Begriff - Glossar
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4. Zusammenfassende Übersicht über Grundkategorien und Grundbegriffe der Begriffslogik

Der subjektive oder formale Begriff:

Mit dem Ausdruck "subjektiver oder formaler Begriff" überschreibt Hegel die äußere Form der Dar- oder Vorstellung (Repräsentation), in der und durch welche allein wir als Einzelne etwas Allgemeines verstehen und begreifen.

Urteil:

Urteilen ist, allgemein und grob gesagt, die Tätigkeit des differenzierten Klassifizierens, etwa in Anwendungen von Worten, Bildern, Modellen usf. Das Urteil enthält daher wesentlich die als nachvollziehbar intendierten Projektionen einer formalen Darstellung auf die Realität. Diese Projektionen schaffen erst Objektivität im Sinne einer durch das Modell oder die Darstellung strukturierten Wirklichkeit. Die Allgemeinheit oder Gemeinsamkeit des Ur-Teilens, der ursprünglichen Bewertung der Angemessenheit einer Strukturgleichheit oder Analogie, setzt Urteilskraft, und das heißt insbesondere: allerlei an Bildung und inhaltlichem Vorwissen voraus. Im Unterschied zum Urteil sind in einer bloß konstativen und / oder bloß informativen Aussage gemeinsame Unterscheidungen bzw. deren Kriterien (im projektiven Gebrauch) längst als klar unterstellt.

Qualitatives Urteil:

Qualitative Urteile sind einzelne Anwendungen von prädikativen Unterscheidungen, vorzugsweise in konkreten Wahrnehmungssituationen. Ihre Richtigkeit besteht ausschließlich darin, dass sie zu gemeinsamen Unterscheidungen führen. Von Wahrheit ist hier deswegen noch nicht die Rede, weil jeder, der etwas, was z. B. rot ist, "blau" nennt, an unserer Differenzierungspraxis noch gar nicht teilnimmt, sie noch gar nicht versteht - was an allerlei liegen kann, z. B. an seiner mangelhaften Ausbildung oder an physiologischen Defekten. Anders gesagt: da der unmittelbare Konsens das einzige Kriterium der Richtigkeit qualitativer Urteile ist, kann man mit ihrer Äußerung nichts Inhaltliches sagen, sondern nur zeigen, dass man die Differenzierungen verstanden hat.

Schluss:

Jeder Schluss zeigt die 'Einheit des Begriffs und des Urteils', schließt also das, was aus artikulationstechnischen Gründen in Teile und Momente der Darstellung getrennt wurde, wieder zu einem Ganzen zusammen. Gezeigt wird in einem Schluss, dass eine begriffliche Klassifizierung zu Recht erfolgt ist, dass ein Urteil richtig ist. Oft geschieht dies durch eine Zerlegung des Urteils in eine Folge von Urteilen, bei denen die Übereinstimmung mit formalen oder inhaltlichen Kriterien schrittweise einleuchten. Schließen ist so auch expliziter Nachvollzug von Gebrauchsregeln. Der einfachste Fall ist der des formalen Schließens, der Befolgung schematischer Regeln der Figurenumformung, etwa der Syllogistik: Der qualitative Schluss. Wichtiger ist das nicht schematisch vorgeprägte analytische, induktive, epagogische und analoge Begründen von Theorien und dann auch die synthetische Anwendung von Theorien oder Modellen zur Darstellung der Welt.

Qualitativer Schluss:

Qualitative Schlüsse sind einfach Anwendungen von Prädikatorenregeln, die zunächst beschränkt sind auf ein System qualitativer Differenzierungen im Bereich des Daseins. Man denke an die aristotelischen Syllogismen. In gewissem Sinn zählen aber etwa auch die schematischen Befolgungen der Regeln irgendeines Prädikatenkalküls der ersten Stufe, die ergänzt sein können durch irgendwelche explizite Ersetzungsdefinitionen, terminologische Regeln oder formale Axiome ('implizite Definitionen') zu dieser Art von Schlüssen. Die quantitativen Schlüsse der Gleichheitslogik bilden dann eine besondere Klasse in den qualitativen Schlüssen.

Reflexionsschluss:

In Reflexionsschlüssen geht es um die Frage nach der Begründung von terminologischen oder theoretischen Setzungen der geschilderten 'qualitativen' Art. Schlüsse dieser Art sind Induktionen, (angeblich oder wirklich) evidente Analogien oder auch Analysen, welche zu bewährten allgemeinen theoretischen Darstellungen der Wirklichkeit führen.

Schluss der Notwendigkeit:

Schlüsse der Notwendigkeit bewegen sich in theoretischen Darstellungen und sind kategorisch als bewährte Begründungen, hypothetisch als Anwendung von verallgemeinernden Vermutungen gemäß der Methode der 'Synthesis' (etwa Newtons) und disjunktiv als Anwendung einer (bewährten) 'vollständigen Fallunterscheidung' in einem Gegenstandsbereich.

Objekt:

Objektivität ist die (ideal gedachte) Erfüllung der semantischen Bedingungen, welche die Wahrheit einer Rede über Objekte und Gegenstände der Welt definieren. Die wesens- und begriffslogische Vermittlung oder Konstitution dieser Objektivitätsbedingungen in Theorien ist dabei schon vorausgesetzt. In Schlüssen zeigen wir faktische Erfüllungen auf, wobei die Reflexionsschlüsse zumeist die Basis bilden. Daher bleibt die faktische Kontrollierbarkeit der idealen Bedingungen und die 'Beweiskraft' notwendiger Schlussfolgerungen im allgemeinen relativ und begrenzt.

Erkenntnis:

Subjektiv scheint es, als stehe jedes Erkennen vorgegebenen objektiven Wahrheiten gegenüber, als wäre der Begriff der Wahrheit und Objektivität von jeder Erkenntnis unabhängig. Dies ist er nicht. Ein nicht leerer Wahrheitsbegriff lässt sich kriterial nur über eine fiktive Idealisierung realen Erkennens definieren. Dies ist nicht einfach eine These, sondern die einzig mögliche Resolution der Analyse eines prima facie bloß formalistischen und / oder dogmatischen Begriffs der Wahrheit.

Konkretheit:

Jeder Begriff als Inhalt eines echten Begreifens (und damit auch eines Wissens) ist immer konkret: Das subjektive und bloß formelle Moment einer üblichen Klassifikation oder eines konventionellen Gebrauchs (der primäre 'Begriff an sich') ist 'zusammengewachsen' mit den Momenten der bewussten Reflexion auf diese Form (qua Begriff für sich) und auf die Objektivität (qua reflektiertem Begriff an und für sich). Mit anderen Worten: Jedes Wissen ist zwar auf die eine oder andere Weise formal und subjektiv, insofern es vom Standpunkt des Sprechers aus artikuliert ist und in Berücksichtigung dieser Perspektive verstanden werden muss. Es hat aber immer auch den Anspruch, allgemein nachvollziehbar, objektiv und 'wahr' zu sein. Dies geschieht durch die Vermittlung von 'Übersetzungen' der Standpunkte, durch die Aufhebung der Subjektivität des einzelnen Verstehens in die Intersubjektivität des allgemeinen Begreifens. Freilich enthalten diese Übersetzungen und Aufhebungen allerlei freie Urteile, sind daher nicht vorab und nicht vollständig determiniert.

Idee:

"Idee" ist Titel für eine explizit begriffene Form des (unter anderem auch sprachlichen) Verhaltens oder Handelns. Dabei sind nicht nur übliche Kriterien von Unterscheidungen oder einer bloß klassifikatorischen Wahrheit zu berücksichtigen, sondern auch allerlei Zielsetzungen: die Praxisorientierung, das gute oder bessere Leben. Ideen sind auch dann wirklich und wirksam, wenn für ihre Darstellung oder sprachliche Vergegenwärtigung Idealisierungen, etwa kontrafaktische Erfülltheiten von Bedingungen herangezogen werden. Man denke als Paradigma an geometrische Formen, die sich in der Befolgung von zugehörigen Konstruktionsanweisungen in einem gewissen Rahmen (der Genauigkeit) wirklich ('immer') realisieren bzw. als realisiert wiedererkennen lassen. Daher sind sie wichtiges Moment der Artikulierbarkeit und Planbarkeit räumlicher Erfahrungen und realer Handlungen.

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