die projektierte Parlamentsreform auf diese Gesetzgebung - auf die Milderung der Strafen, auf die Beschränkung der persönlichen Jagdberechtigung, vornehmlich auch, im Interesse der feldbauenden Klasse, auf das Recht, daß die Hirsche, Hasen, Füchse mit der Koppel Hunde und mit 20, 30 und mehr Pferden und noch mehr Fußgängern durch die Saatfelder und alles offene bebaute Land verfolgt werden - einen bedeutenden Einfluß haben müßte. In vielen deutschen Ländern machte vormals der Wildschaden, die Verwüstung der Felder durch die Jagd, das Abfressen der Saaten und Früchte durch das Wild einen stehenden Artikel in den landständischen Beschwerden aus; bis jetzt hat sich die englische Freiheit noch nicht die Beschränkung solcher Rechte auferlegt, welchen die Fürsten Deutschlands zum Besten ihrer Untertanen längst entsagt haben.

11/103 Der weitschichtige Wust des englischen Privatrechts, welches Engländer selbst einen Augiasstall zu nennen dem Stolze auf ihre Freiheit abgewinnen können, wäre genug befähigt, ein Gegenstand für die Hoffnung einer Säuberung zu werden. Das wenige, was Robert Peel vor einigen Jahren durchgesetzt, ist für sehr verdienstlich geachtet und von allgemeinem Lobe begleitet worden. Weiter eingehende Vorschläge, die der jetzige Lordkanzler, Brougham, später in einer siebenstündigen Rede zur Verbesserung der Justiz gemacht hat und die mit großem Beifall aufgenommen worden sind, haben zwar wohl die Niedersetzung von Komitees veranlaßt, aber sind bis jetzt ohne weiteren Erfolg geblieben. Soviel als in Deutschland eine mehrhundertjährige stille Arbeit der wissenschaftlichen Bildung, der Weisheit und Gerechtigkeitsliebe der Fürsten bewirkt hat, hat die englische Nation von ihrer Volksrepräsentation nicht erlangt, und in der neuen Bill sind eben keine besonderen Elemente enthalten, welche an die Stelle {teils der rohen Ignoranz der Fuchsjäger und der Landjunker}, teils einer bloß in Gesellschaften, durch Zeitungen und Parlamentsdebatten erlangten Bildung, teils der meist nur durch Routine erworbenen Geschicklichkeit der Rechtsgelehrten, vielmehr der gründlichen Einsicht und wirklichen Kenntnis ein Übergewicht verliehen. Die Bedingungen, welche in Deutschland auch für eine höhere Geburt, Reichtum an Grundvermögen usf. gestellt sind, um an den Regierungs- und Staatsgeschäften in den allgemeinen und in den spezielleren Zweigen teilzunehmen - theoretisches Studium, wissenschaftliche Ausbildung, praktische Vorübung und Erfahrung -, sind so wenig in der neuen Bill als in der bisherigen Organisation an die Glieder einer Versammlung gemacht, in deren Händen die ausgedehnteste Regierungs- und Verwaltungsgewalt sich befindet. {Nirgends ist das Vorurteil so fest und unbefangen, daß, wem Geburt und Reichtum ein Amt gibt, ihm auch den Verstand dazu gebe, als in England.} Auch die neue Bill enthält nichts von dergleichen Bedingungen; sie sanktioniert gleichfalls den Grundsatz, daß eine freie Rente von zehn Pfund, aus Grundeigentum gezogen, zu dem Amt, die Befähigung zu dem Geschäfte der Regierung und Staatsverwaltung, welches im Besitze der Parlamente ist, zu beurteilen und darüber zu entscheiden, vollkommen qualifiziert. Die Vorstellung von Prüfungskommissionen, die selbst aus einsichtsvollen und erfahrenen Männern, die als Beamte Pflichten hätten, bestehen, statt einer Menge Individuen, die nur die Eigenschaft der Zehn-Pfund-Rente haben, sowie [die] Vorstellung von Beweisen der Fähigkeit, die von den Kandidaten des Gesetzgebens und Staatsverwaltens gefordert würden, ist allerdings zu weit von der unbedingten Souveränität der hierüber zum Beschließen Berechtigten entfernt.

11/104 Wenn nun für die berührten und für andere materielle Interessen vernünftigen Rechts, welche in vielen zivilisierten Staaten des Kontinents, vornehmlich in den deutschen Ländern, bereits durchgeführt sind, in England das Bedürfnis noch beinahe zu schlummern scheint, so ist es nicht aus der Erfahrung, wie wenig oder nichts von den Parlamenten, nach der bisherigen Art der Rechte der Besetzung desselben, nach dieser Seite hin geleistet worden, daß die Notwendigkeit einer Reform aufgezeigt wird; England wird dem Herzog von Wellington in dem beistimmen, was er kürzlich im Oberhause sagte, daß “vom Jahre 1688 an (dem Jahre der Revolution, welche das katholisch gesinnte Haus Stuart vom Throne stürzte) bis jetzt durch den Verein von Reichtum, Talenten und mannigfachen Kenntnissen, der die großen Interessen des Königreichs repräsentierte, die Angelegenheiten des Landes auf das beste und ruhmvollste geleitet worden sind”. Der Nationalstolz überhaupt hält die Engländer ab, die Fortschritte, welche andere Nationen in der Ausbildung der Rechtsinstitutionen gemacht, zu studieren und kennenzulernen; der Pomp und Lärm der formellen Freiheit, im Parlament und in sonstigen Versammlungen aller Klassen und Stände die Staatsangelegenheiten zu bereden und in jenem darüber zu beschließen, sowie die unbedingte Berechtigung dazu, hindert sie oder führt sie nicht darauf, in der Stille des Nachdenkens in das Wesen der Gesetzgebung und Regierung einzudringen (bei wenigen europäischen Nationen herrscht solche ausgebildete Fertigkeit des Räsonnements im Sinne ihrer Vorurteile und so wenig Tiefe der Grundsätze; der Ruhm und der Reichtum macht es überflüssig, auf die Grundlagen der vorhandenen Rechte zurückzugehen, wozu bei den Völkern, die den Druck derselben empfinden, die äußerliche Not und das dadurch geweckte Bedürfnis der Vernunft treibt.

Wir kommen zu den formelleren Gesichtspunkten zurück, die sich unmittelbarer an die vorliegende Reformbill anknüpfen. Ein Gesichtspunkt von großer Wichtigkeit, der auch von den Gegnern der Bill hervorgehoben wird, ist der, daß im Parlament die verschiedenen großen Interessen der Nation repräsentiert werden sollen, und welche Veränderungen nun diese Repräsentation durch die vorliegende Bill erleiden würde.

11/105 Die Ansichten hierüber scheinen verschieden, indem der Herzog von Wellington äußert, daß, der in Rede stehenden Bill zufolge, die größere Masse der Wähler aus Krämern bestehen würde; hiermit schiene das Handelsinteresse Vorteile zu erlangen; allein die Ansicht ist allgemein und wird zu ihren Gunsten sehr geltend gemacht, daß der Landbesitz und das Ackerbauinteresse nicht nur nichts von ihrem Einflusse verlieren, sondern, indem der Entwurf von den aufzuhebenden bisherigen Wahlberechtigungen den großen Städten oder dem Handelsinteresse nur 25 Mitglieder, den Grafschaften aber oder dem Landbesitz mit Einschluß kleinerer Städte, wo auch meistenteils der Einfluß des Landbesitzers obwalte, die übrigen 81 zuteile, vielmehr eine relative Erweiterung erhalten werde. Besonders merkwürdig ist es in dieser Rücksicht, daß eine Anzahl von Kaufleuten, und zwar die ersten Bankiers Londons, die mit der Ostindischen Kompagnie und der Bank von England in Verbindung stehen, sich gegen die Bill erklärt haben, - und aus dem Grunde, weil diese Maßregel, während sie die Repräsentation des Königreichs auf die große Basis des Eigentums zu stützen und diese Basis auszudehnen beabsichtige, in ihrer praktischen Wirkung Hauptzugänge verschließen würde, vermittels welcher die Geld-, Handels-, Schiffahrts- und Kolonialinteressen, zusammen mit allen anderen Interessen im ganzen Lande und in allen auswärtigen Besitzungen bis zu den entferntesten Punkten, bisher im Parlament repräsentiert wurden.

11/106 Diese Hauptzugänge sind die Flecken und Städtchen, in denen ein Parlamentssitz direkt zu kaufen steht. Es konnte bisher auf dem Wege des gewöhnlichen Handels mit Parlamentssitzen mit Sicherheit dafür gesorgt werden, daß Bankdirektoren, ingleichen Direktoren der Ostindischen Kompagnie sich im Parlament befanden, wie die großen Plantagenbesitzer auf den westindischen Inseln und andere Kaufleute, die solche große Handelszweige beherrschen, sich gleichfalls mit solchen Stellen versehen, um ihre und ihrer Assoziation Interessen wahrzunehmen, die allerdings zugleich für das Gesamtinteresse Englands so wichtig sind. Aus dem letzten Parlament wurde der Bankdirektor Manning der seit vielen Jahren darin saß, darum ausgeschlossen, weil von seinem Konkurrenten die Anwendung von Bestechung bei seiner Wahl bewiesen wurde. Daß die unterschiedenen großen Interessen der Nation in ihrem großen Rate repräsentiert werden sollen, ist ein England eigentümlicher Gesichtspunkt, der in seiner Art auch der Konstitution der älteren Reichs- und Landstände in allen Monarchien Europas zugrunde gelegen hat, wie er noch, z. B. in der schwedischen Verfassung, die Basis der Abordnung zum Reichstage ausmacht. Er ist dem modernen Prinzip, nach welchem nur der abstrakte Wille der Individuen als solcher repräsentiert werden soll, entgegengesetzt, und wenn in England zwar auch die subjektive Willkür der Barone und der sonstigen zur Wahl Privilegierten die Grundlage der Besetzung der Stellen ausmacht, hiermit die Repräsentation der Interessen selbst dem Zufall anheimgestellt ist, so gilt sie doch für ein so wichtiges Moment, daß die angesehensten Bankiers sich nicht schämen, in die Korruption des Verkaufs von Parlamentsstellen einzugehen und sich in einer öffentlichen Erklärung an das Parlament zu beschweren, daß jenen großen Interessen durch die Bill dieser der Zufälligkeit nicht ausgesetzte Weg der Bestechung abgeschnitten werden solle, im Parlament repräsentiert zu werden. Moralische Beweggründe weichen solchem wichtigen Gesichtspunkte, aber es ist der Mangel einer Verfassung, daß sie das, was notwendig ist, dem Zufall überläßt und dasselbe auf dem Wege der Korruption, den die Moral verdammt, zu erlangen nötigt. Die Interessen, wie sie in die Stände organisch unterschieden sind - in dem angeführten Beispiele Schwedens in die Stände des Adels, der Geistlichkeit, der Städtebürger und der Bauern -, entsprechen zwar dem jetzigen Zustand der meisten Staaten, nachdem wie in England die erwähnten anderen Interessen nunmehr mächtig geworden sind, nicht mehr vollständig; dieser Mangel wäre jedoch leicht zu beseitigen, wenn die frühere Basis des inneren Staatsrechts wieder verstanden würde, nämlich daß die realen Grundlagen des Staatslebens, so wie sie wirklich unterschieden sind und auf ihren unterschiedenen Gehalt wesentlicher Bedacht in der Regierung und Verwaltung genommen werden muß, auch mit Bewußtsein und ausdrücklich herausgehoben, anerkannt und, wo von ihnen gesprochen und über sie entschieden werden soll, sie selbst, ohne daß dies dem Zufall überlassen würde, zur Sprache gelassen werden sollen. Napoleon hat in einer Konstitution, welche er dem Königreich Italien gegeben, die Berechtigung zur Repräsentation nach den Klassen von Possidenti, Dotti, Merchanti in dem Sinne jenes Gesichtspunkts eingeteilt.

11/107 In den früheren Parlamentsverhandlungen über vorgeschlagene sehr partielle Reformen war immer ein Hauptgrund dagegen, der auch gegenwärtig hervorgehoben wird, der, daß bei der bisherigen Besetzung des Parlaments alle großen Interessen repräsentiert seien, daß die Sachen, nicht Individuen als solche, sich auszusprechen und geltend zu machen Gelegenheit haben sollen. In dieses Moment scheint dasjenige einzutreten - denn es ist nicht näher ausgeführt -, was der Herzog von Wellington in seiner letzten Rede dem Oberhause als einen Punkt an das Herz legt, der bisher von demselben wie von dem Unterhause übersehen worden sei, nämlich daß eine gesetzgebende Versammlung und keine Korporation von Stimmfähigen, ein Unterhaus und kein neues System für die Konstituenten zu schaffen seien. Wenn es nicht um Rechte der Stimmfähigkeit und darum, wer die Konstituenten sein sollen, sondern um das Resultat, daß eine gesetzgebende Versammlung und ein Unterhaus konstituiert sei, zu tun wäre, so könnte allerdings gesagt werden, daß ein solches Unterhaus bereits nach dem bisherigen Repräsentationsrechte konstituiert sei, - und zwar führt der Herzog im Verfolg der Rede das Zeugnis eines Freundes der Reformbill an, daß das gegenwärtige Unterhaus so beschaffen sei, daß kein besseres gewählt werden könnte. Und in der Tat liegt in der Reformbill selbst weiter keine Garantie, daß ein nach derselben mit Verletzung der bisherigen positiven Rechte gewähltes vorzüglicher sein werde.

11/108 Diese Rechte setzt der Herzog in seiner Rede dem Rechte gleich, vermöge dessen ihm sein Sitz im Oberhause so wenig entzogen, als dem Minister, Grafen Grey, seine Güter in Yorkshire genommen werden dürfen. Die Bill enthält allerdings das neue Prinzip, daß das privilegierte Wahlrecht nicht mehr in dieselbe Kategorie mit dem eigentlichen Eigentumsrechte gesetzt wird. Nach dieser Seite ist es als richtig anzuerkennen, was die Gegner der Bill ihr vorwerfen, daß sie, vermöge ihres neuen Prinzips selbst, schlechthin inkonsequent in sich sei. Ein persönlich nähertretender Vorwurf hierüber liegt in der Angabe, daß die Grenzlinie, nach welcher privilegierten kleineren Städtchen das Wahlrecht gelassen werden solle, in der Bill mit Vorbedacht so gezogen sei, daß dem Herzog von Bedford, Bruder des Lord John Russell, der die Bill ins Unterhaus eingebracht hat, seine Boroughs nicht angerührt würden. Die Bill ist in der Tat ein Gemisch von den alten Privilegien und von dem allgemeinen Prinzip der gleichen Berechtigung aller Bürger - mit der äußerlichen Beschränkung einer Grundrente von 10 Pfd. - zur Stimmgebung über diejenigen, von welchen sie vertreten werden sollen. Indem sie so den Widerspruch des positiven Rechts und des allgemeinen Gedankenprinzips in sich aufgenommen hat, stellt sie das, was bloß aus dem Boden des alten Lehensrechts stammt, in das viel grellere Licht der Inkonsequenz, als wie noch alle Berechtigungen insgesamt auf einem und demselben Boden des positiven Rechts fußten.

11/109 Dies Prinzip für sich eröffnet allerdings eine Unendlichkeit von Ansprüchen, der wohl zunächst die parlamentarische Macht Schranken setzen kann; in seiner Konsequenz durchgeführt, würde es mehr eine Revolution als eine bloße Reform sein. Daß aber solche weiteren Ansprüche nicht sobald mit besonderer Energie mögen erhoben werden, dafür spricht die, wie es scheint, sehr allgemeine Zufriedenheit der mittleren und unteren Klassen der drei Königreiche mit der Bill. Den sogenannten praktischen, d. h. auf Erwerb, Subsistenz, Reichtum gerichteten Sinn der britischen Nation scheinen die Bedürfnisse der oben angeführten materiellen Rechte noch wenig ergriffen zu haben; noch weniger ist durch ganz formelle Prinzipien abstrakter Gleichheit etwas bei ihm auszurichten; der Fanatismus solcher Prinzipien ist diesem Sinne fremder. Dieser praktische Sinn zwar wird selbst in unmittelbaren Verlust gesetzt, indem eine große Menge den Gewinn der Bestechung verliert, durch die Erhöhung der Bedingung der Wählereigenschaft von 40 Schillingen auf das Fünffache. Hat diese höhere Klasse24)  bisher einen reellen Vorteil von ihrem Wählen gezogen, so geht er ihr nicht verloren. Soeben ist ein von der Stadt Liverpool gewähltes Mitglied vom Parlament ausgeschlossen worden, weil von den Wählern die Annahme von Bestechung bewiesen worden ist; die Wähler in dieser Stadt sind sehr zahlreich, und da sie sehr reich ist, so wäre zu vermuten, daß sich unter den Bestochenen auch viele Wohlhabende befunden haben. So gut ferner, als die großen Gutsbesitzer Hunderte und Tausende von ihren besitzlosen Pächtern als Eigentümer einer freien Grundrente von 40 Schillingen aufzuführen wußten, so gut wird sich auch diese eigentümliche Weise, sich Stimmen zu verschaffen, bei dem neuen Zensus einrichten und jene abhängigen Menschen sich in Grundrentenbesitzer von zehn Pfunden maskieren lassen. Nicht weniger wird das mehrwöchentliche Schlemmen und der Rausch, in den die freigelassene Wildheit des englischen Pöbels sich auszulassen Aufforderung und Bezahlung erhielt, sich, der Erhöhung der Bedingungsrente ungeachtet, jenen Genuß nehmen lassen. Bei der vorletzten Parlamentswahl wurde angegeben, daß in der volkreichen Grafschaft York für die Wahl eines dasigen Gutsbesitzers, Beaumont, 80 000 Pfd. St. (gegen 560 000 Rtlr.) ausgegeben worden sind26) ; wenn in Parlamentsverhandlungen vorgebracht worden ist, daß die Kosten bei den Wahlen nachgerade allzu stark werden, so ist die Frage, wie das Volk es ansehen wird, daß an ihm die Reichen Ersparnisse machen wollen. Wie sich diese Seite eines reellen Vorteils stellen [wird], welche neue Kombinationen von der unermüdlichen Spekulation der mit dem Handel der Parlamentssitze sich befassenden Agenten erfunden werden, ist noch unbestimmt; es würde zu früh sein, auf die Veränderung, die in diesem Interesse vorgeht, Vermutungen bauen zu wollen.

11/112 Ein höheres Interesse aber scheint das Stimmrecht selbst darzubieten, indem es für sich das Verlangen und die Forderung einer allgemeineren Erteilung desselben aufregt. Der Erfahrung nach zeigt sich jedoch die Ausübung des Stimmrechts nicht so anziehend, um gewaltige Ansprüche und daraus entstehende Bewegungen zu veranlassen. Es scheint vielmehr bei den Stimmberechtigten eine große Gleichgültigkeit dagegen, des damit verbundenen Interesses der Bestechung ungeachtet, zu herrschen; aus der zahlreichen Klasse derer, die insbesondere durch die Erhöhung des Wahlzensus dasselbe verlieren oder denen es, indem ihre Stimmen in die allgemeine Menge der Berechtigten der Grafschaft geworfen werden, sehr geschwächt wird, sind noch keine Petitionen gegen die ihnen so nachteilige Bill zum Vorschein gekommen. Die Reklamationen dagegen sind von solchen erhoben worden, welchen die Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit, einen Parlamentssitz zu erhalten, geschmälert wird oder ganz verlorengeht. Durch eine Parlamentsakte ist vor einem Jahr durch Erhöhung der zum Stimmrecht erforderlichen Rente in Irland einer Anzahl von 200 000 Individuen ihr Wahlrecht genommen worden, ohne daß sie eine Beschwerde über diesen Verlust ihres Berufs, an den Staats- und Regierungsangelegenheiten teilzunehmen, erhoben hätten. Nach allen Umständen sehen die Wähler in ihrem Rechte eine Eigenschaft, die vornehmlich denen zugute kommt, welche in das Parlament gewählt zu werden wünschen und für deren eigenes Gutdünken, Willkür und Interesse auf alles, was in jenem Rechte von Mitregieren und Mitgesetzegeben liegt, Verzicht geleistet werde. - Das Hauptgeschäft bei einer Wahl, wofür die Kandidaten Agenten annehmen, die mit den Lokalitäten und Persönlichkeiten sowie mit der Art, diese zu traktieren, bekannt sind, ist das Aufsuchen und Herbeibringen von Wahlberechtigten ebensosehr, als sie zugunsten ihrer Patrone, insbesondere durch Bestechung, zu bestimmen; die großen Gutsbesitzer lassen die Scharen ihrer Pächter, deren ein Teil, wie vorhin bemerkt, soeben in momentane Besitzer der erforderlichen Grundrente travestiert worden, zusammentreiben. Brougham beschrieb bei einer vorigen Wahl launig eine Szene, wo man sie in Höfen bei Feuern, Pudding und Porter biwakieren und, um sie dem Einfluß der Gegner zu entziehen, darin bis zu dem Augenblicke verschließen ließ, wo sie ihr gehorsames Votum abzugeben haben. Diese Gleichgültigkeit gegen das Wahlrecht und dessen Ausübung kontrastiert im höchsten Grade damit, daß in demselben das Recht des Volkes liegt, an den öffentlichen Angelegenheiten, den höchsten Interessen des Staats und der Regierung teilzunehmen, und daß die Ausübung desselben eine hohe Pflicht sei, da die Konstituierung eines wesentlichen Teils der Staatsgewalt, der Repräsentantenversammlung darauf beruht, ja, da dies Recht und seine Ausübung im französischen Stile der Akt der Souveränität des Volkes, und zwar sogar der einzige sei. Aus solcher Gleichgültigkeit gegen dieses Recht kann leicht die Beschuldigung der politischen Stumpfheit oder Verdorbenheit eines Volkes gezogen werden, wie aus der Gewohnheit der Bestechung bei Ausübung desselben. Diese harte Ansicht muß sich jedoch mildern, wenn man erwägt, was zu solcher Lauigkeit mitwirken muß; es ist dies offenbar die Empfindung der wirklichen Gleichgültigkeit der einzelnen Stimme unter den vielen Tausenden, die zu einer Wahl konkurrieren. Von ungefähr 658, die gegenwärtig in das englische Unterhaus, oder von 430 Mitgliedern, die in die französische Kammer zu wählen sind (die Änderung, welche diese Zahlen demnächst erleiden werden, ist hier gleichgültig), ist es ein Mitglied, das zu ernennen ist, - unter solcher Anzahl schon eine sehr unansehnliche Fraktion; aber die einzelne Stimme ist eine noch um so viel geringfügigere Fraktion, als es 100 oder 1000 Stimmen sind, die dazu konkurrieren. Wenn die Anzahl der durch das neue französische Wahlgesetz zu produzierenden Wähler auf 200 000 geschätzt, die Anzahl der danach zu erwählenden Mitglieder aber in runder Summe zu 450 angenommen wird, so ergibt sich die einzelne Wahlstimme als der zweimal hunderttausendste Teil der ganzen Wahlmacht und als der neunzigmillionste Teil des einen der drei Zweige der Macht, welche Gesetze gibt.

11/113 Das Individuum stellt sich schwerlich die Geringfügigkeit seiner Wirksamkeit in diesen Zahlen vor, aber hat nicht weniger die bestimmte Empfindung dieser quantitativen Unbedeutendheit seiner Stimme, und das Quantitative, die Anzahl der Stimmen, ist hier allein das Praktische und Entscheidende. Es mögen wohl die qualitativen hohen Gesichtspunkte der Freiheit, der Pflicht der Ausübung des Souveränitätsrechtes, des Anteils an den allgemeinen Staatsangelegenheiten gegen die Lässigkeit hervorgetan werden; der gesunde Menschenverstand hält sich gern an das Effektive; und wenn dem Individuum das Gewöhnliche vorgestellt wird, daß, wenn jeder so lässig dächte, der Bestand des Staats und noch mehr die Freiheit in Gefahr käme, so muß dasselbe sich ebensosehr des Prinzips erinnern, auf welches seine Pflicht, das ganze Recht seiner Freiheit gebaut wird, - nämlich daß es sich nicht durch die Betrachtung dessen, was andere tun, sondern nur durch seinen eigenen Willen bestimmen lassen solle und daß seine individuelle Willkür das Letzte und eben das Souveräne ist, das ihm zukommt und zuerkannt ist. - Ohnehin ist dieser für sich so geringfügige Einfluß auf die Personen beschränkt und wird noch unendlich geringfügiger dadurch, daß er sich nicht auf die Sache bezieht, diese vielmehr ausdrücklich ausgeschlossen ist. Nur in der demokratischen Konstitution Frankreichs vom Jahre I unter Robespierre, die vom ganzen Volk angenommen wurde, aber freilich um so weniger zu irgendeiner Ausführung kam, war angeordnet, daß den einzelnen Bürgern auch die Gesetze über die öffentlichen Angelegenheiten zur Beschlußnahme vorgelegt werden sollten. - Die Wähler sind ferner auch nicht einmal Kommittenten, die ihrem Deputierten Instruktionen zu geben hätten; die Cahiers, welche die Mitglieder der Nationalversammlung bei ihrer Sendung mitbekommen hatten, wurden sogleich beiseite gelegt und von beiden Teilen vergessen, und es gilt für einen der wesentlichsten konstitutionellen Grundsätze in England und Frankreich, daß die erwählten Mitglieder ebenso souverän in ihren Stimmgebungen seien als ihre Wähler in den ihrigen. Beide haben bei ihren Beratungen und Beschlüssen über die öffentlichen Angelegenheiten nicht den Charakter von Beamten und teilen mit dem Könige, was für ihn sanktioniert ist, für die Erfüllung ihrer Pflichten keine Verantwortlichkeit zu haben.

11/114 Infolge des Gefühls der stattfindenden Geringfügigkeit des Einflusses des Einzelnen und der an dies Recht geknüpften souveränen Willkür lehrt denn die Erfahrung, daß die Wahlversammlungen überhaupt nicht zahlreich besucht werden; die Zahlen, die man in den öffentlichen Blättern zuweilen von den Stimmberechtigten und von den bei der Wahl wirklich Stimmenden angegeben findet, zeigen sich selbst in Frankreich für die aufgeregten Zeiten der letzten Regierungsjahre Karls X. gewöhnlich als sehr voneinander abweichend; bei der neuesten, im Mittelpunkte des politischen Interesses, in Paris, abgehaltenen Wahl, wo es an Eifer der Parteien, die Wahlberechtigten zum Stimmabgeben herbeizurufen, nicht gefehlt zu haben scheint, ist bei ungefähr achtzehnhalbhundert Wahlberechtigten angegeben, daß sich etwa 600 nicht eingefunden haben. Es möchte in dieser Rücksicht interessant sein, auch aus anderen Kreisen, wo das Wahlrecht sämtlichen Bürgern übertragen ist und ein ihnen viel näherliegendes Interesse betrifft - z. B. von Wahlversammlungen für Erwählung der Stadtverordneten im preußischen Staate -, das Durchschnittsverhältnis der Stimmberechtigten zu den wirklich Stimmenden kennenzulernen. - In früheren Perioden der Französischen Revolution hat der Eifer und das Benehmen der Jakobiner in den Wahlversammlungen es den ruhigen und rechtschaffenen Bürgern verleidet, auch gefährlich gemacht, von dem Stimmrecht Gebrauch zu machen, und die Faktion hat allein das Feld behauptet. - Wenn die über die Wahlberechtigung gegenwärtig beschließenden großen politischen Körper eine Pflicht hoher Gerechtigkeit zu erfüllen glauben, daß sie die äußerlichen Bedingungen dieser Befugnis erweitern und sie einer größeren Anzahl erteilen, so dürfte ihrer Erwägung entgehen, daß sie eben damit den Einfluß des Einzelnen vermindern, seine Vorstellung von dessen Wichtigkeit und dadurch sein Interesse, dies Recht auszuüben, schwächen, abgesehen davon, wie überhaupt irgendeine Staatsgewalt dazu komme, über dieses Recht der Bürger zu disponieren, dabei 50 oder 100 Franken oder soviel Pfund Sterling in Überlegung zu nehmen und dies Recht nach solchen Größen zu ändern - ein Recht, welches seiner Bestimmung nach als souverän, ursprünglich, unveräußerlich, überhaupt als das Gegenteil davon angenommen worden, daß es erteilt oder genommen werden könne.

11/115 Wie der in so gutem Rufe stehende gesunde Menschenverstand des englischen Volkes die Individuen die Unbedeutendheit ihres Einflusses auf die Staatsangelegenheiten durch ihre einzelne Stimme empfinden läßt, so gibt derselbe gesunde Menschenverstand auch das richtige Gefühl seiner {Unwissenheit überhaupt und der} geringen Befähigung, um die zu hohen Staatsämtern erforderlichen Talente, Geschäftskenntnis, Fertigkeit und Geistesbildung zu beurteilen; sollten ihm 40 Schillinge oder 10 Pfund Grundrente oder 200 Franken direkter Steuern, die Zusatzcentimen mit eingerechnet oder nicht, einen so großen Zuwachs von Befähigung zu enthalten scheinen? Die Strenge der französischen Kammern, den Gesichtspunkt sonstiger Befähigung gegen die, welche in den 200 Fr. mit [oder] ohne die Zusatzcentimen liegen soll, auszuschließen und sie nur den Mitgliedern des Institutes zuzuschreiben, ist charakteristisch genug; der Formalismus der Achtung der 200 Fr. hat die Achtung für die Befähigung und den guten Willen von Präfektur-, Gerichtsräten, Ärzten, Advokaten usf., die nicht soviel Steuern bezahlen, überwunden. - Überdem wissen die Stimmgebenden, daß sie vermöge ihres souveränen Rechts es überhoben sind, eine Beurteilung oder gar Prüfung der sich vorschlagenden Kandidaten vorangehen zu lassen, und daß sie ohne all dergleichen zu entscheiden haben. Es ist daher eben kein Wunder, daß in England die Individuen in großer Anzahl - und es käme noch darauf an, ob es nicht die Mehrzahl ist - es bedürfen, daß sie zu der ihnen wenig wichtigen Mühwaltung des Stimmgebens durch die Kandidaten aufgereizt werden und daß sie für solche Mühwaltung, die den Kandidaten zugute kommt, sich von denselben mit Bändern, Braten und Bier und einigen Guineen schadlos halten lassen. Die Franzosen, neuer in dieser politischen Laufbahn, allerdings auch durch die wichtigsten Interessen des noch nicht tiefer konsolidierten, vielmehr in innerste Gefahr gebrachten Zustands gedrängt, sind noch nicht so sehr auf diese Art von Schadloshaltung gefallen; aber indem sie die Sachen und ihren Anteil daran ernster zu nehmen aufgeregt worden, haben sie sich für die Geringfügigkeit des individuellen Anteils ihrer Souveränität an den öffentlichen Angelegenheiten, durch selbst genommenen Anteil auch an den Sachen in Insurrektionen, Klubs, Assoziationen usf. entschädigt und Recht verschafft.28)

11/117 Die vorher berührte Eigentümlichkeit einer Gewalt in England, welche untergeordnet sein soll und deren Mitglieder zugleich ohne Instruktion, Verantwortlichkeit, ohne Beamte zu sein, über die Gesamtangelegenheiten des Staats beschließen, begründet ein Verhältnis zu dem monarchischen Teil der Verfassung; es ist zu erwähnen, welchen Einfluß die Reformbill auf dieses Verhältnis und auf die Regierungsgewalt überhaupt haben möge. Für diese Betrachtung ist vorher an die nächste Folge der erwähnten Eigentümlichkeit zu erinnern, daß nämlich in England durch dieselbe die monarchische Gewalt und die Regierungsgewalt sehr voneinander verschieden sind. Der monarchischen Gewalt kommen die hauptsächlichsten Zweige der höchsten Staatsmacht zu, vornehmlich diejenigen, welche die Beziehung zu anderen Staaten betreffen, die Macht, Krieg und Frieden zu beschließen, die Disposition über die Armee, die Ernennung der Minister - doch ist es Etikette geworden, daß der Monarch direkt nur den Präsidenten des Ministerialkonseils ernennt und dieser das übrige Kabinett zusammensetzt -, die Ernennung der Armeebefehlshaber und Offiziere, der Gesandten usf. Indem nun dem Parlament die souveräne Beschließung des Budgets (mit Einschluß selbst der Summe für die Sustentation des Königs und seiner Familie), d. i. des Gesamtumfangs der Mittel, Krieg und Frieden zu machen, eine Armee, Gesandte usf. zu haben, zusteht und ein Ministerium hiermit nur regieren, d. i. existieren kann, insofern es sich den Ansichten und dem Willen des Parlaments anschließt, so ist der Anteil des Monarchen an der Regierungsgewalt mehr illusorisch als reell, und die Substanz derselben befindet sich im Parlamente. Bekanntlich hat Sieyes, der den großen Ruf tiefer Einsichten in die Organisation freier Verfassungen hatte, in seinem Plane, den er endlich bei dem Übergang der Direktorialverfassung in die konsularische aus seinem Portefeuille hervorziehen konnte, damit nun Frankreich in den Genuß dieses Resultates der Erfahrung und des gründlichen Nachdenkens gesetzt werde, einen Chef an die Spitze des Staats gestellt, dem der Pomp der Repräsentation nach außen und die Ernennung des obersten Staatsrats und der verantwortlichen Minister wie der weiteren untergeordneten Beamten zustände, so daß die oberste Regierungsgewalt jenem Staatsrat anvertraut werden, der Proclamateur-électeur aber keinen Anteil an derselben haben sollte. Man kennt das soldatische Urteil Napoleons, der sich zum Herrn und Regenten gemacht fühlte, über dies Projekt eines solchen Chefs, in welchem er nur die Rolle eines cochonà l’engrais de quelques millions sah, welche zu übernehmen sich kein Mann von einigem Talent und etwas Ehre geneigt finden werde. Es war in diesem Projekt übersehen (und hier wohl redlicherweise, was in anderen mit vollem Bewußtsein und vollständiger Absicht eingerichtet worden ist), daß die Ernennung der Personen des Ministeriums und der anderen Beamten der ausübenden Gewalt für sich etwas Formelles und Ohnmächtiges ist und der Sache nach dahin fällt, wo effektiv sich die Regierungsgewalt befindet. Diese sehen wir in England im Parlamente; wenn in den mannigfaltigen monarchischen Konstitutionen, deren Erschaffung wir erlebt haben, die formelle Scheidung der Regierungsgewalt als der ausübenden von einer nur gesetzgebenden und richterlichen Gewalt ausgesprochen und jene sogar mit Pomp und Auszeichnung herausgestellt ist, so ist immer die Besetzung des Ministeriums das Zentrum der Kontestation und des Kampfes - des der Krone unbedingt zugeschriebenen Rechtes dieser Besetzung ungeachtet - geworden, und die sogenannte nur gesetzgebende Gewalt hat den Sieg davongetragen; so ist auch unter der neuesten Verfassung Frankreichs in den täglichen politischen und anderen Anfragen und Kontestationen die Tendenz nicht zu verkennen, das Ministerium zu nötigen, das Hauptquartier der Regierung in die Deputiertenkammer zu verlegen, wo jenes selbst dahin gebracht worden ist, sich mit seinen Unterbeamten in öffentliche Kontestationen einlassen zu müssen.

11/119 Eine Beziehung auf die im Parlament liegende Regierungsgewalt hat zunächst das, was die Gegner der Reformbill zugunsten der Burgflecken, durch deren Besitz viele Parlamentssitze von einzelnen Individuen oder Familien abhängen, anführen, daß nämlich vermittels dieses Umstandes die ausgezeichnetsten Staatsmänner Englands den Weg in das Parlament und von da in das Ministerium gefunden haben. Es wird wohl geschehen, daß ein ausgezeichnetes gründliches Talent oft eher der Privatfreundschaft bekannt wird und in dem Fall ist, nur durch individuelle Großsinnigkeit zu dem ihm gebührenden Platz gelangen zu können, den es bei mangelndem Vermögen und Familienzusammenhang von der Masse der Bürger einer Stadt oder Grafschaft sonst vielleicht nicht erreichen würde. Aber dergleichen Beispiele können dem Reiche der Zufälligkeiten zugeschrieben werden, wo sich einer Wahrscheinlichkeit leicht eine andere, einem möglichen Nachteil ein möglicher Vorteil entgegenstellen läßt. - Verwandt damit ist eine andere angebliche Folge von größerer Wichtigkeit, auf welche der Herzog von Wellington aufmerksam machte, der zwar nicht das Ansehen eines Redners hat, weil ihm die wohlfließende, stundenlang fort unterhaltende und an Selbstostentation so reiche Geschwätzigkeit abgeht, durch welche viele Parlamentsglieder zu so großem Rufe der Beredsamkeit gelangt sind, dessen Vorträge aber trotz des Abgerissenen der Sätze, was ihnen zum Vorwurf gemacht wird, eines Gehalts und das Wesen der Sache treffender Gesichtspunkte nicht ermangeln. Er äußert nämlich die Besorgnis, daß an die Stelle derjenigen Männer, denen jetzt im Parlamente die Besorgung des öffentlichen Interesses anvertraut sei, ganz andere treten werden, und fragt ein andermal, ob denn die Krämer, aus welchen, wie früher angegeben, nach seiner Ansicht infolge der neuen Bill die größere Masse der Wähler bestehen werde, die Leute seien, welche die Mitglieder für den großen Rat der Nation wählen sollen, der über die einheimischen und auswärtigen Angelegenheiten, über die Interessen des Ackerbaus, der Kolonien und Fabriken zu entscheiden hat. - Der Herzog spricht aus der Anschauung des englischen Parlaments, in welchem über der Masse unfähiger und unwissender, mit dem Firnis der gewöhnlichen Vorurteile und aus der Konversation geschöpfter Bildung, oft nicht einmal hiermit versehener Mitglieder eine Anzahl talentvoller, sich der politischen Tätigkeit und dem Staatsinteresse gänzlich widmender Männer steht. Auch dem größeren Teile von diesen ist ein Sitz im Parlament gesichert, teils durch ihren eigenen Reichtum und den Einfluß, den sie selbst oder ihre Familie in einem Burgflecken, Stadt oder Grafschaft besitzen, teils durch den Einfluß des Ministeriums und dann ihrer Parteifreunde.

An diese Klasse schließt sich eine Menge Männer an, welche die politische Tätigkeit zum Geschäft ihres Lebens machen, sei es, daß sie dies aus Liebhaberei tun und von unabhängigem Vermögen sind oder daß sie öffentliche Stellen bekleiden und diese durch die Konnexion mit parlamentarischem Einfluß erlangt haben; aber auch wenn sie dieselben sonst erhalten haben, können sie sowohl nach ihrer amtlichen Stellung als nach dem allgemeinen inneren Beruf es nicht unterlassen, sich an die politische Klasse und eine Partei derselben anzuschließen. Wo der Staatsdienst nicht an sonstige Bedingungen, z. B. gemachter wissenschaftlicher Studien, Staatsprüfungen, praktischer Vorbereitungskurse u. dgl., geknüpft ist, muß das Individuum sich jener Klasse einverleiben; es hat in ihr eine Wichtigkeit sich zu verschaffen, ist durch ihren Einfluß getragen, wie umgekehrt der seinige derselben zugeschlagen wird. Seltene Anomalien sind von dieser Konnexion isolierte Individuen, wie z. B. Hunt, die in das Parlament kommen, darin aber nicht unterlassen, eine seltsame Figur zu machen.

11/122 Ein Hauptelement der Macht dieses Zusammenhangs - dessen sonstige Bande, Familienkonnexionen, Politisieren und Reden bei Gastmahlen usf., der unendliche, nach allen Teilen der Erde sich erstreckende politische Briefwechsel, auch das gemeinsame Herumtreiben auf Landsitzen, Pferderennen, Fuchsjagden usf., zwar nicht gestört werden -, die Disposition nämlich über eine Menge von Parlamentssitzen, erleidet allerdings durch die Reformbill eine bedeutende Modifikation, welche wohl die vom Herzog berührte Wirkung haben mag, daß viele andere Individuen an die Stelle solcher treten, die zu dem gegenwärtigen Kreise der sich dem Interesse der Staatsregierung Widmenden gehören, aber die auch den Erfolg nach sich zu ziehen geeignet ist, daß die Gleichförmigkeit von Maximen und Rücksichten, die in jener Klasse vorhanden sind und den Verstand des Parlaments ausmachen, eine Störung erfährt. Zwar scheint es nicht, daß z. B. Hunt, sosehr er isoliert steht, über die gewöhnlichen Kategorien von Druck des Volks durch die Auflagen, Sinekuren usf. hinausginge, aber der Weg in das Parlament mag durch die Reform für Ideen offen werden, die den Interessen jener Klasse entgegen, daher auch noch nicht in ihre Köpfe gekommen sind, - Ideen, welche die Grundlagen einer reellen Freiheit ausmachen und die oben berührten Verhältnisse von Kircheneigentum, Kirchenorganisation, geistlichen Pflichten, dann die gutsherrlichen und die sonstigen aus dem Lehensverhältnisse stammenden bizarren Rechte und Beschränkungen des Eigentums und andere Massen des Chaos der englischen Gesetze betreffen, - Ideen, die in Frankreich mit vielen weiteren Abstraktionen vermengt und mit den bekannten Gewalttätigkeiten verbunden, unvermischter in Deutschland längst zu festen Prinzipien der inneren Überzeugung und der öffentlichen Meinung geworden sind und die wirkliche, ruhige, allmähliche, gesetzliche Umbildung jener Rechtsverhältnisse bewirkt haben, so daß man hier mit den Institutionen der reellen Freiheit schon weit fortgeschritten, mit den wesentlichsten bereits fertig und in ihrem Genusse ist, während die Regierungsgewalt des Parlaments kaum noch ernstlich daran erinnert worden ist und England von den dringenden Forderungen jener Grundsätze und von einer verlangten raschen Verwirklichung derselben in der Tat die größten Erschütterungen seines gesellschaftlichen und des Staatsverbandes zu fürchten hätte. So enorm innerhalb Englands der Kontrast von ungeheurem Reichtum und von ganz ratloser Armut ist, so groß und leicht noch größer ist der, welcher zwischen den Privilegien seiner Aristokratie und überhaupt den Institutionen seines positiven Rechts einerseits und andererseits den Rechtsverhältnissen und Gesetzen, wie sie sich in den zivilisierteren Staaten des Kontinents umgestaltet haben, und den Grundsätzen stattfindet, die, insofern sie auf die allgemeine Vernunft gegründet sind, auch dem englischen Verstand nicht, wie bisher, so immer fremd bleiben können. - Die novi homines, von denen der Herzog von Wellington besorgt, daß sie sich an den Platz bisheriger Staatsmänner eindrängen werden, mögen zugleich an diesen Grundsätzen für den Ehrgeiz und die Erlangung von Popularität die stärkste Stütze finden. Weil es in England nicht der Fall sein kann, daß diese Grundsätze von der Regierungsgewalt, die bis jetzt in den Händen jener privilegierten Klasse ist, aufgenommen und von ihr aus verwirklicht werden, so würden die Männer derselben nur als Opposition gegen die Regierung, gegen die bestehende Ordnung der Dinge und die Grundsätze selbst nicht in ihrer konkreten praktischen Wahrheit und Anwendung wie in Deutschland, sondern in der gefährlichen Gestalt der französischen Abstraktion eintreten müssen. Der Gegensatz der hommes d’état und der hommesà principes, der in Frankreich zu Anfang der Revolution gleich ganz schroff eintrat und in England noch keinen Fuß gefaßt hat, mag wohl durch die Eröffnung eines breiteren Wegs für Parlamentssitze eingeleitet sein; die neue Klasse kann um so leichter Fuß fassen, da die Prinzipien selbst als solche von einfacher Natur sind, deswegen sogar von der Unwissenheit schnell aufgefaßt und mit einiger Leichtigkeit des Talents (weil sie um ihrer Allgemeinheit willen ohnehin die Prätention haben, für alles auszureichen) sowie mit einiger Energie des Charakters und des Ehrgeizes für eine erforderliche, alles angreifende Beredsamkeit ausreichen und auf die Vernunft der zugleich ebenso hierin unerfahrenen Menge eine blendende Wirkung ausüben, wogegen die Kenntnis, Erfahrung und Geschäftsroutine der hommes d’état nicht so leicht sich anschaffen lassen, welche für die Anwendung und Einführung der vernünftigen Grundsätze in das wirkliche Leben gleich notwendig sind.

11/123 Durch ein solches neues Element würde aber nicht nur diejenige Klasse gestört, deren Zusammenhang die Staatsgeschäfte in Händen hat, sondern es ist die Regierungsgewalt, die aus ihrem Gleise gerückt werden könnte. Sie liegt, wie bemerkt worden, in dem Parlament; sosehr es in Parteien unterschieden ist und mit so großer Heftigkeit diese einander gegenübertreten, sowenig sind sie Faktionen; sie stehen innerhalb desselben allgemeinen Interesses, und ein Ministerwechsel hat bisher mehr nach außen, in Rücksicht auf Krieg und Frieden, als nach innen bedeutende Folgen gehabt. Das monarchische Prinzip hat dagegen in England nicht mehr viel zu verlieren. Der Abgang des Wellingtonschen Ministeriums ist bekanntlich durch die Minorität veranlaßt worden, in der es sich über die vorzunehmende Regulierung der Zivilliste des Königs befand, - eine Veranlassung, die von dem besonderen Interesse ist, daß sie eines der wenigen Elemente betraf, die noch von dem monarchischen Prinzip in England übrig sind. Der Rest der Domänengüter, die jedoch den Charakter von Familiengut, von Privateigentum der königlichen Familie ebensogut hatten als die Güter der herzoglichen, gräflichen, freiherrlichen usf. Familien in England, war im vorigen Jahrhundert an die Schatzkammer überlassen und zur Entschädigung eine dem Ertrag entsprechende, unter dem übrigen jährlich vom Unterhause zu verwilligenden Budget mitbegriffene Summe festgesetzt worden. Dies Domänengut, der schmale Rest des früheren großen Vermögens der Krone, das durch Verschwendungen, vornehmlich durch das Bedürfnis, in bürgerlichen Kriegen Truppen und den Beistand von Baronen zu erkaufen, so sehr geschwächt worden war, hatte eine Ausscheidung von dem, was Familiengut bleiben, und dem, was für allgemeine Staatszwecke verwendet werden sollte, nicht erfahren. Wenn nun die Qualität von Familien- und Privateigentum, die einem Teile jenes Vermögensrestes zukam, wenigstens der Form nach durch seine Verwandlung aus Grundeigentum in eine in das jährliche parlamentarische Budget eingeschlossene Verabfindungssumme bereits alteriert worden war, so blieb doch noch eine Gestalt monarchischen, obgleich dem Ministerialkonseil unterworfener Einwirkung auf diesen geringen Teil der jährlichen großbritannischen Staatsausgabe. Durch die neuerlich von dem Parlament verfügte Ausscheidung eines Teils, der zur Disposition des Königs für sich und seine Familie gestellt ist, und der Anheimgebung des anderen schon bisher auf Staatszwecke verwendeten an die parlamentarische Verfügung wird auch dieses Überbleibsel königlich-monarchischer Disposition aufgehoben. Es läßt sich dabei nicht übersehen, daß die Majorität, welche gegen ein monarchisches Element bedeutend genug war, um das Wellingtonsche Ministerium zur Abdankung zu vermögen, bei der zweiten Lesung der Reformbill, welche gegen aristokratische Prärogativen gerichtet ist, bekanntlich nur von einer Stimme war.

11/124 Als charakteristisch für die Stellung des monarchischen Elements kann der, wie bei der katholischen Emanzipationsbill so auch in den Verhandlungen über die Reformbill, dem Ministerium gemachte Vorwurf angesehen werden, daß es nämlich die dieser Maßregel zuteil gewordene Zustimmung des Königs habe laut werden lassen. Es handelt sich hier nicht um die Ausübung einer monarchischen Machtvollkommenheit {oder eines sogenannten Staatsstreichs}; was ungehörig gefunden wird, ist nur die Autorität oder der Einfluß, den die persönliche Ansicht des Königs ausüben könnte. Sosehr damit einerseits eine Delikatesse, bei der Verhandlung der Bill nicht in die Verlegenheit, dem Willen des Monarchen zu widersprechen, gesetzt werden zu wollen, geltend gemacht wird, so sehr liegt darin, daß das Parlament auch in betreff der Initiative, welche dem monarchischen Elemente, der Krone, zusteht, es nur mit einem von ihm abhängigen und ihm inkorporierten Ministerium und eigentlich nur mit den eignen Mitgliedern, da die Minister nur in dieser Qualität den Vorschlag zu einer Bill machen können, zu tun haben wolle, wie denn auch das dem Könige als drittem Zweig der gesetzgebenden Macht zustehende Recht der Bestätigung oder Verwerfung einer von den beiden Häusern angenommenen Bill insofern mehr nur illusorisch wird, als das Kabinett wieder dasselbe dem Parlamente einverleibte Ministerium ist. Der Graf Grey hat auf jenen Vorwurf erklärt, daß in der Einbringung der Bill durch das Ministerium schon von selbst die königliche Einstimmung enthalten sei, aber den Tadel der ausdrücklichen Erzählung, daß sie die Zustimmung des Königs habe, nur dadurch abgewälzt, daß diese Erwähnung nicht von den Ministern, sondern von anderwärts ausgegangen sei.

11/125 Der eigentümliche Zwiespalt, welcher durch die neuen Männer in das Parlament gebracht werden könnte, würde daher nicht der Kampf sein, mit welchem jede der mehreren französischen Konstitutionen jedesmal darüber begann, ob die Regierungsgewalt dem Könige und seinem Ministerium, als welcher Seite sie ausdrücklich zugelegt war, wirklich zukommen sollte; in dem Zustande der englischen Staatsverwaltung ist längst entschieden, was in Frankreich einer entscheidenden authentischen Interpretation durch Insurrektionen und Gewalttaten des insurgierten Volkes immer erst bedurfte. Die Neuerung der Reformbill kann daher nur die effektive Regierungsgewalt treffen, welche im Parlament etabliert ist; diese erleidet nach dem bisherigen Zustand nur oberflächlich Schwankungen, die als Wechsel von Ministerien erscheinen, keinen wahrhaften Zwiespalt durch Prinzipien; ein neues Ministerium gehört derselben Klasse von Interessen und von Staatsmännern an, welcher das vorhergehende angehörte. {Die nötige überwiegende Stärke, deren es als Partei bedarf, gewinnt es teils durch die Anzahl der Mitglieder, die für unabhängig gelten und die im ganzen sich auf die Seite jedes Ministeriums, im Gefühl, daß eine Regierung vorhanden sein muß, stellen, teils aber durch den Einfluß, den es auf die Besetzung einer Anzahl von Parlamentssitzen auszuüben vermag.} Wenn nun auch das sogenannte Interesse des Ackerbaus erklärt zu haben scheint, bei der neu einzuführenden Wählart seine Rechnung zu finden, auch ein großer Teil der bisherigen Patronate für Parlamentssitze und der Kombinationen der Käuflichkeit derselben seinen Stand behält, so kann es doch nicht anders sein, als daß die bisher im Parlament herrschende Klasse, die jedem Ministerium ein fertiges Material für das bisherige System des gesellschaftlichen Zustandes darbietet, eine Modifikation durch Einführung neuer Menschen und heterogener Grundsätze erleide. Die Reformbill für sich beeinträchtigt die bisherige Basis dieses Systems, nämlich das Prinzip des nur positiven Rechts, das den Privilegien, sie mögen zu den Rechten der reellen Freiheit ein Verhältnis haben, welches sie wollten, ihren Besitzstand sichert. Wenn Ansprüche neuer Art, die sich bisher kaum in bewußtlosem Stammeln und mehr in der unbestimmten Furcht vor derselben als in wirklicher Forderung vernehmen ließen, im Parlamente zur Sprache gedeihen, so verändert die Opposition ihren Charakter; die Parteien erhalten ein anderes Objekt als nur die Besitznahme des Ministeriums.

11/127 Fassen wir diesen vom bisherigen verschiedenen Charakter einer Opposition in seinem Extreme, wie er in Frankreich erscheint, auf, so bezeichnet er sich am sprechendsten in der Verwunderung, die sich {neuerlich dort} in Frankreich bei jeder Ministerialveränderung darüber kund tut, daß die Individuen, welche aus der Opposition in das Ministerium übergehen, ungefähr nun nach denselben Maximen sich verhalten wie die verdrängten Vorgänger; man liest in französischen Oppositionsblättern naiv Klagen darüber, daß so viele ausgezeichnete Individuen, bei ihrem Durchgang durch Ministerialfunktionen der linken Seite, der sie früher angehörten, ungetreu geworden, zurückkehren, d. h. daß sie, wenn sie in abstracto vorher wohl zugegeben haben, daß eine Regierung sei, nun gelernt haben, was das Regieren wirklich ist, und daß dazu noch etwas Weiteres gehört als die Prinzipien. Diese bestehen daselbst bekanntlich in den allgemeinen Vorstellungen von der Freiheit, der Gleichheit, dem Volke, dessen Souveränität usf. Die Staatsgesetzgebung ist für die Männer der Prinzipien im wesentlichen ungefähr mit den von Lafayette verfaßten, den früheren französischen Konstitutionen vorgesetzten Droits de l’homme et du citoyen erschöpft; eine weiter bestimmte Gesetzgebung, eine Organisation der Staatsgewalten und der Behörden der Administration, wie der Unterordnung des Volks unter diese öffentlichen Autoritäten, wird freilich als notwendig zugegeben und aufgestellt. Aber gegen die Betätigung der Institutionen, welche die öffentliche Ordnung und die wirkliche Freiheit ist, wird auf jene Allgemeinheiten zurückgekommen, durch welche, nach dem, was sie für die Freiheit fordern, das Grundgesetz in sich schon widersprechend ist. Gehorsam gegen die Gesetze wird als notwendig zugegeben, aber von den Behörden, d. i. von Individuen gefordert, erscheint er der Freiheit zuwider; die Befugnis, zu befehlen, der Unterschied dieser Befugnis, des Befehlens und Gehorchens überhaupt, ist gegen die Gleichheit; eine Menge von Menschen kann sich den Titel von Volk geben, und mit Recht, denn das Volk ist diese unbestimmte Menge; von ihm aber sind die Behörden und Beamten, überhaupt die der organisierten Staatsgewalt angehörigen Glieder unterschieden, und sie erscheinen damit in dem Unrecht, aus der Gleichheit herausgetreten zu sein und dem Volke gegenüberzustehen, das in dem unendlichen Vorteil ist, als der souveräne Wille anerkannt zu sein. Dies ist das Extrem von den Widersprüchen, in dessen Kreise eine Nation herumgeworfen wird, deren sich diese formellen Kategorien bemächtigt haben. Die Mitglieder des englischen Parlaments vom bisherigen Systeme und die Engländer überhaupt sind mehr von praktischem Staatssinne und haben eine Vorstellung von dem, was Regierung und Regieren ist, - wobei in dem Charakter ihrer Verfassung zugleich liegt, daß die Regierung in die besonderen Kreise des gesellschaftlichen Lebens, in die Administration der Grafschaften, Städte usf., in Kirchen- und Schulwesen, auch in andere gemeinsame Angelegenheiten wie Straßenbau so gut wie gar nicht eingreift. Dieser freiere {konkretere} Zustand des bürgerlichen Lebens kann die Wahrscheinlichkeit vermehren, daß die formellen Prinzipien der Freiheit bei derjenigen Klasse, welche über der niederen, in England freilich höchst zahlreichen und für jenen Formalismus am meisten offenen Klasse steht, sobald den Eingang nicht finden werden, den die Gegner der Reformbill in drohender Nähe zeigen.

11/128 Sollte aber die Bill, mehr noch durch ihr Prinzip als durch ihre Dispositionen, den dem bisherigen System entgegengesetzten Grundsätzen den Weg in das Parlament, somit in den Mittelpunkt der Regierungsgewalt eröffnen, so daß sie mit größerer Bedeutung, als die bisherigen Radikalreformer zu gewinnen vermochten, daselbst auftreten könnten, so würde der Kampf um so gefährlicher zu werden drohen, als zwischen den Interessen der positiven Privilegien und den Forderungen der reelleren Freiheit keine mittlere höhere Macht, sie zurückzuhalten und zu vermitteln, stände, weil das monarchische Element hier ohne die Macht ist, durch welche ihm andere Staaten den Übergang aus der früheren, nur auf positives Recht gegründeten Gesetzgebung in eine auf die Grundsätze der reellen Freiheit basierte, und zwar einen von Erschütterung, Gewalttätigkeit und Raub rein gehaltenen Übergang verdanken konnten. Die andere Macht würde das Volk sein, und eine Opposition, die, auf einen dem Bestand des Parlaments bisher fremden Grund gebaut, im Parlamente der gegenüberstehenden Partei sich nicht gewachsen fühlte, würde verleitet werden können, im Volke ihre Stärke zu suchen und dann statt einer Reform eine Revolution herbeizuführen.30)